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OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit einer Miteigentümergemeinschaft um die Wirkssamkeit von Beschlüssen; Geltendmachung der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Beschlüssen; Zulässigkeit der Umlage von Wasserkosten nach der Zahl der gemeldeten Personen in einer Wohnung bei überwiegender Abwesenheit ...
- linnenkamp39.de
Verteilungsschlüssel, Kaltwasserkosten, Personenzahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnsberg - 11 II 153/87
- LG Arnsberg - 6 T 528/87
- OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 20.11.1886 - II 240/86
Bedeutung von Beschränkungen des Grundeigentumes in der Umgebung von Festungen
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses und auf den sonstigen Inhalt der Sachakten sowie der vom Senat beigezogen Beiakten 11 II 240/86 WEG Arnsberg (betreffend die Anfechtung des Wohnungseigentümerbeschlusses vom 25.03.1986) Bezug genommen.Dieser Senatsentscheidung zu TOP 5 stehen weder der Wohnungseigentümerbeschluß dieser Gemeinschaft vom 25. März 1986, noch das durch dessen Anfechtung seitens der Beteiligten zu 2) anhängig gemachte Verfahren 11 II 240/86 WEG Amtsgericht [...] entgegen.
- KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88
Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers, wenn er die anderen überstimmt hat, sorgfältig geprüft werden muß, ob ein Rechtsmißbrauch (§ 2142 BGB) vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1976, 145; KG OLGZ 1988, 432; Weitnauer, § 25 WEG RdNr. 18). - OLG Karlsruhe, 15.01.1976 - 11 W 93/75
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88
Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers, wenn er die anderen überstimmt hat, sorgfältig geprüft werden muß, ob ein Rechtsmißbrauch (§ 2142 BGB) vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1976, 145; KG OLGZ 1988, 432; Weitnauer, § 25 WEG RdNr. 18).
- OLG Stuttgart, 18.12.1985 - 8 W 338/85
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88
Die Bestellung eines Verwalters verstößt dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung und ist auf fristgerechte Anfechtung hin für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Wahl dieses Verwalters spricht (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 315, 317; BayObLG, Beschluß vom 8.3.1989 - BReg. 2 Z 98/88 -). - BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87
Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer; …
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88
Das fällt jedoch in eine Übergangszeit, in welcher der Senat, ebenso wie z.B. das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschl. v. 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87 -)? ein solches Verfahren angesichts der bisherigen entgegengesetzten Gerichtspraxis noch als hinnehmbar ansieht. - BayObLG, 08.03.1989 - BReg. 2 Z 98/88
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88
Die Bestellung eines Verwalters verstößt dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung und ist auf fristgerechte Anfechtung hin für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Wahl dieses Verwalters spricht (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 315, 317; BayObLG, Beschluß vom 8.3.1989 - BReg. 2 Z 98/88 -).