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   OLG Hamm, 30.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30280
OLG Hamm, 30.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14 (https://dejure.org/2014,30280)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14 (https://dejure.org/2014,30280)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14 (https://dejure.org/2014,30280)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    SVVollzG 53
    Gewährung von Begleitausgängen, Sicherungsverwahung

  • openjur.de

    Vollzugsöffnende Maßnahmen, Lockerungen, Ermessen, Vollzugsziel, Sicherungsverwahrung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vollzugsöffnende Maßnahmen, Lockerungen, Ermessen, Vollzugsziel, Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Gewährung von Begleitausgängen in der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Zur Gewährung von Begleitausgängen in der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rewis.io
  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Sicherungsverwahrung; Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Gewährung von Begleitausgängen in der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollzugsöffnende Maßnahmen in der Sicherungsverwahrung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wunschgemäße Begleitausgänge mit der Familie?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Begleitausgänge eines Sicherungsverwahrten mit der Familie dürfen nur bei konkreter Gefährdung des Vollzugsziels versagt werden - Entscheidung über Begleitausgänge ist bei Sicherungsverwahrten keine Ermessensentscheidung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Versagung von Vollzugsöffnungen bei Sicherungsverwahrtem nur bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 110
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 367/14
    Dies ergibt sich auch aus dem Verweis in den Gesetzesmaterialien (LT-Drs. 16/1425 S. 100) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (NJW 2011, 1931, dort Rdn. 116).
  • OLG Hamm, 03.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 442/15

    Kein Ermessensentscheidung bei der Prüfung der Gewährung vollzugsöffnender

    Vollzugsöffnende Maßnahmen sind danach zu gewähren, es sei denn, es stehen zwingende Gründe entgegen (OLG Hamm, Beschl. v. 30.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14 - juris; a.A. für die vergleichbar formulierte Vorschrift in Art. 54 Abs. 2 BaySVVollzG: OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.08.2015 - 1 Ws 224/15 - juris).

    Im Senatsbeschluss vom 30.09.2014 (III - 1 Vollz(Ws) 367/14 - juris) hat der Senat u.a. ausgeführt:.

  • OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15

    Zum Anspruch des Untergebrachten auf mehr als die gesetzliche Mindestanzahl

    Dem steht auch nicht die vom Antragsteller zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 30.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14, 1 Vollz (Ws) 367/14 -, juris) entgegen, da diese Entscheidung für die nahezu wortgleiche Regelung des § 53 SVVollzG NRW nicht den in § 53 Abs. 3 Satz 2 SVVollzG NRW geregelten Fall der Gewährung von Ausführungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zum Gegenstand hat.
  • OLG Hamm, 23.01.2020 - 1 Vollz (Ws) 127/16
    Die Strafvollstreckungskammer hat ihrer diesbezüglichen Entscheidung zutreffend die insofern maßgeblichen Grundsätze zur Versagung vollzugsöffnender Maßnahmen gemäß § 53 Abs. 2 SVVollzG NRW zu Grunde gelegt, wie sie insbesondere in dem von der Strafvollstreckungskammer ausdrücklich zitierten Beschluss des Senats vom 30.09.2014 - III-1 Vollz(Ws) 367/14 - (juris) dargelegt worden sind.
  • OLG Hamm, 08.10.2019 - 1 Vollz (Ws) 486/19
    Zwar kann es für die Versagung vollzugsöffnender Maßnahmen im Sinne des § 53 Abs. 1 SVVollzG NRW unter Umständen ausreichen, dass die bei Anordnung der Sicherungsverwahrung festgestellte Gefährlichkeit unvermindert fortbesteht und aufgrund der Art und Weise der begangenen Taten die Gefahr besteht, dass diese auch im Rahmen der anstehenden Lockerung fortgesetzt werden, wenn etwa die bisherigen Taten zeigen, dass der Betroffene zur Begehung vergleichbarer Taten keiner längeren Vorlaufzeit bedarf und das regulierende Eingreifen von etwaigen Begleitpersonen voraussichtlich erfolglos sein würde (vgl. Senat, Beschluss vom 30.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14 -, juris; Peglau in: BeckOK Strafvollzug NRW, 11. Ed. (10.07.2019), SVVollzG NRW § 53 Rn. 18.1).
  • OLG Hamm, 16.12.2020 - 1 Vollz (Ws) 431/20

    Erforderlichkeit der Begutachtung bei Prüfung von Begleitausgang; Weiter

    Maßgeblich für die Gewährung von Begleitausgängen ist allein die persönliche Eignung des jeweils Betroffenen; dementsprechend ist es auch keine tatbestandliche Voraussetzung für die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen i.S.v. § 53 SVVollzG, dass diese dem Vollzugsziel dienen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14 -, Rn. 9, juris).
  • LG Arnsberg, 24.09.2020 - 2 StVK 67/18
    Vollzugsöffnende Maßnahmen sind danach zu gewähren, es sei denn, es stehen zwingende Gründe entgegen (OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2014, III-1 Vollz (Ws) 367/14, zit. nach juris; Beschluss vom 03.11.2015, III-1 Vollz (Ws) 442/15, zit. nach juris).
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