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   OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07   

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https://dejure.org/2007,5699
OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2007 - 21 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 21 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5699)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil; Bestätigung von Versäumnisentscheidungen als Europäischer Vollstreckungstitel; Beurteilung des notwendigen Inhalts eines Schriftsatzes; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist

  • unalex.eu

    Allgemeine Grundsätze EuVTVO

  • Judicialis

    ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO §§ 233 ff.; ; ZPO § 338 S. 2; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 340 Abs. 3 S. 4; ; BGB § 187 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ingangsetzung der Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil trotz unterbliebener Belehrung gegen die Einspruchsmöglichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtzeitigkeit eines Einspruchsschriftsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZB 8/03

    Zeitbestimmung bei Einhaltung prozessualer Fristen; Abrechnung von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Daß es für die Beurteilung, ob ein Schriftsatz den notwendigen Inhalt hat, nur auf den rechtzeitig eingegangenen Teil ankommt, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2525; 2003, 3487; 1994, 2097).

    Einen Einzelverbindungsnachweis der Telekom, mit dem die fristgerechte Übermittlung hätte nachgewiesen werden können (vgl. BGH NJW 2003, 3487), vermochte der Kläger auch auf Hinweis des Senats nicht beizubringen.

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Wird ein bestimmender Schriftsatz wie hier per Telefax übermittelt, so ist er nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann rechtzeitig eingegangen, wenn er von dem Faxgerät des Gerichts empfangen worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 2263), und zwar vollständig einschließlich der erforderlichen Unterschrift (vgl. BGH NJW 2005, 2086).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Daß es für die Beurteilung, ob ein Schriftsatz den notwendigen Inhalt hat, nur auf den rechtzeitig eingegangenen Teil ankommt, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2525; 2003, 3487; 1994, 2097).
  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00

    Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Eine schuldlose Versäumung hätte nämlich wiederum einen rechtzeitigen Sendebeginn vorausgesetzt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 678; NJW-RR 2001, 916), der bei einem dreiseitigen Telefax zumindest vor 23.59:00 Uhr hätte liegen müssen.
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Wird ein bestimmender Schriftsatz wie hier per Telefax übermittelt, so ist er nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann rechtzeitig eingegangen, wenn er von dem Faxgerät des Gerichts empfangen worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 2263), und zwar vollständig einschließlich der erforderlichen Unterschrift (vgl. BGH NJW 2005, 2086).
  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Daß es für die Beurteilung, ob ein Schriftsatz den notwendigen Inhalt hat, nur auf den rechtzeitig eingegangenen Teil ankommt, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2525; 2003, 3487; 1994, 2097).
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Eine schuldlose Versäumung hätte nämlich wiederum einen rechtzeitigen Sendebeginn vorausgesetzt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 678; NJW-RR 2001, 916), der bei einem dreiseitigen Telefax zumindest vor 23.59:00 Uhr hätte liegen müssen.
  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Eine echte Herabsetzung des Beweismaßes gewährt der Begriff der Glaubhaftmachung nämlich im Bereich der §§ 233 ff. ZPO nicht; vielmehr ist die Wiedereinsetzung schon dann zu versagen, wenn auch nur die Möglichkeit eines Verschuldens offenbleibt (vgl. BGH NJW 1996, 319; 1992, 574).
  • OLG Köln, 08.10.1997 - 27 U 36/97

    Rechtsmittelfrist bei Versäumnisurteil; Rechtsmittelfrist, Versäumnisurteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Der Senat folgt in diesem Punkt der einhelligen Auffassung (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., Rn. 4 zu § 338; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., Rn. 2 zu § 338), die in Literatur und Rechtsprechung auch für die weitere, bereits früher geltende Hinweisvorschrift des § 340 Abs. 3 S. 4 ZPO unangefochten besteht (vgl. OLG Köln VersR 1998, 1302; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 409; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., Rn. 8 zu § 340; Stein/Jonas/ Grunsky Rn. 9 zu § 340).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Eine echte Herabsetzung des Beweismaßes gewährt der Begriff der Glaubhaftmachung nämlich im Bereich der §§ 233 ff. ZPO nicht; vielmehr ist die Wiedereinsetzung schon dann zu versagen, wenn auch nur die Möglichkeit eines Verschuldens offenbleibt (vgl. BGH NJW 1996, 319; 1992, 574).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.1983 - 15 U 279/82
  • OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 166/10

    Auslandszustellung eines Versäumnisurteils: Begründung eines

    Eine unterbliebene Belehrung hindert nur die Ingangsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch die der Einspruchsfrist (ganz h.M., vgl. OLG Hamm OLGR Hamm 2008, 157 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08

    Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines

    Insoweit folgt der Senat der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine unterbliebene Belehrung nur die Ingangsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch die der Einspruchsfrist hindert (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, OLGR 2008, 157; OLG Köln, Urteil vom 8.10.1997, VersR 1998, 1302; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 338, Rdn. 4; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Auflage, § 340, Rdn. 8 ; jeweils m.w.N.).
  • KG, 28.10.2008 - 21 U 60/07
    GmbH & Co (2 O.107/06 LG B....; 21 U 80/07 Kammergericht) seien die hier maßgeblichen Abtretungsurkunden vom 30.8.2003 und 16.9.2003 (K 25 und K 26) für die Firma N.
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