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   OLG Hamm, 31.01.2000 - 31 U 172/99   

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https://dejure.org/2000,6766
OLG Hamm, 31.01.2000 - 31 U 172/99 (https://dejure.org/2000,6766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2000 - 31 U 172/99 (https://dejure.org/2000,6766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 31 U 172/99 (https://dejure.org/2000,6766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 326, 607
    Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 607
    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kredittilgung

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorfälligkeitsentschädigung; Aktiv-/Passiv-Vergleich auf Effektivzinsbasis; Berücksichtigung des hypothetischen Tilgungsverlaufs; ersparte Risikokosten und Verwaltungsaufwendungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 1145
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.11.1997 - 31 U 95/97

    Anspruch auf und Berechnung der Nichtabnahme- bzw. Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2000 - 31 U 172/99
    Die Beklagte hat nämlich durch die in ihrer Berufungserwiderung vom 14.01.2000 angestellte Neuberechnung des Vorfälligkeitsentgelts - die sie entsprechend der ihr in der Terminsverfügung vom 29.11.1999 erteilten Auflage an den Grundsätzen des vom Bundesgerichtshof bestätigten Senatsurteils vom 03.11.1997 (WM 1998/1811) ausgerichtet hat - nachgewiesen, dass ihr unter Zugrundelegung des für den Kläger günstigsten Zeitpunktes - des Tages der tatsächlichen Rückzahlung am 06.04.1993 - durch die vorzeitige Ablösung der beiden Kredite Nr. #####/#### und Nr. #####/#### zu kompensierende Nachteile im Umfang von mindestens 31.811,32 DM entstanden sind.

    Die danach entgangenen Zinsbeträge von 53.195,80 DM bzw. 26.488,48 DM hat die Beklagte unter Beachtung der im Senatsurteil vom 03.11.1997 (WM 1998/1811 - 1812) bezeichneten Formel auf den Zeitpunkt der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigungen (06.04.1993) abgezinst.

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2000 - 31 U 172/99
    Die Beklagte hat im Wege des ihr nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 01.07.1997 (WM 1997/1747) gestatteten sogenannten "Aktiv-Passiv-Vergleichs" zunächst die "Bruttozins-Verschlechterungsrate" ermittelt.
  • OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 124/95

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2000 - 31 U 172/99
    Entgegen der vom Kläger in seiner Berufungsbegründung vom 11.10.1999 (S. 4, 5 = Bl. 78, 79 GA) vertretenen Ansicht - die auf der abzulehnenden Rechtsauffassung des OLG Schleswig (WM 1998/861 und 1486) fußt - war die Beklagte nicht gehalten, lediglich auf die Nominal-Zinssätze beider Darlehen mit 6, 875 % bzw. 7,5 % als Basiswerte abzustellen.
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wurden Abschläge zwischen 0, 05% und 0, 06% (OLG Hamm WM 1998, 1811, 1812 und WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661, 1662) bzw. 0,014% (OLG Schleswig WM 1998, 861, 863) gemacht.
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07

    Schadensersatz auf Grund eines Darlehensvertrages: Anspruch einer Bank gegen eine

    Da es sich bei der Beklagten als Stadt um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, konnte der von ihr angenommene Risikoabschlag von 0, 10 % nicht angesetzt werden, der noch über dem liegt, was die obergerichtliche Rechtsprechung für das Privatkundengeschäft zugrunde legt (zwischen 0, 014 und 0, 06 %, vgl. OLG Hamm WM 1998, 1812; WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661; OLG Schleswig WM 1998, 861).
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