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   OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04   

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https://dejure.org/2005,8111
OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04 (https://dejure.org/2005,8111)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2005 - 2 Ss 501/04 (https://dejure.org/2005,8111)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 2 Ss 501/04 (https://dejure.org/2005,8111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln als alleinige Ursache einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Anforderungen an die tatrichterlichen Ausführungen bei Festsetzung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe; Besondere Voraussetzungen für die Verhängung einer ...

  • blutalkohol PDF, S. 77

    Drogenbedingte verminderte Schuldfähigkeit i. S. d. § 21 StGB

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 47
    Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Rauschgiftsucht - Urteilsgründe bei kurzfristiger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 26a Ls 12 Js 371/04
  • OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 249/03

    Sprungrevision (Berufungseinlegung innerhalb der Einlegungsfrist: möglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
    Er hat dieses durch die bei dem Amtsgericht Recklinghausen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist abgegebene Erklärung in zulässiger Weise als Sprungrevision gemäß § 335 StPO bezeichnet ( KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 335 Rn. 4; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 335 Rn. 3; BGH NJW 2004, 789f.) und frist- sowie formgerecht begründet.
  • OLG Hamm, 29.04.2002 - 2 Ss 81/02

    Verminderte Schuldfähigkeit, Drogensucht, Umfang der Darlegungen, Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
    Unter Umständen kann auch bereits die Angst vor Entzugserscheinungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Hemmungsfähigkeit und damit zu einer Anwendung des § 21 StGB führen (vgl. BGHR, StGB, § 21, BtM-Auswirkungen 5 betreffend Entzugserscheinungen bei Heroinabhängigen; Senatsbeschluss vom 29. April 2002 in 2 Ss 81/02, veröffentlicht unter www.burhoff.de, Suchwort " 2 Ss 81/02"; Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 30. März 2000 in 3 Ss 101/00).
  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
    Überdies liegt ein Rechtsfehler bei der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs auch darin, dass sich das angefochtene Urteil nicht mit den Voraussetzungen des § 64 StGB auseinander gesetzt hat, obwohl dies angesichts der mitgeteilten Gesamtumstände und der offenbar vorhandenen Therapiewilligkeit des Angeklagten erforderlich gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2002 in 2 Ss 1077/01).
  • OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
    Gemäß § 47 Abs. 1, 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerläßlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl. BGHSt 24, 165).
  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98

    Begründung, kurze Freiheitsstrafe, Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich,

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ss 101/00

    Grundlagen der Strafbarkeit: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit infolge

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
    Unter Umständen kann auch bereits die Angst vor Entzugserscheinungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Hemmungsfähigkeit und damit zu einer Anwendung des § 21 StGB führen (vgl. BGHR, StGB, § 21, BtM-Auswirkungen 5 betreffend Entzugserscheinungen bei Heroinabhängigen; Senatsbeschluss vom 29. April 2002 in 2 Ss 81/02, veröffentlicht unter www.burhoff.de, Suchwort " 2 Ss 81/02"; Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 30. März 2000 in 3 Ss 101/00).
  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92 -, zitiert nach juris Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2005 - 2 Ss 501/04 - vom 28. Mai 2009 - 2 Ss 200/09 - Redeker/Busse, in Schäfer, Strafzumessung, 4. Aufl. 2008, Teil 7 Rn. 761).
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09

    Strafzumessung; allgemeine Anforderungen; Widerruf von Strafaussetzung

    Auch wenn eine erschöpfende Darstellung aller im Katalog des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB genannten Umstände weder erforderlich noch möglich ist, ist ein für den Fall einer Verurteilung möglicherweise zu erwartender Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in einer anderen Sache zu erörtern (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.06.1998 - 2 Ss 666/98 -, veröffentlicht in NStZ-RR 1998, 374 und vom 31.01.2005 - 2 Ss 501/04 -, jeweils m.w.N.; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 46 Rdnr. 106).
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