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   OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11   

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https://dejure.org/2012,87614
OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11 (https://dejure.org/2012,87614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2012 - 10 U 91/11 (https://dejure.org/2012,87614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 10 U 91/11 (https://dejure.org/2012,87614)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 7 U 126/95
    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11
    Diese Rechtsprechung hat einen Anspruch auf Vorlage von Unterlagen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen etc.) bislang lediglich dann anerkannt, wenn etwa ein Unternehmen zum (tatsächlichen oder fiktiven) Nachlass gehört und die Beurteilung seines Wertes anhand der Unterlagen zur Berechnung des Pflichtteils anhand dieser Belege notwendig ist (vgl. BGH, NJW 1961, 602, 603; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 40; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 763, 764; OLG Köln, ZEV 1999, 111).
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11
    Diese Rechtsprechung hat einen Anspruch auf Vorlage von Unterlagen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen etc.) bislang lediglich dann anerkannt, wenn etwa ein Unternehmen zum (tatsächlichen oder fiktiven) Nachlass gehört und die Beurteilung seines Wertes anhand der Unterlagen zur Berechnung des Pflichtteils anhand dieser Belege notwendig ist (vgl. BGH, NJW 1961, 602, 603; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 40; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 763, 764; OLG Köln, ZEV 1999, 111).
  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 1386/08

    Umfang des Auskunftsanspruchs zur Berechnung eines Pflichtteils- oder

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11
    Mit Recht hat die angefochtene Entscheidung deshalb auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (ZEV 2010, 262 - Juris Rz. 18) verwiesen, wonach die Auskunftspflicht des Erben sich gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten nicht auf die vom Erblasser zu seinen Lebzeiten getroffenen Vermögensdispositionen erstreckt.
  • OLG Zweibrücken, 18.08.2000 - 2 UF 43/00
    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11
    Diese Rechtsprechung hat einen Anspruch auf Vorlage von Unterlagen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen etc.) bislang lediglich dann anerkannt, wenn etwa ein Unternehmen zum (tatsächlichen oder fiktiven) Nachlass gehört und die Beurteilung seines Wertes anhand der Unterlagen zur Berechnung des Pflichtteils anhand dieser Belege notwendig ist (vgl. BGH, NJW 1961, 602, 603; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 40; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 763, 764; OLG Köln, ZEV 1999, 111).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11
    Soweit die Berufung die in BGHZ 107, 104 ff veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Grundlage des Hilfsantrages verstanden wissen möchte, lag dieser Entscheidung ein Sachverhalt zugrunde, bei dem die nach § 2314 BGB gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten auskunftspflichtige Erbin ihren eigenen Auskunftsanspruch gegenüber der Bank des Erblassers vergleichsweise abgetreten hatte.
  • OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15

    Pflichtteilsrecht: Umfang der Auskunftspflicht des Erben über den

    Es kann nicht Offenlegung sämtlicher finanzieller Transaktionen bzw. Vermögensdispositionen des Erblassers verlangt werden, denn es geht eben nicht an, eine Rechnungslegungspflicht zum Zwecke der Verdachtsausforschung zu statuieren (OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.26; OLG Koblenz, ZEV 2010, 262, nach juris Rz.18; auch Staudinger Rz. 24 im Zusammenhang mit gemischten Schenkungen).

    Zu Recht ist also zu verlangen, dass es Hinweise auf solche Erblasserveräußerungen gibt, deren Umstände die Annahme nahelegen, es handele sich wenigstens zum Teil um eine Schenkung (OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.23).

    Die in Rechtsprechung und Literatur genannte Ausnahme, wonach die Vorlage von Belegen und sonstigen Unterlagen verlangt werden kann, wenn es darum geht, dem Pflichtteilsberechtigten die Wertermittlung bezüglich bestimmter Gegenstände oder des Nachlasses insgesamt zu ermöglichen (Staudinger-Herzog, a.a.O., Rz.33; Meyer-Süß-Lange, a.a.O., § 9 Rz.30, 31; vgl. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., nach juris Rz.24: etwa bei gemischten Schenkungen oder schwer einzuschätzenden Vermögensobjekten wie Unternehmens- oder Gesellschaftsbeteiligungen; OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.24), liegt hier nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Nach der Rechtsprechung besteht kein allgemeiner Anspruch auf Belegvorlage (OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 10 U 409/11 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2012 - 10 U 91/11 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.2.2009, 2 U 1386/08, ZEV 2010, 262, Rn. 20; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 WF 59/00 -, juris -, MDR 2000, 1324 für den Zugewinnausgleichsanspruch).
  • OLG München, 23.08.2021 - 33 U 325/21

    Kein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Belegvorlage

    - Nach Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur besteht kein allgemeiner Anspruch auf Belegvorlage im Rahmen eines Auskunftsanspruchs (OLG Koblenz BeckRS 2012, 20029; OLG Hamm BeckRS 2015, 12501; OLG Koblenz ZEV 2010, 262 Rn. 20; OLG Düsseldorf ZEV 2019, 90; Lange in: MüKo/BGB 8. Auflage § 2314 Rn. 14; Müller-Engels in: BeckOK/BGB Stand 1.5.2021 § 2314 Rn. 19; Bock in: NK/Erbrecht 5. Auflage § 2314 Rn. 20).
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