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   OLG Hamm, 31.05.2011 - I-32 Sbd 39/11   

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https://dejure.org/2011,14203
OLG Hamm, 31.05.2011 - I-32 Sbd 39/11 (https://dejure.org/2011,14203)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2011 - I-32 Sbd 39/11 (https://dejure.org/2011,14203)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - I-32 Sbd 39/11 (https://dejure.org/2011,14203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beratungshilfe, Kostenfestsetzung, Beschwerde, Zuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 36 ZPO, 72 GVG, 56, 33 RVG
    Beratungshilfe, Kostenfestsetzung, Beschwerde, Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden gegen die Kostenfestsetzung in Beratungshilfesachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über Beschwerden gegen die Kostenfestsetzung in Beratungshilfesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84

    Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11
    Es bedarf auch nicht des Antrages eines Beteiligten, vielmehr reicht die Vorlage durch eines der am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichte aus (vgl. BGH, NJW 1985, S. 2537; zitiert nach JURIS).

    Für die Beratungshilfe hat der Bundesgerichtshof dagegen eine vergleichbare Lage in Bezug auf den von der Beratungshilfe betroffenen Gegenstand verneint, da die Beratungshilfe gemäß § 3 Abs. 1 BerHG nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werde (vgl. BGH, NJW 1978, S. 1633 Rz. 3; BGH, NJW 1985, S. 2537 Rz. 7; jeweils zitiert nach JURIS).

    Einer der Fälle, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen der Verweisung bindende Wirkung beigemessen werden darf, ist nicht gegeben (vgl. BGH, NJW 1985, S. 2537, Rn. 5; zitiert nach JURIS).

  • OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei Tätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11
    Der Senat sieht sich an der Bestimmung des Landgerichts Detmold durch den Beschluss des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25. Mai 2010, Aktenzeichen: 2 Wx 4/10, (zitiert nach JURIS) nicht gehindert.
  • BGH, 07.03.2001 - XII ARZ 2/01

    Verweisung an das Gericht der Ehesache

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11
    Dem steht nicht entgegen, dass ein anderer Senat des Oberlandesgerichts an dem Kompetenzstreit beteiligt ist (vgl. BGH, NJW 2001, S. 1499; zitiert nach JURIS).
  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11
    Eine Vorlage der Erinnerung an das Rechtsmittelgericht ist ebenso wenig möglich, wie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters (vgl. OLG Celle, FamRZ 2011, S. 495 f. Rz. 5).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 17 W 141/10

    Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht in Kostenfestsetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11
    Auch aus der über § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG anzuwendenden Regelung in § 33 Abs. 4 Satz 2 RVG lässt sich nicht ableiten, dass die Kostenfestsetzung für die Beratungshilfe als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzusehen ist (OLG Köln, MDR 2011, S. 258 f. Rn. 4, 5, zitiert nach JURIS).
  • OLG Hamm, 05.05.2015 - 32 Sa 16/15

    Zuständigkeit eines am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Oberlandesgerichts

    An der Zuständigkeit des Senats ändert sich auch nichts dadurch, dass mit dem 25. Zivilsenat ein anderer Senat dieses Gerichts am Kompetenzkonflikt beteiligt ist (vgl. nur Zöller/ Vollkommer , 30. Auflage, 2014, § 36 ZPO Rn. 4; Senat, Beschl. v. 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11 - zitiert nach juris, dort Tz. 6).

    Die Festsetzung der Vergütung bei Beratungshilfe erfolgt in einem eigenständigen Verfahren und - unabhängig von dem zugrunde liegenden Verfahren - grundsätzlich nicht durch die Familiengerichte (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 11.03.2013 - 2 Wx 51/12 - zitiert nach juris, dort Tz. 8, Senat, Beschl. v. 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11 - zitiert nach juris, dort Tz. 8 ff.; Zöller/ Lückemann , Zivilprozessordnung, 30. Aufl., 2014, § 119 GVG Rn. 8).

  • OLG Naumburg, 11.03.2013 - 2 Wx 51/12

    Beratungshilfe: Zuständiges Gericht in Beschwerdesachen

    Die hier vertretene Auffassung entspricht - soweit ersichtlich - der inzwischen einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 11.10.2010, I-17 W 141/10; OLG Celle, Beschluss v. 28.02.2011, 2 W 45/11; OLG Hamm, Beschluss v. 31.05.2011, I-32 Sbd 39/11; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.11.2011, 14 W 694/11; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.03.2012, 20 W 37/12 - alle zitiert nach juris).
  • LG Magdeburg, 08.04.2013 - 5 T 107/13

    Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über eine Gebührenfestsetzung im

    - OLG Hamm, B.v.31.05.2011, 32 Sbd 39/11,.
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