Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.08.2005 - 20 U 105/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 119; BGB § 123; VVG § 5; VVG § 5 a
Keine Anfechtung bei Fehlvorstellung des VN über den Umfang der Investition des Beitrags einer fondsgebundenen Lebensversicherung - RA Kotz
Versicherungsprämienrückzahlung - Lebensversicherung - Investmentfondbeteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Anfechtung bei Fehlvorstellung über Beitragsverwendung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hier irrte der Versicherungsnehmer - Bei fondsgebundener Lebensversicherung werden nicht alle Beiträge investiert
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Aufklärungspflicht des VV, Beratungspflicht
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Lebensversicherung: Kein Anspruch auf Rückzahlung
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 11.04.2005 - 25 O 277/04
- OLG Hamm, 31.08.2005 - 20 U 105/05
- OLG Hamm, 28.09.2005 - 20 U 105/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 755
- VersR 2006, 777
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2005 - 20 U 105/05
Die vom Kläger zitierte Entscheidung des BGH vom 09.05.2001 (IV ZR 121/00 - VersR 2001, 841) und die Ausführungen dort zu den Anforderungen an die Transparenz bei der Errechnung des Rückkaufswertes bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung sind für den zu entscheidenden Fall der fondsgebundenen Lebensversicherung nur sehr bedingt fruchtbar zu machen.
- OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11
Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?
Die Folgen ihres Fehlens bei Antragstellung ergeben sich (allein) aus § 5a VVG a.F., durch die der Versicherungsnehmer in solchen Fällen hinreichend geschützt ist, so dass daneben kein Raum für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss gegeben ist (vgl. Senatsbeschluss v. 31.08.2005, 20 U 105/05, Zitat nach juris, Tz 27 = VersR 2006, 777). - OLG Hamm, 24.08.2011 - 20 U 50/11
Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages nach Kündigung und Auskehrung des …
Die Folgen ihres Fehlens bei Antragstellung ergeben sich (allein) aus § 5a VVG a.F., durch die der Versicherungsnehmer in solchen Fällen hinreichend geschützt ist, so dass daneben kein Raum für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss gegeben ist (vgl. Senatsbeschluss v. 31.08.2005, 20 U 105/05, Zitat nach juris, Tz 27 = VersR 2006, 777). - LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Versicherungsgesellschaft …
- LG Köln, 21.01.2009 - 26 S 4/08
Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der Verwendung von Beiträgen bei Anlage von …
Die vom Bundesgerichtshof (VersR 2005, 1565ff) aufgestellten Grundsätze zur kapitalbildenden Lebensversicherung, wonach allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Kündigung des Versicherungsverhältnisses sowie den Rückkaufswert und die Abschlusskosten regeln, wegen Intransparenz unwirksam sind, sind auf fondgebundene Lebensversicherungen wegen des täglich wechselnden Kurswertes der Fondanteile nicht übertragbar (vgl. OLG Nürnberg VersR 2004, 182, OLG Hamm, r+s 2006, 465). - AG Köln, 16.11.2006 - 121 C 364/06
Anspruch auf Zahlung eines Rückkaufswerts nach Kündigung einer fondsgebundenen …
Insofern ist auch eine tabellarische Darstellung der Rückkaufswerte bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ausgeschlossen (vgl. OLG Nürnberg…, Urteil vom 22.09.2003, 8 U 632/03, VersR 2004, S. 182 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2005, 20 U 105/05, OLG Report 2006, S. 8 f.). - LG Düsseldorf, 29.05.2013 - 11 O 395/12 Die Folgen ihres Fehlens bei Antragstellung ergeben sich (allein) aus $ 8 VVG a.F., durch die der Versicherungsnehmer in solchen Fällen hinreichend geschützt ist, sodass daneben kein Raum für Schadensersastzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss gegeben ist (vgl. BGH Versicherungsrecht 2006, 777).