Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ws 286/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Anrechnung von erbrachten Leistungen, Anrechnungsmaßstab, Änderung der persönlichen Verhältnisse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Anrechnung von erbrachten Leistungen; Anrechnungsmaßstab; Änderung der persönlichen Verhältnisse; Menschenhandel
- Judicialis
StGB § 56 f
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56f
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Anrechnung von erbrachten Leistungen; Anrechnungsmaßstab; Änderung der persönlichen Verhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 165
- StV 2001, 413
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ws 286/00
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ein angemessener Ausgleich unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Genugtuung und Sühne für begangenes Unrecht dafür zu gewähren, dass Leistungen nicht erstattet werden (vgl. BGHSt 36, 378, 383).Einen Anhaltspunkt kann zwar dabei grundsätzlich das Tagessatzsystem bieten (vgl. BGH NJW 1990, 1674, 1675).
- OLG Celle, 18.02.1992 - 2 Ws 299/91
Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ws 286/00
Diese sollen den Verurteilten an die drohende Vollstreckung der Freiheitsstrafe erinnern und treten neben die sich allein aus der Strafaussetzung ergebende Drohung (vgl. OLG Celle NStZ 1992, 336, 337).
- OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 310/22
Zum Anrechnungsmaßstab für erfüllte Geldauflagen auf eine zu widerrufende …
Das gefundene Umrechnungsergebnis ist schließlich einer wertenden Betrachtung im Einzelfall zu unterziehen, inwieweit mit der Anrechnung der erfüllten Auflage unter Berücksichtigung ihrer Genugtuungsfunktion für das begangene Unrecht (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB) ein angemessener Ausgleich dafür gewährt wird, dass die Leistungen nicht erstattet werden (Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - 2 Ws 286/00 -, juris).Das so gefundene Umrechnungsergebnis ist schließlich einer wertenden Betrachtung im Einzelfall zu unterziehen, inwieweit mit der Anrechnung einer erfüllten Auflage unter Berücksichtigung ihrer Genugtuungsfunktion für das begangene Unrecht (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB) ein angemessener Ausgleich dafür gewährt wird, dass die Leistungen nicht erstattet werden (OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - 2 Ws 286/00 -, juris).
- OLG Nürnberg, 05.04.2002 - Ws 307/02
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilung zur Unterbringung …
Einschlägige Rückfallstraftaten Drogen- oder Alkoholabhängiger müssen einer günstigen Prognose nur dann nicht zwingend entgegenstehen, wenn neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (OLG Hamm, StV 2001, 413, 414; OLG Düsseldorf, StV 1998, 215).