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   OLG Jena, 01.02.2018 - 4 U 567/15   

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https://dejure.org/2018,8286
OLG Jena, 01.02.2018 - 4 U 567/15 (https://dejure.org/2018,8286)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.02.2018 - 4 U 567/15 (https://dejure.org/2018,8286)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 4 U 567/15 (https://dejure.org/2018,8286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    Gebäudeversicherung, Brandschaden, Eliminationsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweisführung bei Ermittlung einer Brandursache

  • Justiz Thüringen

    § 61 aF VVG, § 286 ZPO
    Gebäudeversicherung: Beweisführung im Wege des sog. Eliminationsverfahrens zur Ermittlung einer Brandursache; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen Inbrandsetzung und einer Eigenbrandstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Anforderungen an die Beweisführung bei Ermittlung einer Brandursache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebäudebrand: Versicherung muss zahlen - trotz Motiv für Brandstiftung

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Motiv zur Brandstiftung ersetzt nicht Feststellung einer vorsätzlichen Inbrandsetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77

    Verstoß des Versicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2018 - 4 U 567/15
    Sofern der Versicherer den Versicherten durch Verweigerung der Versicherungsleistung an der Ersatzbeschaffung gehindert hat, stellt die Berufung des Versicherers auf die Ausschlussfrist zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der durch Brand zerstörten Sachen eine unzulässige Rechtsausübung dar, BGH, Urteil vom 06. Dezember 1978 - IV ZR 129/77 -, juris.
  • BGH, 25.09.2013 - VII ZR 88/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Ablehnung des Antrags auf Durchführung eines

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2018 - 4 U 567/15
    Dessen Methodik beruht darauf, den Beweis einer bestimmten (Schadens-)Ursache in der Weise zu führen, dass alle anderen denkbaren Schadensursachen ausgeschlossen werden, vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - VII ZR 88/12 -, juris.
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