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   OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11619
OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07 (https://dejure.org/2008,11619)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.04.2008 - 2 U 906/07 (https://dejure.org/2008,11619)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. April 2008 - 2 U 906/07 (https://dejure.org/2008,11619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Werbung mit einem nicht zutreffenden Gründungsjahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 UWG
    Zur unzulässigen Werbung mit dem Gründungsjahr

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unzulässige Werbung mit einem nicht zutreffenden Gründungsjahr

  • drbuecker.de (Zusammenfassung)

    Die irreführende Werbung mit dem Gründungsjahr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Angaben zum Gründungsjahr

  • otto-schmidt.de (Zusammenfassung)

    Wettbewerbsrecht: Werbung mit falschem Gründungsjahr kann wettbewerbswidrig sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vorsicht: Falsches Gründungsjahr abmahnfähig!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    Eine festgestellte wettbewerbliche Relevanz im Sinne von § 5 UWG bedeutet gleichzeitig, dass die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG überschritten ist (BGH GRUR 2008, 186, 188 - Telefonaktion).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    b) Eine Beweislastumkehr gibt es im Zusammenhang mit § 5 UWG zwar grundsätzlich nicht (vgl. zuletzt BGH GRUR 2004, 246 - Mondpreise ?).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    Die Verneinung der wettbewerblichen Relevanz mit der Begründung, Traditionswerbung könne die Kaufentscheidung des Verkehrs heute nicht mehr beeinflussen, hat der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall als ungerechtfertigt bezeichnet (BGH GRUR 2003, 628 - Klosterbrauerei).
  • BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93

    Aufbürdung der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    Dies betrifft bislang anerkannt solche Konstellationen, in denen es dem Beklagten nicht möglich ist, näher vorzutragen oder zu beweisen, weil es um Umstände aus der Sphäre bzw. dem Verantwortungsbereich des Beklagten geht (vgl. BVerfG NJW 2000, 1483).
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    Voraussetzung soll sein, dass der Kläger über einen bloßen Verdacht hinausgehende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit darlegt und unter Beweis stellt (BGH GRUR 1997, 229 - Beratungskompetenz).
  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90

    Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    Schließlich hat der Bundesgerichtshof die genannten Grundsätze zur Beweiserleichterung auch dann für anwendbar erklärt, wenn es sich um Angaben aus dem betriebsinternen Bereich handelt, seien es Daten zu einem Lohnvorteil (BGH GRUR 1993, 980 - Tariflohnunterschreitung) oder zu einem verwendeten Herstellungsrezept (BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang).
  • BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92

    Angabe eines Ortsnamens in der Firma eines Bauunternehmens

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    Jahres- und Ortsangabe stehen nämlich in einem derartig engen Zusammenhang, dass der Verbraucher davon ausgeht, dass eine Volkstedter Porzellanmanufaktur, gerade auch die "älteste" unter ihresgleichen, ihre Betriebsstätte in Volkstedt hatte und hat, und nicht an einem anderen Ort (so auch in firmenrechtlichem Zusammenhang BayObLG NJW-RR 1993, 103).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    Schließlich hat der Bundesgerichtshof die genannten Grundsätze zur Beweiserleichterung auch dann für anwendbar erklärt, wenn es sich um Angaben aus dem betriebsinternen Bereich handelt, seien es Daten zu einem Lohnvorteil (BGH GRUR 1993, 980 - Tariflohnunterschreitung) oder zu einem verwendeten Herstellungsrezept (BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang).
  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 119/81

    Unzulässigkeit einer Werbebehauptung aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass auch dann, wenn es sich um eine Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung handelt, insbesondere wenn zahlreiche Marktteilnehmer in die Behauptung einbezogen sind, dem Kläger eine Darlegung und ein Beweis der Unrichtigkeit unzumutbar ist, es vielmehr dem Beklagten obliegt, die Richtigkeit der Behauptung darzulegen und zu beweisen, weil dieser sich vor Aufstellung der Behauptung redlicherweise über die geschäftlichen Verhältnisse der in die Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung einbezogenen Marktteilnehmer unterrichten musste (vgl. BGH GRUR 1978, 249 - Kreditvermittlung; BGH GRUR 1983, 779 - Schuhmarkt; BGH GRUR 1985, 140 - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 20.12.1977 - I ZR 1/76

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Kreditvermittlungsgewerbe -

    Auszug aus OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass auch dann, wenn es sich um eine Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung handelt, insbesondere wenn zahlreiche Marktteilnehmer in die Behauptung einbezogen sind, dem Kläger eine Darlegung und ein Beweis der Unrichtigkeit unzumutbar ist, es vielmehr dem Beklagten obliegt, die Richtigkeit der Behauptung darzulegen und zu beweisen, weil dieser sich vor Aufstellung der Behauptung redlicherweise über die geschäftlichen Verhältnisse der in die Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung einbezogenen Marktteilnehmer unterrichten musste (vgl. BGH GRUR 1978, 249 - Kreditvermittlung; BGH GRUR 1983, 779 - Schuhmarkt; BGH GRUR 1985, 140 - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

  • OLG Karlsruhe, 22.02.1995 - 6 U 250/94
  • OLG Dresden, 09.09.1997 - 14 U 2337/96

    Wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Alterswerbung eines alteingesessenen

  • OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 6 U 115/99
  • OLG Jena, 08.07.2009 - 2 U 983/08

    Irreführende Werbung durch Nennung eines unzutreffenden Gründungsjahres einer

    Letztlich bestätigt dies auch die Landeskunde des Fürstentums aus dem Jahre 1862 (Anlage A 3, Bl. 377 des Verfügungsverfahrens Senat 2 U 906/07), die ausdrücklich von der Gründung einer Fabrik durch eine "Gewerkschaft, an deren Spitze der Landesfürst stand", spricht und die (bald darauf) 1000 Klafter Holz erhielt und deren technischer Leiter Macheleid gewesen sei.

    In einer "Landeskunde des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt" aus dem Jahre 1862 (Anlage A 3; Bl. 377 des Verfügungsverfahrens Senat 2 U 906/07) heißt es, dass Macheleid 1760 einen kleinen Brennofen gebaut habe und durch Arbeiter Porzellangeschirre hergestellt habe.

  • LG Düsseldorf, 08.10.2019 - 34 O 87/89
    Eine Einstellung ist insbesondere nach mündlicher Verhandlung eine absolute Ausnahme und nur bei einer außergewöhnlichen Härte der Verfügung in Form eines sehr hohen zu erwartenden Schadens (etwa durch Produktions- oder Vertriebsverbote) und bei gleichzeitiger mangelnder Bonität der Antragstellerin, die nicht in der Lage sein wird, bei einer Aufhebung der Verfügung im Berufungs- oder dem Hauptsacheverfahren Schadensersatz an die Antragsgegnerin zu leisten (OLG Jena, Urteil vom 02.04.2008, Az. 2 U 906/07, BeckRS 2008, 14232).
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