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   OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08   

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https://dejure.org/2008,44463
OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08 (https://dejure.org/2008,44463)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.07.2008 - 1 Ws 231/08 (https://dejure.org/2008,44463)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 1 Ws 231/08 (https://dejure.org/2008,44463)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02

    Zur Strafrestaussetzung für Ausländer ohne vorherige Gewährung von

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08
    Vollzugslockerungen sind bei Verbüßung längerer Freiheitsstrafen zwar regelmäßige, aber nicht zwingende Entlassungsvoraussetzungen (BVerfG StV 2003, 677, 678).
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08
    Ablehnende Lockerungsentscheidungen der Vollzugsbehörden dürfen nicht ohne Prüfung ihrer inhaltlichen Berechtigung zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden (BVerfG NJW 2000, 502, 504).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08
    In der Entscheidung NJW 1998, 2202 ff, die eine gegen die Ablehnung der Reststrafenaussetzung gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten zum Gegenstand hat, dem die Vollzugsbehörde trotz 25jähriger Inhaftierung selbst engmaschig betreute Lockerungen ohne hinreichende Gründe verweigerte, stellt das BVerfG fest, dass sich die Strafvollstreckungsgerichte mit einem solchen Vorgehen nicht abfinden dürfen, sondern demgegenüber im Aussetzungsverfahren unter Ausschöpfung ihrer prozessualen Möglichkeiten deutlich machen müssen, dass Vollzugslockerungen geboten seien (BVerfG NJW 1998, 2202, 2204).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11

    Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG

    Schweigt ein Straftäter und kann somit keine ausreichende Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, gehen entsprechende Unsicherheiten zu Lasten des Verurteilten, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Hinblick auf den Rang des bedrohten Rechtsgutes besonders hoch ist (KG Berlin, 02.08.2000 zu AZ: 5 Ws 437/2000; OLG Hamm 16.08.2007 zu AZ: 3 Ws 385/07; Thüringer Oberlandesgericht 03.07.2008 zu AZ: 1 Ws 231/08; OLG Karlsruhe 26.07.2004 in NStZ-RR 2005, 172; BGH 25.04.2003 zu STB 4/03 und 1 AR 266/03).
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