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   OLG Jena, 04.01.2006 - 1 Ss 224/05   

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OLG Jena, 04.01.2006 - 1 Ss 224/05 (https://dejure.org/2006,33282)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.01.2006 - 1 Ss 224/05 (https://dejure.org/2006,33282)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 1 Ss 224/05 (https://dejure.org/2006,33282)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Auszug aus OLG Jena, 04.01.2006 - 1 Ss 224/05
    Da zudem der Verteidiger für den Betroffenen einen Antrag auf Entbindung von der Erscheinenspflicht nur stellen kann, wenn ihm über die allgemeine Verteidigungsvollmacht hinaus eine besondere Vertretungsvollmacht erteilt ist, die der Schriftform bedarf, gehört es schließlich auch zum ordnungsgemäßen Vortrag, dass der Verteidiger, der einen Entbindungsantrag gestellt hat, die besondere (schriftliche) Vertretungsvollmacht für den Betroffenen hatte und diese dem Tatgericht auch nachgewiesen hat (OLG Köln NZV 2002, 466, 468; Senat a.a.O.).
  • OLG Hamm, 03.09.1992 - 2 Ss OWi 864/92

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versagung rechtlichen Gehörs; Beruhen des Urteils auf

    Auszug aus OLG Jena, 04.01.2006 - 1 Ss 224/05
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die ergangene Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat, müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (OLG Hamm VRS 84, 234, 235).
  • OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03

    Bußgeldverfahren, Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Jena, 04.01.2006 - 1 Ss 224/05
    Der Betroffene muss also genau darlegen, dass sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind und dass der Tatrichter unter keinen Umständen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachaufklärung hätte erwarten dürfen (Senat VRS 106, 299, 300).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Jena, 04.01.2006 - 1 Ss 224/05
    Dies ist der Fall, wenn die in Rede stehende (Nicht-)Entscheidung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und als willkürlich angesehen werden muss (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811, 2812).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Hierzu sind neben der eingehenden, auch negative Tatsachen einschließenden Schilderung des Verfahrensgangs (vgl. z.B. LR-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 344 Rn. 76 ff; BGH NStZ 2004, 690; NStZ 2005, 222; NStZ 2007, 117, 234; Meyer-Goßner, StPO, 50. A., § 344 Rn. 20; KK-Kuckein StPO, 5. A., § 344 Rn. 38 ff. jeweils m.w.N) Darlegungen dazu notwendig, weshalb von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung kein Beitrag zur Sachaufklärung zu erwarten war (vgl. OLG Köln VRS 95, 429; OLG Karlsruhe VRS 81, 43; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; OLG Zweibrücken ZfS 1997, 476; Thüring OLG VRS 111, 56).

    b) Diesen Anforderungen werden der den Entbindungsantrag zurückweisende Beschluss und das auf diesen Beschluss gestützte, keine zusätzlichen Erwägungen zu der Entbindungsfrage enthaltende Verwerfungsurteil (zur Erforderlichkeit solcher Erwägungen vgl. Thüring. OLG VRS 111, 56; KG VRS 111, 146) nicht gerecht.

  • OLG Jena, 11.07.2019 - 1 OLG 131 SsBs 24/19

    Entbindungsantrag, Anwesenheit des Betroffenen, Heranwachsender

    Vor diesem Hintergrund hätte das Amtsgericht dem Entbindungsbegehren des Betroffenen entsprechen müssen, was auch nach der mit Beschluss vom 19.11.2018 erfolgten Ablehnung noch möglich gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 04.01.2006 - 1 Ss 224/05 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Jena, 29.08.2011 - 1 SsRs 86/11

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wartefrist bis zum Erlass des

    Ein derartiger Erörterungsmangel führt daher regelmäßig zur Aufhebung des angefochtenen Verwerfungsurteils (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.01.2006, 1 Ss 224/05, und vom 28.10.2004, 1 Ss 65/04; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.09.2009, 1 Ss Bs 28/09, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2013 - 3 (4) SsRs 153/13

    Keine Ablehnung des Antrags des Betroffenen auf Entpflichtung von der

    Die Rüge, mit der der Betroffene geltend macht, dass das Amtsgericht seinen Antrag auf Entbindung vom Erscheinen zum Hauptverhandlungstermin zu Unrecht abgelehnt und daher durch die Verwerfung seines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, entspricht den Anforderungen des §§ 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG, 344 Abs. 2 S. 2 StPO (vgl. hierzu OLG Hamm, DAR 2004, 662; OLG Jena, DAR 2006, 525).
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