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   OLG Jena, 04.11.2003 - 5 U 1099/01   

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https://dejure.org/2003,19763
OLG Jena, 04.11.2003 - 5 U 1099/01 (https://dejure.org/2003,19763)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.11.2003 - 5 U 1099/01 (https://dejure.org/2003,19763)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. November 2003 - 5 U 1099/01 (https://dejure.org/2003,19763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von restlichem Architektenhonorar; Annahme von mehreren Gebäuden beim Vorhandensein gemeinsamer funktioneller Vorrichtungen; Prüffähigkeit einer Honorarrechnung; Vereinbarung eines die Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von einem oder mehreren Gebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinsame technische Anlagen schließen mehrere Gebäude im Sinne der HOAI nicht aus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umbau und Erweiterung einer Sparkasse: Ein oder mehrere Gebäude? (IBR 2005, 265)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1070 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Jena, 04.11.2003 - 5 U 1099/01
    Denn dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, BauR 97, 677 [680]; vgl. auch Locher/Koeble/Frik, a.a.O., Rn. 84 zu § 4 m.w.N.) voraus, dass sich die an den Mindestsätzen orientierte Abrechnung des Honorars als widersprüchliches Verhalten darstellt, der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung vertraut hat, der Auftraggeber auch insoweit ertrauen durfte und er sich auf die Wirksamkeit eingerichtet hat.
  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 313/87

    Schriftform einer Honorarvereinbarung; Vereinbarung über die Erstattung der

    Auszug aus OLG Jena, 04.11.2003 - 5 U 1099/01
    Nach herrschender Meinung (BGH, BauR 1989, 222; Hesse/Korbion/Mantschff/Vygen, a.a.O., Rn. 62 zu § 5; Locher/Koeble/Frik, a.a.O., Rn. 38 zu § 5) ist die schriftliche Vereinbarung eines Honorars nach § 5 Abs. 4 HOAI aber nur wirksam, wenn sich auf Grund der Vereinbarung das Honorar zumindest bestimmen lässt.
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 461/00

    Annahme eines einheitlichen Auftrags bei mehreren Gebäuden bzw. Anlagen

    Auszug aus OLG Jena, 04.11.2003 - 5 U 1099/01
    Mehrere Gebäude im Sinne dieser Vorschrift liegen nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. Baurecht 02, 817 m.w.N.) dann vor, wenn diese "verschiedenen Funktionen zu dienen bestimmt sind und sie vor allem unter Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit je für sich betrieben werden könnten".
  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 388/97

    Prüffähigkeit der Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Jena, 04.11.2003 - 5 U 1099/01
    Dies würde jedoch voraussetzen, dass sich nicht nachvollziehen ließe, welche anrechenbaren Kosten gebäudebezogen zu Grunde gelegt werden sollten (vgl. BGH, BauR 00, 291; 00, 1513).
  • BGH, 21.06.2001 - VII ZR 435/99

    Anwendung auf Vergleich

    Auszug aus OLG Jena, 04.11.2003 - 5 U 1099/01
    Davon abgesehen ist ein Vergleich über das Architektenhonorar, durch den ein die Mindestsätze der HOAI unterschreitendes Honorar vereinbart wird, vor Beendigung des Vertragsverhältnisses nach herrschender Meinung nicht zulässig, wie ein Gegenschluss aus der Entscheidung des BGH (NJW-RR 01, 1384 [1385] m.w.N.) zeigt.
  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 160/99

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Jena, 04.11.2003 - 5 U 1099/01
    Dies würde jedoch voraussetzen, dass sich nicht nachvollziehen ließe, welche anrechenbaren Kosten gebäudebezogen zu Grunde gelegt werden sollten (vgl. BGH, BauR 00, 291; 00, 1513).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 337/03

    Umbau und Erweiterung einer Sparkasse: Ein oder mehrere Gebäude?

    Auszug aus OLG Jena, 04.11.2003 - 5 U 1099/01
    BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - VII ZR 337/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
  • OLG Jena, 19.07.2007 - 1 U 669/05

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Vorbehaltsurteils - Umfang der

    5 U 1099/01 (6 O 1352/98 Landgericht Erfurt), rechtskräftig zum Nachteil des Beklagten entschieden worden sei (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2005, AktZ VII ZR 337/03).

    Zwar sei es richtig, dass der Rechtsstreit vor dem Thüringer Oberlandesgericht (5 U 1099/01) rechtskräftig beendet sei, jedoch sei dieser klägerische Sachvortrag verspätet.

    Auch hat der Senat, wie bereits mit Beschluss vom 20.07.2006 (Bl. III/671 f. d.A.) mitgeteilt, anhand der beigezogenen Akten 6 O 1352/98 LG Erfurt (= 5 U 1099/01 OLG Jena) festgestellt, dass der genannte Rechtsstreit nicht eine der hier zur Aufrechnung gestellten Honorarforderungen betraf, denn dort ging es um die (vorliegend aber nicht streitgegenständliche) Honorarsschlussrechnung Nr. 935/4/94 vom 15.08.1997.

  • OLG Köln, 19.09.2013 - 24 U 15/10

    Honoraransprüche eines Ingenieurbüros bei abschnittsweiser Beauftragung

    Ob mehrere Objekte oder Bauwerke im Sinne von § 3 HOAI vorliegen, ist anhand des Begriffs "mehrere Gebäude" des § 22 Abs. 1 HOAI zu entscheiden, also danach, ob die Bauteile nach funktionalen und technischen Kriterien zu einer Einheit zusammengefasst sind (BGH NZBau 2002, 278; BGH NZBau 2005, 285; OLG Jena IBR 2005, 265).
  • OLG Hamburg, 27.07.2018 - 6 U 203/13

    Anspruch auf Rückerstattung überzahlten Architektenhonorars

    Es ist zwar richtig, dass mehrere Bauteile, die räumlich und konstruktiv getrennt und nur durch Verbindungsgänge miteinander verbunden sind, als mehrere Gebäude abgerechnet werden können, auch wenn ihre Versorgungs- und Entsorgungsleistungen von einer Zentrale gespeist sind (OLG Düsseldorf, NZBau 2007, 109, 116 f; OLG Jena, Urteil vom 04.11.2003 - 5 U 1099/01 -, Rn. 116, juris; vgl. auch OLG Brandenburg, BauR 2008, 118, 121; Locher/Koeble/Frik, aaO, § 11 Rn. 18; Kniffka/Koeble, aaO, Teil 12, Rn. 474).
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