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   OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02   

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OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02 (https://dejure.org/2003,4588)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.03.2003 - 1 UF 358/02 (https://dejure.org/2003,4588)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. März 2003 - 1 UF 358/02 (https://dejure.org/2003,4588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vaterschaftsanfechtungsklage; Anerkenntnis der Vaterschaft; Beginn der Anfechtungsfrist ; Darlegungslast bezüglich des Verdachts der anderweitigen Abstammung ; Mangelnde Ähnlichkeit des Kindes; Verwertbarkeit eines Privatgutachtens; Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ; ...

  • Judicialis

    BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1600 Abs. 1; ; BGB § 1600 b; ; BGB § 1600 b Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 224 § 1 Abs. 2; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten DNA-Analyse, die auf Grund einer Haarentnahme ohne Einwilligung des Betroffenen gefertigt wurde.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 944
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52

    Ehelichkeitanfechtung. Anfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, hat, wem Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Nichtvaterschaft zu begründen (BGH, Urteil vom 14.02.1990 = FamRZ 1990, 507-510 = NJW 1990, 2813-2814; Urteil vom 19.05.1978 = FamRZ 1978, 494-496 = NJW 1978, 1629-1631; Urteil vom 07.05.1953 = BGHZ 9, 336-339).

    Von den Umständen, die objektiv für die Nichtvaterschaft sprechen, muss volle oder sichere Kenntnis bestehen (BGH, Urteil vom 07.05.1953, a.a.O.), das heißt die Tatsachen müssen nicht nur objektiv vorliegen, sondern der Anfechtungsberechtigte muss auch die Gewissheit haben, dass sie zutreffen; er muss sie für wahr halten (Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1600 b Rdn. 8).

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    Zur Schlüssigkeit der Anfechtungsklage genügt allein der Vortrag, das Kind stamme nicht vom Kläger ab, nicht (BGH, Urteil vom 22.04.1998 = FamRZ 1998, 955-957 = NJW 1998, 2976- 2977).

    Er muss die seiner Ansicht nach gegen seine Vaterschaft sprechenden Umstände und damit die Umstände vortragen, die zugleich einen Beginn der Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB begründen (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1998, a.a.O.).

  • BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97

    Voraussetzungen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    Zwar besteht auf Seiten des Klägers insbesondere ein berechtigtes Interesse auf Kenntnis seiner Vaterschaft (BGH, Urteil vom 20.01.1999 = FamRZ 1999, 716-717 = NJW 1999, 1632-1633; Rittner/Rittner, a.a.O., 1749; zum zumindest vergleichbaren Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung vgl. BVerfG, Urteil vom 31.01.1989 = FamRZ 1989, 255, 258 = NJW 1989, 891, 892; Reichelt/Schmidt/Schmidtke, a.a.O.).

    Auf Seiten des Beklagten fällt entscheidend das Kindeswohl ins Gewicht und ist insbesondere das Interesse des Beklagten, ungestört in den gewohnten sozialen Bindungen aufwachsen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1999, a.a.O.), zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    Das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also die Befugnis jedes einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1983 = NJW 1984, 419, 422; Beschluss vom 09.03.1988 = NJW 1988, 2031).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    bb) In der gerichtlichen Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, liegt regelmäßig ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; ob dieser gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeitsrecht und einem dafür sprechenden Interesse des Beweisführers (BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991 = NJW 1992, 815, 816; BGH, Urteil vom 27.01.1994 = NJW 1994, 2289, 2292; Zöller/Greger, a.a.O., § 286 Rdn. 15a m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    bb) In der gerichtlichen Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, liegt regelmäßig ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; ob dieser gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeitsrecht und einem dafür sprechenden Interesse des Beweisführers (BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991 = NJW 1992, 815, 816; BGH, Urteil vom 27.01.1994 = NJW 1994, 2289, 2292; Zöller/Greger, a.a.O., § 286 Rdn. 15a m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 2 U 2/98

    Anfechtungsfrist - Fristbeginn - Kenntnis von Umständen

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    Danach kann die Vaterschaft in Zweifel gezogen werden, wenn das Kind gravierend vom Erscheinungsbild sowohl des anfechtungsberechtigten Mannes als auch der Kindesmutter nach Haut-, Augen- und Haarfarbe abweicht (OLG München, Beschluss vom 03.12.1996 = NJW-FER 1997, 102; zur Verschiedenheit der Hautfarbe vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.1998 = FamRZ 2000, 107, 108 = NJWE-FER 1999, 208).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    Das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also die Befugnis jedes einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1983 = NJW 1984, 419, 422; Beschluss vom 09.03.1988 = NJW 1988, 2031).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    Zwar besteht auf Seiten des Klägers insbesondere ein berechtigtes Interesse auf Kenntnis seiner Vaterschaft (BGH, Urteil vom 20.01.1999 = FamRZ 1999, 716-717 = NJW 1999, 1632-1633; Rittner/Rittner, a.a.O., 1749; zum zumindest vergleichbaren Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung vgl. BVerfG, Urteil vom 31.01.1989 = FamRZ 1989, 255, 258 = NJW 1989, 891, 892; Reichelt/Schmidt/Schmidtke, a.a.O.).
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77

    In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
    Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, hat, wem Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Nichtvaterschaft zu begründen (BGH, Urteil vom 14.02.1990 = FamRZ 1990, 507-510 = NJW 1990, 2813-2814; Urteil vom 19.05.1978 = FamRZ 1978, 494-496 = NJW 1978, 1629-1631; Urteil vom 07.05.1953 = BGHZ 9, 336-339).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89

    Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen

  • OLG Düsseldorf, 07.08.1985 - 3 W 222/85
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung u.a. in FamRZ 2003, 944 ff. veröffentlicht ist, wies die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurück.
  • OLG Köln, 06.05.2004 - 14 UF 235/03

    Keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Vaterschaftsbegutachtung - keine

    Das reicht nicht aus, denn dann wäre die Verweigerung der Abstammungsklage bei heimlich eingeholten Gutachten sehr leicht zu umgehen (OLG Jena FPR 2003, 374; OLG Celle NJW 2004, 449).

    Ebenso reicht eine mangelnde Ähnlichkeit des Kindes für die Schlüssigkeit auch nicht aus, es sei denn das Kind hat z.B. dunkle Hautfarbe, während Mutter und "Vater" rein weiß sind (OLG Jena FPR 2003, 374).

  • OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 55/01

    Scheinvaterregress, Anfechtungskosten, Vaterschaftsanerkenntnis

    Aufgrund der hierin liegenden möglichen Einflussnahme des Scheinvaters ggf. im Einverständnis mit der Mutter des Kindes einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen (vgl. zum heimlichen Vaterschaftstest BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03; OLG Thüringen FamRZ 2003, 944), um sich über die tatsächlichen Grundlagen seines mit weitreichenden Folgen verbundenen Vaterschaftsanerkenntnisses Klarheit zu verschaffen, sei es jedenfalls für den Fall, dass das Anerkenntnis der Vaterschaft nach einer intimen Beziehung allein auf den Angaben der Mutter des Kindes beruht, nicht gerechtfertigt, dem biologischen Vater, der evtl. weder von der Schwangerschaft noch von der Geburt und der dadurch begründeten leiblichen Vaterschaft Kenntnis hat, die Kosten eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens aufzuerlegen.
  • OLG Celle, 24.11.2004 - 15 UF 2/04

    Erstattungsanspruch eines mit der Kindesmutter nicht verheirateten Scheinvaters

    Es ist dem Scheinvater vor dem Anerkenntnis möglich und rechtlich zumutbar, im Einverständnis mit der Mutter des Kindes einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen (vergl. zum heimlichen Vaterschaftstest OLG Thüringen FamRZ 2003, 944, f.; Senat FamRZ 2004, 481 ff.), um sich über die tatsächlichen Grundlagen seines mit weitreichenden Folgen verbundenen Vaterschaftsanerkenntnisses Klarheit zu verschaffen.
  • OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04

    Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer

    Der Senat setzt sich damit in Widerspruch zu den Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 = OLG-NL 2003, 110) und des OLG Celle (Urteil vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 = JAmt 2004, 140).
  • AG Korbach, 28.06.2004 - 7 F 729/03

    Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft durch den Vater; Eingreifen eines

    Aus der Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB folgt, dass ein schlüssiges Klagevorbringen für eine Vaterschaftsanfechtungsklage nur dann vorliegt, wenn der anfechtende Mann konkrete Anhaltspunkte, die gegen seine Vaterschaft sprechen, vorträgt, da andernfalls (würde man die Auffassung vertreten, § 1600 b BGB erschöpfe sich in der Regelung der Anfechtungsfrist) derjenige Putativvater, der keine greifbaren Verdachtsgründe für seine Nichtvaterschaft hat, ohne jede zeitliche Begrenzung "ins Blaue hinein" eine Vaterschaftsanfechtungsklage erheben könnte, während ein Putativvater, der entsprechende sachlich begründete Anhaltspunkte vorweisen kann, an die 2-Jahres-Frist gebunden wäre (vgl. BGH, NJW 1998, 2976 [BGH 22.04.1998 - XII ZR 229/96] [2977] = FamRZ 1998, 955 [966]; OLG Thüringen, FamRZ 2003, 944 [944]; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1032 [OLG Koblenz 20.09.1999 - 11 WF 552/99] [1032]).

    Zwar bestehen Bedenken, ob nicht hinsichtlich des Vorbringens des Klägers, aus dem heimlich durchgeführten Vaterschaftstest gehe hervor, dass er nicht der Vater des Beklagten sei, ein Beweisverwertungsverbot greift, da der Kläger den Vaterschaftstest unter Verstoß gegen das Recht des Beklagten auf informationelle Selbstbestimmung ( Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG ) hat durchführen lassen (vgl. z.B. OLG Celle, FamRZ 2004.481 [481 f.]; OLG Thüringen, FamRZ 2003, 944 [945]; ebenso Mutschier, FamRZ 2003, 74 [74]; Rittner/Rittner, NJW 2002, 1745 [1747 f.]; a. A. wohl OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 52 [OLG Karlsruhe 02.07.2002 - 18 UF 251/00] [52 f.] - die Rechtsfrage erfordert eine' Güterabwägung und wird voraussichtlich vom BGH entschieden werden, da gegen die Urteile des OLG Celle und des OLG Thüringen Revision eingelegt worden ist).

  • OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen

    Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2003, 944) ist eine holländische Partei, die in Karlsruhe klagt, verpflichtet, einen Rechtsanwalt in der Nähe der deutsch-niederländischen Grenze zu mandatieren, falls sie keine Nachteile bei der Frage der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten ihres Anwaltes erleiden wolle.
  • BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 465/05
    des Herrn W. gegen - das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 -, - das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 - und - das Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 7. August 2002 - 32 F 336/02 - wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 2 Abs. 1, Artikel 3 Abs. 1 und 2, Artikel 6 Abs. 1, Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 103 GG i.V.m. den Artikeln 6, 8 und 14 EMRK - 1 BvR 465/05 - .
  • OLG Koblenz, 19.02.2019 - 9 UF 614/18

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Wirksamkeit eines vor 1970 abgegebenen

    Zwar kann die Vaterschaft in Zweifel gezogen werden, wenn das Kind gravierend vom Erscheinungsbild sowohl des anfechtungsberechtigten Mannes als auch der Kindesmutter abweicht (vgl. OLG Jena, Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 -, juris, Rdnr. 22, m.w.N.).
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