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   OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11   

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OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11 (https://dejure.org/2011,5140)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.10.2011 - 1 Ss 82/11 (https://dejure.org/2011,5140)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 1 Ss 82/11 (https://dejure.org/2011,5140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Einwilligung in eine Blutentnahme für BAK-Bestimmung

  • blutalkohol PDF, S. 61
  • Justiz Thüringen

    § 81a Abs 1 S 2 StPO, § 81a Abs 2 StPO
    Strafprozessuale Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutentnahme: Anforderungen an eine wirksame Einwilligung des Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StPO § 81a; StPO § 261
    Wirksamkeit der Einwilligung in eine Blutentnahme für BAK-Bestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Strafverfahrensrecht, Blutentnahme für BAK-Bestimmung, Einwilligung, Wirksamkeit, Schuldunfähigkeit, mögliche

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Blutentnahme: Mit 4,02 Promille noch einwilligungsfähig…? jedenfalls beim OLG Jena

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Können Betrunkene einer Blutentnahme zustimmen?

  • aerztezeitung.de (Kurzinformation)

    Alkohol: Blutentnahme bei Zustimmung rechtens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einwilligung in die Blutentnahme

Verfahrensgang

  • AG Mühlhausen - 295 Js 48971/10
  • LG Mühlhausen - 295 Js 48971/10
  • OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Sind insbesondere bestimmte Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt worden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wurde, kann sich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbots als unerträglich darstellen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 9 f.; BGH NJW 2007, 2269, Tz. 20 f.; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., Einleitung Rn. 55 a; § 81 a Rn. 32).

    Das Gewicht des (unterstellten) Verstoßes in Hinsicht auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wird auch dadurch geprägt, dass es sich hier nicht um einen verfassungsrechtlich geregelten, sondern um einen sogenannten einfach gesetzlichen Richtervorbehalt handelt (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz.11 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148, 2149).

    Diese fehlende Dokumentation allein kann aber ein Verwertungsverbot nicht begründen (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz.10; OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Von einer solchen Einwilligung ist bei einer freiwilligen, ernstlichen und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteilten ausdrücklichen Zustimmung des Angeklagten auszugehen (OLG Bamberg NJW 2009, 2146 m.w.N.).

    Demgegenüber steht die Blutentnahme als verhältnismäßig geringfügiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die heute als Standardmaßnahme bei vielen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen regelmäßig und ohne weitere körperliche Beeinträchtigungen und Risiken vorgenommen wird (OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148, 2149).

    Das Gewicht des (unterstellten) Verstoßes in Hinsicht auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wird auch dadurch geprägt, dass es sich hier nicht um einen verfassungsrechtlich geregelten, sondern um einen sogenannten einfach gesetzlichen Richtervorbehalt handelt (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz.11 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148, 2149).

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346 m.w.N.; BVerfGE 103, 142 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, NJW 2008, 2597, 2598; Senatsbeschluss vom 25. November 2008, Az: 1 Ss 230/08).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Sind insbesondere bestimmte Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt worden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wurde, kann sich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbots als unerträglich darstellen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 9 f.; BGH NJW 2007, 2269, Tz. 20 f.; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., Einleitung Rn. 55 a; § 81 a Rn. 32).

    Ein Eingriff "fern jeder Rechtsgrundlage", wie ihn der Bundesgerichtshof in bestimmten, weitaus schwerwiegenden Sachverhalten angenommen hat (vgl. BGH NJW 2007, 2269 Tz. 21), liegt aber auch deshalb nicht vor, weil die Strafprozessordnung in § 81 a Abs. 2 StPO eine Eilzuständigkeit auch den Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich vorsieht (OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Ein Eingriff "fern jeder Rechtsgrundlage", wie ihn der Bundesgerichtshof in bestimmten, weitaus schwerwiegenden Sachverhalten angenommen hat (vgl. BGH NJW 2007, 2269 Tz. 21), liegt aber auch deshalb nicht vor, weil die Strafprozessordnung in § 81 a Abs. 2 StPO eine Eilzuständigkeit auch den Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich vorsieht (OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

    Diese fehlende Dokumentation allein kann aber ein Verwertungsverbot nicht begründen (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz.10; OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Zudem kann nach Lage des Falles kein Zweifel daran bestehen, dass auch eine richterliche Anordnung hätte ergehen müssen; auch dies setzt das Gewicht eines etwaigen Verstoßes herab (OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2009, Az.: 2 Ss 117/09, bei juris).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346 m.w.N.; BVerfGE 103, 142 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, NJW 2008, 2597, 2598; Senatsbeschluss vom 25. November 2008, Az: 1 Ss 230/08).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Sind insbesondere bestimmte Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt worden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wurde, kann sich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbots als unerträglich darstellen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 9 f.; BGH NJW 2007, 2269, Tz. 20 f.; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., Einleitung Rn. 55 a; § 81 a Rn. 32).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Zwar wäre der die Blutentnahme anordnende Polizeibeamte grundsätzlich gehalten gewesen, die Gründe, die ihm zu der Eilmaßnahme veranlasst haben, zeitnah in den Akten niederzulegen (OLG Celle NJW 2009, 3524, 3525).
  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346 m.w.N.; BVerfGE 103, 142 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, NJW 2008, 2597, 2598; Senatsbeschluss vom 25. November 2008, Az: 1 Ss 230/08).
  • KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09

    Habt euch nicht so, der einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist doch bloß eine

  • OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung

    Wiederum kann offen bleiben, ob nicht das bereits nach den Feststellungen des Amtsgerichts vorliegende Einverständnis des Angeklagten mit der Blutprobe trotz dessen Alkoholisierung beachtlich im Sinne des § 81 a Abs. 1 Satz 2 StPO gewesen wäre; denn nach der Schutzrichtung des Erfordernisses einer derartigen Einwilligung muss der Beschuldigte weder geschäftsfähig sein noch die strafrechtlichen Folgen einer Blutalkoholmessung überblicken, sondern nur den mit der Blutentnahme verbundenen körperlichen Eingriff und dessen Risiken (vgl. Beschluss des OLG Jena vom 6. Oktober 2011 - 1 Ss 82/11 -, bei Juris, Rn. 12: Im Falle eines Atemalkoholwerts von 4, 02 Wirksamkeit der Einwilligung bejaht).
  • VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204

    Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Es reicht aus, dass die Antragstellerin - wovon der Senat aufgrund der vorliegenden Unterlagen ausgeht - ausreichend belehrt wurde und dass sie Sinn und Tragweite der Einwilligung erfasst hat (vgl. ThürOLG, B.v. 6.10.2011 - 1 Ss 82/11 - Blutalkohol 49, 44).
  • VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.259

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtbeibringung

    Es reicht aus, dass der Antragsteller - wovon der Senat aufgrund der vorliegenden Unterlagen ausgeht - ausreichend belehrt wurde und dass er Sinn und Tragweite der Einwilligung erfasst hat (vgl. ThürOLG, B.v. 6.10.2011 - 1 Ss 82/11 - Blutalkohol 49, 44).
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