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   OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05   

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https://dejure.org/2005,15466
OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05 (https://dejure.org/2005,15466)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.11.2005 - 1 Ss 124/05 (https://dejure.org/2005,15466)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. November 2005 - 1 Ss 124/05 (https://dejure.org/2005,15466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog. qualifizierten Rotlichtsverstoßes nicht ausreichend

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei Rotlichtverstößen innerhalb geschlossener Ortschaft sind explizite Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchstzulässigen Geschwindigkeit regelmäßig entbehrlich

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkehr

Verfahrensgang

  • AG Suhl - 311 Js 22181/04
  • OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 24.08.2005 - 1 Ss 177/05

    Bei einem innerörtlichen Rotlichtverstoß kann eine Gelbphase von 3 Sekunden und

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Über die für den objektiven Tatbestand erforderlichen Tatsachen hinaus sind mithin grundsätzlich die Entfernung des Fahrzeugs zu dem durch die Ampel geschützten Bereich im Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel von Grün auf Gelb, die tatsächliche Geschwindigkeit und die höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie die Dauer der Gelbphase zu ermitteln und im Urteil darzustellen (siehe Senatsbeschlüsse vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05; vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; OLG Hamm VRS 106 [2004], 65, 66).

    Bei Rotlichtverstößen innerhalb geschlossener Ortschaft sind explizite Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchstzulässigen Geschwindigkeit regelmäßig entbehrlich, da mangels anderweitiger Anhaltspunkte von einer innerorts üblichen und damit allgemeinkundigen Gelbphase von drei Sekunden und einer innerorts grundsätzlich geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auszugehen ist (Senatsbeschlüsse vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05).

  • OLG Jena, 25.02.2003 - 1 Ss 33/02

    Ordnungswidrigkeit, Verkehrsrecht, Rotlichtverstoß innerorts, Anforderungen an

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Über die für den objektiven Tatbestand erforderlichen Tatsachen hinaus sind mithin grundsätzlich die Entfernung des Fahrzeugs zu dem durch die Ampel geschützten Bereich im Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel von Grün auf Gelb, die tatsächliche Geschwindigkeit und die höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie die Dauer der Gelbphase zu ermitteln und im Urteil darzustellen (siehe Senatsbeschlüsse vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05; vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; OLG Hamm VRS 106 [2004], 65, 66).

    Bei Rotlichtverstößen innerhalb geschlossener Ortschaft sind explizite Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchstzulässigen Geschwindigkeit regelmäßig entbehrlich, da mangels anderweitiger Anhaltspunkte von einer innerorts üblichen und damit allgemeinkundigen Gelbphase von drei Sekunden und einer innerorts grundsätzlich geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auszugehen ist (Senatsbeschlüsse vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05).

  • OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98

    Rotlichtverstoß - Schätzung der Rotlichtdauer durch Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Über die für den objektiven Tatbestand erforderlichen Tatsachen hinaus sind mithin grundsätzlich die Entfernung des Fahrzeugs zu dem durch die Ampel geschützten Bereich im Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel von Grün auf Gelb, die tatsächliche Geschwindigkeit und die höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie die Dauer der Gelbphase zu ermitteln und im Urteil darzustellen (siehe Senatsbeschlüsse vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05; vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; OLG Hamm VRS 106 [2004], 65, 66).

    Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich beurteilen, ob der Betroffene bei Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (bzw. bei der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, sofern diese geringer als die höchstzulässige war) und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem vom dem Rotlicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; Hentschel aaO.).

  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99

    Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    b) Ebenso zutreffend hat das Amtsgericht aufgrund des im Urteil dargestellten Ergebnisses der Beweisaufnahme die Überzeugung gewonnen, dass es sich nicht bloß um einen einfachen, sondern um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, d.h. um ein Passieren der Haltelinie vor der Lichtzeichenanlage bzw. der Lichtzeichenanlage selbst bei Fehlen einer Haltelinie (vgl. BGHSt 45, 134, 137 ff.), als die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rotes Licht zeigte (Nr. 132.2 BKat).

    Da sich die verfahrensgegenständliche Tat innerhalb der Ortslage der Stadt Suhl ereignete und jedwede Anhaltspunkte für vom Üblichen abweichende Umstände fehlen, brauchte sich der Tatrichter für die Annahme eines fahrlässig qualifizierten Rotlichtverstoßes mithin nur davon zu überzeugen, dass der Betroffene die Ampelanlage - und damit jedenfalls auch eine etwaige Haltelinie (vgl. BGHSt 45, 134, 137 f.) - passiert und die Kreuzung überquert hat, nachdem die Ampel bereits rotes Licht zeigte.

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Über die für den objektiven Tatbestand erforderlichen Tatsachen hinaus sind mithin grundsätzlich die Entfernung des Fahrzeugs zu dem durch die Ampel geschützten Bereich im Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel von Grün auf Gelb, die tatsächliche Geschwindigkeit und die höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie die Dauer der Gelbphase zu ermitteln und im Urteil darzustellen (siehe Senatsbeschlüsse vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05; vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; OLG Hamm VRS 106 [2004], 65, 66).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.1998 - 2 Ss OWi 215/98
    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Das bedeutet: Bei einem innerörtlichen Rotlichtverstoß genügt zur Annahme von Fahrlässigkeit hinsichtlich des Rotlichtverstoßes bei Fehlen besonderer Umstände die Feststellung, dass der Betroffene die Ampel und den durch sie geschützten Bereich bei Rot passiert hat (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf VRS 95 (1998), 439, 440; 99 (2000), 294, 295).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 2 RBs 61/20

    Innerorts immer Annahme einer Gelbphase von drei Sekunden; Keine Verletzung

    b) Ebenso ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass es in dem Urteil keiner Ausführungen zu der Dauer der Gelbphase, der zulässigen und vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit und seinem Abstand von der Ampel bei deren Umschalten auf Rotlicht bedarf, wenn der Rotlichtverstoß - wie hier - innerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde (vgl. OLG Jena DAR 2006, 225, 226; OLG Bremen NZV 2010, 42, 43; OLG Hamm BeckRS 2011, 2953; OLG Bamberg DAR 2014, 277; KG Berlin VRS 135, 98, 100 u. BeckRS 2019, 18056).
  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 1 RBs 94/17

    Notwendige Urteilsfeststellungen, Rotlichtverstoß außerorts

    Diese Gelblichtphase ermöglicht bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein gefahrloses Anhalten vor der Lichtzeichenanlage (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07. November 2005 - 1 Ss 124/05 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 09.02.2004 - 1 Ss (OWi) 15 B/04 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 28.02.1984 - 1 Ss 97/84 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2014 - 3 Ss OWi 228/14 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 07.11.2005 -1 Ss 124/05 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 01.11.2011 - 311 SsBe 109/11 - juris).
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