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   OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13   

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https://dejure.org/2015,351
OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13 (https://dejure.org/2015,351)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.01.2015 - 1 U 268/13 (https://dejure.org/2015,351)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 1 U 268/13 (https://dejure.org/2015,351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt muss über keine Spezialkenntnisse im Schwimmbadbau verfügen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Schwimmbecken undicht - Haftung des Bauüberwachers?

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Von ihm nicht zu erwartende Spezialkenntnisse begrenzen Haftung des Planers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bauüberwachender Architekt haftet nicht, wenn ihm Spezialkenntnisse fehlen

Besprechungen u.ä. (3)

  • bau-blawg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bauüberwachender Architekt haftet nicht, wenn ihm Spezialkenntnisse fehlen?

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Von ihm nicht zu erwartende Spezialkenntnisse begrenzen Haftung des Planers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss über keine Spezialkenntnisse im Schwimmbadbau verfügen! (IBR 2015, 149)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Zu ersetzen sind aber lediglich die Nettokosten in Höhe von 52.591,50 EUR, da der vor der Mängelbeseitigung geltend gemachte Schadensersatzanspruch die Umsatzsteuer nicht umfasst (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09, NJW 2010, 3085 Rn. 13).

    Der Klägerin steht gegen die Beklagte zu 2 in Bezug auf die eben aufgeführten Nettobeträge jeweils ein Kostenvorschuss hinsichtlich der auf diese Nettobeträge voraussichtlich anfallende Umsatzsteuer in einer Gesamthöhe von 11.600,74 EUR zu (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010.- VII ZR 176/09, NJW 2010, 3085 Rn. 16).

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Der Klägerin ist auch kein etwaiges Verschulden der Beklagten zu 1 bei der Bauüberwachung zuzurechnen, Im Verhältnis des Bestellers zum Bauunternehmer ist der bauaufsichtsführende Architekt nicht Erfüllungsgehilfe; der Bauherr schuldet dem Bauunternehmer keine Bauaufsicht, so dass sich der Bauunternehmer daher nicht auf eine mangelhafte Bauaufsicht durch den beauftragten Architekten berufen kann (BGH, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06, NJW 2009, 582 Rn. 29).

    Schließlich scheidet auch ein anrechenbares Mitverschulden der Klägerin wegen einer planerischen Tätigkeit der Beklagten zu 1 aus, Zwar ist der planende Architekt Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Verhältnis zum Bauunternehmer (BGH, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06, NJW 2009, 582 Rn. 29 mwN).

  • OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99

    Ausführung einer Schneefanganlage im Erzgebirge; Lückenhaftigkeit des

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Ein Erstattungsanspruch ist nämlich erst dann gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind oder der Auftraggeber bei der Auswahl des Drittunternehmers oder bei Abschluss des Reparaturvertrages seine Schadensminderungspflicht verletzt hat (OLG Dresden BauR 2000, 1341).

    Wählt der Auftraggeber - wie in dem vorliegenden Fall - einen Drittunternehmer auf dem freien Markt aus, obliegt dagegen dem Auftraggeber der Gegenbeweis, dass die von dem Drittunternehmer in Rechnung gestellten Positionen nicht erforderlich waren (OLG Dresden BauR 2000, 1341).

  • OLG Köln, 18.03.2011 - 19 U 5/10

    Eigene Leistung mangelhaft: Haftung auch für Mängel an Fremdgewerk!

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Ausreichend ist insoweit eine Mitursächlichkeit (OLG Köln, Urteil vom 18. März 2011 - 19 U 5/10, juris Rn. 114).

    Hat der Auftragnehmer neben dem Fehlverhalten des Auftraggebers oder anderer anlässlich der Bauausführung tätiger Unternehmer auch durch eigene Fehlleistung den Schaden (mit-)verursacht und hätte dies für sich genügt, den Schaden herbeizuführen, ist der Auftragnehmer verantwortlich (OLG Köln, Urteil vom 18. März 2011 - 19 U 5/10, juris Rn. 114).

  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 124/05

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Zwar erlöschen die mit dem Ablauf einer Frist verbundenen Rechte grundsätzlich nicht mit einem nach Fristablauf erklärten erneuten Verlangen des Gläubigers auf Leistung, so dass es grundsätzlich auch keiner erneuten Fristsetzung bedarf (BGH, Urteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 124/05, NJW 2006, 1198 Rn. 16).

    Dennoch kann die Ausübung der mit dem Fristablauf verbundenen Rechte durch den Gläubiger im Einzelfall mit dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbaren sein, wenn etwa der Gläubiger die durch den Fristablauf begründeten Rechte geltend macht, kurze Zeit nachdem der Gläubiger erneut die Leistung angefordert hat (BGH, Urteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 124/05, NJW 2006, 1198 Rn. 23).

  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94

    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Eine Berufung ist dann zulässig, wenn der Berufungskläger mit dem Rechtsmittel die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer erstrebt (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94, NJW 1996, 527).

    Deshalb kann die Erweiterung oder Änderung der Klage in zweiter Instanz nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozessziel eine zulässige Berufung voraus (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94, NJW 1996, 527 mwN).

  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 249/96

    Bestehen der Nachbesserungsverpflichtung des Unternehmers bei Vorschlag einer

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Grundsätzlich hat der Auftragnehmer zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Herstellung der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit zu treffen sind (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 VII ZR 249/96, NJW-RR 1998, 233).

    Der Auftragnehmer bleibt vielmehr - auch im Falle des Annahmeverzugs des Auftraggebers grundsätzlich (ggf. bis hin zur Neuherstellung) zur Herbeiführung eines vertragsgemäßen Zustandes bzw. Werkerfolges verpflichtet (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - VII ZR 249/96, NJW-RR 1998, 233).

  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Denn auch ohne Abnahme ist der Werklohn dann fällig, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung, sondern wegen der mangelhaften Leistung nur noch Schadensersatz oder Minderung verlangt; es findet dann eine Abrechnung der beiderseitigen Ansprüche statt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - VII ZR 315/01, NJW 2003, 288 mwN).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Ein Abzug ist daher nicht vorzunehmen, weil die Beklagte zu 2 für die Höhe etwaiger Sowieso Kosten darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1988 - VII ZR 272/87, juris Rn. 34).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
    Denn dem Auftraggeber sind die entstandenen Kosten zur Mängelfeststellung oder zur Klärung der Mängelverantwortlichkeit zu ersetzen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813, 814 mwN).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08

    Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die

  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

  • BGH, 16.01.2001 - X ZR 69/99

    Kausalitätsnachweis bei Haftung für Mangelfolgeschäden

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

  • OLG Hamm, 23.06.1995 - 12 U 25/95

    Pauschalvertrag - Einheitspreisvertrag; Leistungsverweigerungsrecht des

  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 252/01

    Höhe des Druckzuschlages

  • OLG Hamm, 02.02.1995 - 17 U 162/92

    Architekten und Ingenieure -Nachbesserung des Architekten nach Vertragskündigung

  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 242/99

    Klage gegen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

  • OLG Celle, 02.10.2008 - 6 U 77/08

    Eintritt eines Leistungsverzuges hinsichtlich einer unberechtigten

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