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   OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08   

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https://dejure.org/2009,25719
OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08 (https://dejure.org/2009,25719)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.04.2009 - 2 U 901/08 (https://dejure.org/2009,25719)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. April 2009 - 2 U 901/08 (https://dejure.org/2009,25719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Zur Verwendung eines Markenzeichens im Quelltext einer Internetseite

  • webshoprecht.de

    Zur Verwendung eines Markenzeichens im Quelltext einer Internetseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine rechtswidrige Benutzung einer Marke bei Nennung im "body" des Quelltextes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nennung einer Marke im "body" einer HTML-Seite zulässig

  • uni-jena.de PDF, S. 63 (Leitsatz)

    § 14 MarkenG; §§ 3, 4, 8, 10 UWG
    Keine markenmäßige Benutzung durch Verwendung des Bestandteils einer Marke im "body" eines Quelltextes

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 211
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Es kann deshalb dahinstehen, ob der Verfügungskläger mit den dort (alleinstehend) gewählten Formulierungen bereits ausreichend erkennbar gemacht ist und ob die grundsätzlich als herabsetzend zu wertenden Bezeichnungen noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, wenn sie die Verfügungsbeklagte ohne Bezug zu konkreten Vorfällen und zur Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen verwendet (nur für den Fall einer pressemäßigen Äußerung vgl. BGH GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Die Äußerungen der Verfügungsbeklagten auf ihrer Internetseite stellen im Ergebnis der gebotenen Abwägung mit der Meinungsfreiheit der Verfügungsbeklagten (vgl. BVerfG NJW-RR 2004, 1710) weder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 2 GG) noch der Betätigungsfreiheit als Verein (Art. 9 Abs. 1 GG) dar.
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Der Schutz der Meinungsfreiheit erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen (BVerfG GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz).
  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Allein der Umstand, dass die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgemeinschaft des Verfügungsklägers mit einer Aufnahmegebühr verbunden ist, rechtfertigt noch nicht die Annahme eines unternehmerischen Tätigwerdens des Verfügungsklägers; jedenfalls reicht dieser Umstand zur Glaubhaftmachung einer Unternehmereigenschaft bzw. einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung auch nur im Nebenzweck (vgl. hierzu BGHZ 45, 395) nicht aus.
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04

    AIDOL

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Die Nennung des Wortbestandteils der Marke im body des Quelltextes ist auch nicht mit der versteckten Aufnahme in den Quelltext als "Weiß auf Weiß Schrift" vergleichbar (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 784 - AIDOL).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Bei der Förderung fremden Wettbewerbs muss jedoch zwischen den Vorteilen, die der wettbewerbsrechtlich Inanspruchgenommene für das Unternehmen des Dritten zu erreichen sucht und den Nachteilen, die der Klagende erleidet, eine Wechselbeziehung bestehen (BGH GRUR 1997, 907 908 - Emil Grünbär Club).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Da der Verfügungskläger den Streitgegenstand somit eingegrenzt hat, stellt eine Verurteilung nach §§ 8, 3, 4 Nr. 7, Nr. 8 UWG einen Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO dar (BGH GRUR 2001, 756, 757 - Telefonkarte; BGH GRUR 2003, 716, 717 - Reinigungsarbeiten), der entgegen der Auffassung des Verfügungsklägers uneingeschränkt auch im Verfügungsverfahren Geltung besitzt.
  • OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 6 U 206/98

    Verwendung einer Marke in der Presseberichterstattung

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Die bloße Verwendung eines Markenbestandteils in einem zur technischen Darstellung der Internetseite zwingend notwendigen body ist aber genauso wenig markenmäßige Verwendung wie die Verwendung in einem sonstigen (redaktionellen bzw. meinungsbildenden) Fließtext (vgl. hierzu OLG Frankfurt GRUR 2000, 1066; Ingerl/Rohnke § 14 MarkenG Rn. 90), vielmehr handelt es sich um eine bloße Markennennung.
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Aber auch dann, wenn man annehmen würde, dass ein Wettbewerbsverhältnis durch die konkrete Wettbewerbshandlung begründet worden ist (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker), fehlt es an der (grundsätzlichen) Voraussetzung für die Geltendmachung eines jeden lauterkeitsrechtlich begründeten Anspruchs, dass auch der Verfügungskläger am Markt unternehmerisch tätig ist.
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 901/08
    Zwar ist zutreffend, dass die Verwendung einer Marke als sog. metatag im normalerweise für den Nutzer nicht sichtbaren Quelltext einer Internetseite eine markenmäßige Benutzung darstellt (vgl. BGH GRUR 2007, 65 - Impuls).
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