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   OLG Jena, 08.07.2003 - 5 U 177/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14141
OLG Jena, 08.07.2003 - 5 U 177/03 (https://dejure.org/2003,14141)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.07.2003 - 5 U 177/03 (https://dejure.org/2003,14141)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 5 U 177/03 (https://dejure.org/2003,14141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der für eine Geschädigte bislang aufgewandten Heilbehandlungskosten und Unfallausgleichszahlungen; Verschulden des Halters als Voraussetzung für eine Halterhaftung; Beweislast des Verletzten hinsichtlich des Vorliegens eines Verschuldens des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; StVO § 14 Abs. 2; PflVG § 3 Nr. 1; StVG § 7 Abs. 3 a. F.
    Ermöglichen einer Schwarzfahrt wegen Steckenlassens des Zündschlüssels bei Beladung des Kofferraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung bei Unfall eines gestohlenen Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 312
  • VersR 2004, 879
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22

    Ersatz von Versicherungsleistungen für gestohlene Kfz als Anspruch eines

    Durch die Nachbestellung und das Inverkehrbringen des Ersatzschlüssels wird eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf das Fahrzeug geschaffen, welche die Gefahr des Missbrauchs durch Unbefugte in sich trägt (vgl. zu Sicherungspflichten des Fahrzeugbesitzers bezüglich der Fahrzeugschlüssel bzw. zur Verhinderung von Schwarzfahrten: Senatsurteil vom 15. Dezember 1970 - VI ZR 97/69, NJW 1971, 459, juris Rn. 28; OLG Hamm, Urteil vom 17. Februar 2004 - 9 U 161/03, NJW-RR 2004, 1097, juris Rn. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 8. Juli 2003 - 5 U 177/03, VersR 2004, 879; Haag in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 14 Rn. 188; Hager in Staudinger, BGB, 2021, § 823 Rn. E 401; Spindler in BeckOGK BGB, Stand: 1.11.2022, § 823 Rn. 414; Wagner in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 823 Rn. 454; zur Missbrauchsgefahr bei Wohnungsschlüsseln vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014 - VIII ZR 205/13, NJW 2014, 1653 Rn. 19; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl., § 535 Rn. 533).
  • LG Köln, 02.05.2007 - 25 O 250/03
    Für eine Beweislastumkehr aus dem Gesichtspunkt der unterlassenen Befunderhebung oder Befundsicherung ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 1589; NJW 1998, 818; NJW 1999, 860; NJW 1999, 862; NJW 1999, 2731; NJW 1999, 3408; BGHZ 138, 1, 5; BGHZ 132, 47; 52 ff.), der sich das OLG L in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (Urt. v. 20.11.2002 - 5 U 37/01 - Urt. vom 28.5.2003 - 5 U 77/01-; Urt. v. 20.12.2004 - 5 U 177/03 - ; Urt. vom 31.1.2005 - 5 U 130/01 - u.v.a.m.) ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde zunächst in der Weise erforderlich, dass ein positives Befundergebnis angenommen wird, wenn es als hinreichend wahrscheinlich anzusehen ist.
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