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   OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15   

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OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15 (https://dejure.org/2015,35657)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.09.2015 - 2 U 219/15 (https://dejure.org/2015,35657)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. September 2015 - 2 U 219/15 (https://dejure.org/2015,35657)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abberufung aus wichtigem Grund Abberufung außerhalb des gesetzlichen Sofortvollzugs, Abberufung des Alleingeschäftsführers, Abberufung des Fremdgeschäftsführers Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Abberufung ...

  • esche.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung zur Untersagung der Ausübung der Geschäftsführungsbefugnis

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Untersagung des Geschäftsführerhandelns nach Abberufungsbeschluss

  • esche.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung zur Untersagung der Ausübung der Geschäftsführungsbefugnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 14 U 50/05

    GmbH: Verbraucherinsolvenz des Geschäftsführers als wichtiger Grund zur

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Sie ist auch zur einstweiligen Regelung des Rechtsverhältnisses in gesellschaftsrechtlichen Abberufungskonflikten anerkannt worden (Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, GmbH-Gesetz, 20. Auflage, § 38 GmbH-Gesetz, Rn. 58, 69, 75; BGH, Urteil vom 11. Juli 1960, II ZR 260/59, BGHZ 33, 105; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Oktober 2005, 14 U 50/05, GmbHR 2006, 1258).

    Die Unterlassungsverfügung dient insoweit bereits der Durchsetzung des Anspruches (hierzu: Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 938 ZPO, Rn.N 3; § 940 ZPO, Rn. 1; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Oktober 2005, 15 U 50/05, GmbHR 2006, 1258), so dass für den Erlass der Regelungsverfügung gewichtige Umstände zu verlangen sind.

  • KG, 11.08.2011 - 23 U 114/11

    Einstweilige Verfügung: Sofortige Abberufung des GmbH-Geschäftsführers bei

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Die einstweilige Regelung kann auch die Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen umfassen (KG, Urteil vom 11. August 2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1982, II ZR 110/82, zitiert nach juris, Rn. 14).

    Der Streit um die Rechtsmacht der Person, die sich als Geschäftsführer geriert, betrifft den Bestand des organschaftlichen Rechtsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und jener Person (OLG Braunschweig, Urteil vom 9. September 2009, 3 U 41/09, zitiert nach juris, Rn. 3), so dass grundsätzlich die Gesellschaft und die als Geschäftsführer auftretende Person die richtigen Parteien des Rechtsstreites sind (KG, Urteil vom 11. August 2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 10).

  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 14/03

    Rechtstellung eines Gesellschafters einer zweigliedrigen, wegen

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Gegenüber einer Gesellschafterklage besteht ein grundsätzlicher Vorrang der inneren Zuständigkeitsordnung der Gesellschaft (BGH, Urteil vom 29. November 2004, II ZR 14/03, zitiert nach juris, Rn. 7).
  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 125/89

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Decken sich die möglichen Ansprüche des Gesellschafters mit denjenigen der Gesellschaft, obliegt es in erster Linie der Gesellschaft, ihre Ansprüche geltend zu machen (vgl. a. BGH, Urteil vom 14.05.1990, II ZR 125/89, zitiert nach juris, Rn. 9).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74

    ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Unter welchen besonderen Voraussetzungen eine Treuepflichtverletzung einen unmittelbaren Anspruch des betroffenen Gesellschafters begründen kann, hängt davon ab, welche satzungsmäßigen Zwecke Die GmbH verfolgt, wie sie gesellschaftsintern gestaltet ist und welchen Umfang die Mitgliedschaft hat, außerdem aber auch, ob bereits die gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen den benachteiligten Mitgliedern ausreichenden Rechtsschutz gewähren und den aus einer Treuepflichtverletzung abgeleiteten Ansprüchen vorgehen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1975, II ZR 23/74, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 338/05

    GmbH: Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Daher muss eine Gesellschaft grundsätzlich die Möglichkeit haben, das diesbezügliche Verhalten eines Scheingeschäftsführers im Wege der einstweiligen Verfügung zu unterbinden (Saarländisches OLG, Urteil vom 9. Mai 2006, 4 U 338/05, zitiert nach juris, Rn. 58-61, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 260/59

    Geschäftsführung und Vertretung einer OHG

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Sie ist auch zur einstweiligen Regelung des Rechtsverhältnisses in gesellschaftsrechtlichen Abberufungskonflikten anerkannt worden (Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, GmbH-Gesetz, 20. Auflage, § 38 GmbH-Gesetz, Rn. 58, 69, 75; BGH, Urteil vom 11. Juli 1960, II ZR 260/59, BGHZ 33, 105; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Oktober 2005, 14 U 50/05, GmbHR 2006, 1258).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Die einstweilige Regelung kann auch die Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen umfassen (KG, Urteil vom 11. August 2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1982, II ZR 110/82, zitiert nach juris, Rn. 14).
  • BGH, 28.06.1982 - II ZR 199/81

    Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückzahlung entnommener

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Die Durchsetzung der beantragten einstweiligen Verfügung als Individualanspruch eines Gesellschafters der Gesellschafter würde voraussetzen, dass zwischen den Parteien unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen, gegen die der als Geschäftsführer auftretende Person durch ihr Auftreten als Geschäftsführer der Gesellschaft verstoßen hat (hierzu: BGH, Urteil vom 28. Juni 1982, II ZR 199/81, zitiert nach juris, Rn. 6).
  • OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09

    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2015 - 2 U 219/15
    Der Streit um die Rechtsmacht der Person, die sich als Geschäftsführer geriert, betrifft den Bestand des organschaftlichen Rechtsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und jener Person (OLG Braunschweig, Urteil vom 9. September 2009, 3 U 41/09, zitiert nach juris, Rn. 3), so dass grundsätzlich die Gesellschaft und die als Geschäftsführer auftretende Person die richtigen Parteien des Rechtsstreites sind (KG, Urteil vom 11. August 2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 10.11.1976 - 8 U 44/75
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 7 U 152/18

    Einstweiligen Verfügung bei einem Streit über die Geschäftsführungsbefugnis in

    1) Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung zur Regelung eines Zwischenzustandes bei einem Streit über die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis zur Sicherung der Ansprüche und des Vermögens der Gesellschaft nach § 940 ZPO ist in der Rechtsprechung allerdings als angemessenes Mittel anerkannt (vgl. OLG Jena, Urteil v. 09.09.2015 - 2 U 219/15, GmbHR 2015, 1267 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21

    Vorläufige Untersagung einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH Hohe

    Voraussetzung hierfür wäre, dass zwischen den Parteien unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen, gegen die der Verfügungsbeklagte durch sein Handeln als Geschäftsführer der Gesellschaft verstoßen hat (BGH, Urteil vom 28.06.1982, II ZR 199/81 - Rn. 6; OLG Thüringen, Urt. V. 08.01.2014 - 2 U 627/13 - Rn. 31; OLG Thüringen, Urt. v. 09.09.2015 - 2 U 219/15 - Rn. 40).

    Der körperschaftliche Charakter gesellschaftsvertraglicher Regelungen über die Besetzung und die Kompetenzen der Organe ist in der Rechtsprechung anerkannt (OLG Thüringen, Urt. v. 08.01.2014 - 2 U 627/13 - Rn. 31; OLG Thüringen, Urt. v. 09.09.2015 - 2 U 219/15 - Rn. 41).

  • OLG Saarbrücken, 14.06.2023 - 1 U 91/22

    Umfang der Prozessführungsbefugnis des Fremdgeschäftsführers eine GmbH;

    ee) Aus sämtlichen vorstehenden Stimmen - und im Übrigen zahlreichen weiteren obergerichtliche Gerichtsentscheidungen (vgl. nur: KG Berlin, Urteil vom 8.12.2022 - 23 U 111/22, bei Juris sowie Urteil vom 11.8.2011 - 23 U 114/11, bei Juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2021 - 4 U 97/21, bei Juris; OLG Thüringen, Urteil vom 9.9.2015 - 2 U 219/15, bei Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2005 - 14 U 50/05, bei Juris) - ist die einhellige Meinung abzuleiten, dass schon einem Gesellschafter einer GmbH nur im Einzelfall und aufgrund besonderer Umstände die Befugnis zustehen kann, als Antragsteller bzw. Verfügungskläger im eigenen Namen zur Regelung des Zwischenstandes beim Streit über die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis gegen den abzuberufenden Geschäftsführer eine einstweilige Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO zur Sicherung der Ansprüche und des Vermögens der Gesellschaft zu erwirken.
  • OLG Naumburg, 07.04.2022 - 4 U 203/21
    Die Unterlassungsverfügung dient insoweit bereits der Durchsetzung des Anspruchs (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Oktober 2005, 15 U 50/05), sodass für den Erlass der Regelungsverfügung gewichtige Umstände zu verlangen sind (OLG Jena, Urteil vom 9. September 2015, 2 U 219/15).
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