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   OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16   

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https://dejure.org/2017,40091
OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16 (https://dejure.org/2017,40091)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.08.2017 - 4 U 328/16 (https://dejure.org/2017,40091)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. August 2017 - 4 U 328/16 (https://dejure.org/2017,40091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 2 Abs. 1 GKG, 2 Abs. 3 S. 2 GKG, 6 Abs. 1 Nr. 2 ThürJKostG, 6 Abs. 4 ThürJKostG
    Gebührenbefreiung von Gemeinden

  • Justiz Thüringen

    § 2 Abs 1 GKG, § 2 Abs 3 S 2 GKG
    Gerichtskostenbefreiung thüringischer Gemeinden: Verpflichtung zur Übernahme der Kosten in einem Prozessvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 2 Abs. 1 GKG, 2 Abs. 3 S. 2 GKG, 6 Abs. 1 Nr. 2 ThürJKostG, 6 Abs. 4 ThürJKostG
    Gebührenbefreiung von Gemeinden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätzliche Gebührenfreiheit der Gemeinde; Einigung über die Kostenverteilung in einem Prozessvergleich

Verfahrensgang

  • LG Mühlhausen - 3 O 133/15
  • OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16

Papierfundstellen

  • NJ 2017, 519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 27.05.2002 - 4 W 237/02
    Auszug aus OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16
    Davon ist das Thüringer Oberlandesgericht bereits in einem Beschluss vom 27.05.2002 - 4 W 237/02 - (vgl. Rn. 11 letzter Satz, juris) ausgegangen und hat dies in einer weiteren Entscheidung hinsichtlich einer Eintragungsgebühr nach einem Grundstückskaufvertrag (vgl. Beschluss vom 11.11.2015 - 1 W 518/15 -, juris) bestätigt.
  • OLG Jena, 11.11.2015 - 1 W 518/15

    Gebührenbefreiung von Gemeinden und Gemeindeverbänden: Vertragliche Verpflichtung

    Auszug aus OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16
    Davon ist das Thüringer Oberlandesgericht bereits in einem Beschluss vom 27.05.2002 - 4 W 237/02 - (vgl. Rn. 11 letzter Satz, juris) ausgegangen und hat dies in einer weiteren Entscheidung hinsichtlich einer Eintragungsgebühr nach einem Grundstückskaufvertrag (vgl. Beschluss vom 11.11.2015 - 1 W 518/15 -, juris) bestätigt.
  • BGH, 02.03.2017 - I ZB 126/16

    Kostenansatzverfahren: Rechtsbeschwerde zum BGH

    Auszug aus OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16
    Die Beschwerde an den Bundesgerichtshof findet nicht statt, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - I ZB 126/16 - Rn. 2; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl. 2017, § 66 GKG Rn. 34).
  • OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 31/12

    Gerichtskostenfreiheit für Gemeinden in Sachsen-Anhalt: Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16
    Der hier vorgenommenen Auslegung des § 6 Abs. 4 ThürJKostG steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Beschluss vom 18.09.2013 - 2 W 31/12 -, juris) zu einer vergleichbaren Landesregelung entgegen, weil die zu beurteilende Frage nicht Gegenstand dieser Entscheidung gewesen ist.
  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 275/04

    Zulässiger Adressat des Widerrufs eines Prozessvergleichs

    Auszug aus OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16
    Dieser stellt einen schuldrechtlichen Vertrag nach § 779 BGB dar, dem jedoch im Hinblick auf seine prozessuale Wirkung eine Doppelnatur zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2006 - V ZR 275/04 - Rn. 9, juris).
  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00

    Tragung der in einem Prozessvergleich übernommenen Gerichtskosten durch Partei,

    Auszug aus OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer vergleichbaren Konstellation auch ausgeführt, dass es sich bei der privatautonomen Vereinbarung der Kostentragung in einem Prozessvergleich um etwas qualitativ anderes als um eine gerichtliche Kostenentscheidung handele, die die Partei gerade nicht beeinflussen könne und deswegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Kostentragung durch die - an sich gebührenbefreite - bedürftigen Partei erhoben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 BvR 741/00 -, juris).
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