Rechtsprechung
OLG Jena, 10.12.2014 - 7 U 344/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstellung einer Genossenschaft, die mehreren Prüfungsverbänden angehört
- konsum-info.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstellung einer Genossenschaft, die mehreren Prüfungsverbänden angehört
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Genossenschaft, Kündigung, Pflichtprüfung, Prüfungsverband, Wahlrecht
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Genossenschaft; Pflichtprüfung; Prüfungsverband; Wahlrecht
Verfahrensgang
- LG Gera, 06.05.2014 - 4 O 1512/13
- OLG Jena, 10.12.2014 - 7 U 344/14
- BGH, 10.01.2017 - II ZR 10/15
- BGH, 31.07.2017 - II ZR 10/15
Papierfundstellen
- WM 2015, 1856
- NZG 2015, 277
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
Zur Verfassungsmäßigkeit von GenG § 53 Abs 1 S 1, §§ 54, 55 Abs 3 S 1, § 63b Abs …
Auszug aus OLG Jena, 10.12.2014 - 7 U 344/14
Die Notwendigkeit eines engmaschigen und auf Dauer angelegten Prüfungssystems, um Defizite der Struktur der Genossenschaft durch starke Außensicherungsmechanismen auszugleichen (BVerfG, NJW 2001, 2617 ) stehe einem Wahlrecht der Genossenschaft hinsichtlich des die Pflichtprüfung durchführenden Verbandes nicht entgegen.Den in der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 19.01.2001, 1 BvR 1759/91, WM 2001, 360) herausgearbeiteten Besonderheiten des Genossenschaftswesens, denen nur durch die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband Rechnung getragen werde, stehe es entgegen, dass Einzelgenossenschaften sich ihren mitgliedschaftlichen Verpflichtungen gegenüber dem bisherigen Verband ohne Einhaltung von Kündigungsfristen entziehen und den Prüfungsauftrag anderweit vergeben könnten.
Auch aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 19.01.2001, 1 BvR 1759/91, Juris, Rn 26 bis 28; 30; 32-35) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.06.2011, II ZB 12/10, Juris, Rn 18), die beide Parteien jeweils in ihrem Sinne interpretieren, folgt nicht zwingend die Aberkennung eines Wahlrechts der Genossenschaft.
Auch die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 19.01.2001, 1 BvR 1759/91, a.a.0.) sprechen für die Wirksamkeit einer zweijährigen Kündigungsfrist, die eine längere Bindung an den Prüfungsverband ermöglicht.
- BGH, 13.06.1996 - I ZR 102/94
Laborärzte - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Berufsfreiheit
Auszug aus OLG Jena, 10.12.2014 - 7 U 344/14
Ob die Ausübung des Wahlrechts durch die Genossenschaft gegenüber dem Erstverband eine "Teilkündigung" verlangt (BGH, Urteil vom 10.07.1995, I ZR 102/94, Juris, Rn 24, 1etzter Satz; Lang/Weidmüller, 37.Auflage, 2011, § 54, Rn 16) kann dahinstehen.Der Bundesgerichtshof hatte in der vom Senat zitierten Entscheidung (Urteil vom 10.07.1995 a.a.O.) hinsichtlich der Teilkündigung freiwilliger Verbandsaufgaben einen Rückgriff auf die Frist des §" 39"jAbs.
- BGH, 21.06.2011 - II ZB 12/10
Eingetragene Genossenschaft: Bestellung eines Abschlussprüfers nach Wegfall der …
Auszug aus OLG Jena, 10.12.2014 - 7 U 344/14
Auch aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 19.01.2001, 1 BvR 1759/91, Juris, Rn 26 bis 28; 30; 32-35) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.06.2011, II ZB 12/10, Juris, Rn 18), die beide Parteien jeweils in ihrem Sinne interpretieren, folgt nicht zwingend die Aberkennung eines Wahlrechts der Genossenschaft.
- BGH, 10.01.2017 - II ZR 10/15
Genossenschaftlicher Prüfungsverband: Nähere Ausgestaltung des Prüfungsrecht des …
Das Berufungsgericht (OLG Jena, WM 2015, 1856) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:. - LG Flensburg, 18.12.2015 - 3 O 410/14
Eingetragene Genossenschaft: Wahlrecht bezüglich des die Pflichtprüfung …
Das Gericht folgt insoweit der sehr gut nachvollziehbaren vermittelnden Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts (Aktenzeichen 7 U 344/14, Urteil vom 10.12.2014, Blatt 186 ff. der Akte), das im Falle einer Mitgliedschaft in mehreren Prüfverbänden grundsätzlich ein bezüglich der Betrauung eines Verbandes mit der Durchführung der Pflichtprüfung bestehendes Wahlrecht annimmt, dieses jedoch zum einen unter dem Gesichtspunkt der vereinsrechtlichen Rücksichtnahme- und Treuepflicht und zum anderen vor dem Hintergrund des gesetzlichen Sinnes und Zwecks der Pflichtprüfung eine Einschränkung, nämlich der Einhaltung einer angemessenen Frist, knüpft.