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   OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08   

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OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08 (https://dejure.org/2008,28267)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.03.2008 - 1 Ws 87/08 (https://dejure.org/2008,28267)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. März 2008 - 1 Ws 87/08 (https://dejure.org/2008,28267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtveranlassung der Bestellung eines neuen Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger neben oder an Stelle des bisherigen Pflichtverteidigers; Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142; StPO § 143
    Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05

    Strafprozessrecht: Austausch eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    Sodann ist vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten aus zu beurteilen, ob das Vertrauensverhältnis gestört ist (Senatsbeschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05, JurBüro 2006, 365, 366).

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass ein Gebührenverzicht des Pflichtverteidigers wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unwirksam sei (Senatsbeschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05, JurBüro 2006, 365, 366).

  • OLG Brandenburg, 19.12.2000 - 2 Ws 364/00

    Austausch des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • OLG Hamburg, 15.06.1998 - 2 Ws 153/98

    Widerruf einer Bestellung des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    Die Fürsorgepflicht hat im Rahmen der Abberufung des bisherigen Verteidigers und der Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers ohnehin nicht dasselbe Gewicht wie bei der erstmaligen Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 142 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3697).
  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    Die ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem bisherigen Verteidiger muss der Angeklagte oder der Verteidiger substantiiert darlegen (BGH NStZ 1995, 296 ).
  • BGH, 11.09.1986 - 1 StR 472/86

    Ausreichende Verteidigung des Angeklagten durch anwesenden Pflichtverteidiger bei

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    Die sich aus § 143 StPO ergebende Verpflichtung zur Abberufung des bisherigen Pflichtverteidigers hat ihren inneren Grund nicht darin, dass der Angeklagten einen anderen Verteidiger wünscht, sondern beruht darauf, dass der Fortbestand der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht mehr notwendig ist, wenn dem Angeklagten ein von ihm selbst beauftragter Verteidiger zur Seite steht (BGH NStZ 1987, 34 ; KK-Laufhütte, aaO., § 143 Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 10.11.2004 - 1 Ws 546/04

    Voraussetzungen eines Pflichtverteidigerwechsels auf Antrag des Beschuldigten

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07

    Notwendige Verteidigung: Wechsel des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und

  • KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen

    Wenn - wie hier - kein wichtiger Grund den Pflichtverteidigerwechsel erzwingt, ist dieser ausnahmsweise dann zulässig (vgl. OLG Naumburg OLGSt StPO § 142 Nr. 8; OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 2016, 305; OLG Jena, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 Ws 87/08 - juris; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 -), seine Ermöglichung zugleich aber auch im Hinblick auf die - in der Regelung des § 142 StPO zum Ausdruck kommende - Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Beschuldigtem aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht geboten (vgl. OLG Braunschweig StraFo 2008, 428; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; HansOLG Hamburg StraFo 1998, 307; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156; OLG Brandenburg StV 2001, 442; Senat NStZ 1993, 201, 202; KG, Beschluss vom 13. April 2012 - 2 Ws 171/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 143 Rdn. 5a m.w.N.; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen 4. Aufl., Teil A Rdn. 951 und 2015 m.w.N.), wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist, die Beiordnung des neuen Verteidigers keine Verfahrensverzögerung zur Folge hat und mit dem Verteidigerwechsel keine Mehrbelastung für die Staatskasse verbunden ist.

    Er widerspricht nicht dem in § 49b Abs. 1 BRAO normierten Verbot der Gebührenunterschreitung; denn dieses betrifft - wie sich aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 12/4993 S. 31) ergibt - ausschließlich den Fall der vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren, die mit dem Mandanten geschlossen wird und vorsieht, dass ein geringerer Betrag als von der Gebührenordnung vorgesehen zu zahlen ist (vgl. OLG Braunschweig StraFo 2008, 428 und Beschluss vom 9. Juni 2011 - Ws 126/11 - eingehend OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2008, 47; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Hartmann, a.a.O., VV Nr. 4100-4101 Rdn. 9; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen 4. Aufl., Teil A Rdn. 2013 ff., 2155 f., 948 ff.; a.A. OLG Naumburg OLGSt StPO § 142 Nr. 8; HansOLG Bremen NStZ 2014, 358 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Köln StraFo 2008, 348; OLG Jena JurBüro 2006, 365; Festhalten an dieser Rechtsprechung ausdrücklich offen gelassen in OLG Jena, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 Ws 87/08 - juris; Kilian in Henssler/Prütting, BRAO 4. Aufl., § 49b Rdn. 19).

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