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   OLG Jena, 12.02.2014 - 7 U 458/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32538
OLG Jena, 12.02.2014 - 7 U 458/13 (https://dejure.org/2014,32538)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.02.2014 - 7 U 458/13 (https://dejure.org/2014,32538)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 7 U 458/13 (https://dejure.org/2014,32538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Schadensersatzanspruch bei arglistigem Verschweigen eines Werkmangels durch Unternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht eingebaute Brandschutzklappen abgerechnet: Mangel arglistig verschwiegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nicht eingebaute Brandschutzklappen abgerechnet: Mangel arglistig verschwiegen!

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Mangel arglistig verschwiegen - Verjährung von Mangelansprüchen erst drei Jahre ab Kenntnis, längstens jedoch in zehnJahren seit Abnahme

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Baumangel arglistig verschwiegen - keine Verjährung!

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nicht eingebaute Brandschutzklappen abgerechnet: Mangel arglistig verschwiegen!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht eingebaute Brandschutzklappen abgerechnet: Mangel arglistig verschwiegen! (IBR 2015, 11)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Jena, 12.02.2014 - 7 U 458/13
    Arglist setzt kein betrügerisches oder moralisch verwerfliches Verhalten voraus (vgl. BGH Urt. v. 12.04.2002, V ZR 302/00, Tz. 9; BGH NJW 1995, 1549 ff., Tz. 16).
  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Jena, 12.02.2014 - 7 U 458/13
    Arglist setzt kein betrügerisches oder moralisch verwerfliches Verhalten voraus (vgl. BGH Urt. v. 12.04.2002, V ZR 302/00, Tz. 9; BGH NJW 1995, 1549 ff., Tz. 16).
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