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   OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08   

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https://dejure.org/2009,13921
OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08 (https://dejure.org/2009,13921)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.01.2009 - 5 U 63/08 (https://dejure.org/2009,13921)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 5 U 63/08 (https://dejure.org/2009,13921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung der das Kapitalkonto unter den Einlagebetrag reduzierenden Ausschüttungen einer GmbH & Co.KG; Zulässigkeit der Abtretung eines Freistellungsanspruchs des Treuhänders von einer etwaigen persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 171 Abs. 2; BGB § 399
    Wirksamkeit der Abtretung von Freistellungsansprüchen des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG gegen die Anleger an den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 258
  • WM 2009, 937
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 6 U 132/07

    Insolvenzverwaltung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08
    (OLG Rostock, 19.12.2007, Az.: 6 U 132/07).

    Die Treuhänderstellung beschränkte sich ihrem Kern nach auf die wirtschaftliche Tätigkeit, da sie im Wesentlichen den bloßen Erwerb und das Halten der Kommanditanteile zum Gegenstand hatte und nicht ein darüber hinausgehendes Bündel von Verträgen deren Inhalt noch nicht feststand, sondern sie vielmehr einer der Zahl nach begrenzten Anzahl von Verträgen, die überdies mit dem Emissionsprospekt in Übereinstimmung stehen mussten, die Zustimmung zu erteilen hatte (vgl. OLG Rostock, 19.12.2007, Az.: 6 U 132/07).

    Aber selbst bei unterstellter Nichtigkeit des Treuhandvertrages würde sich ein gesetzlicher Freistellungsanspruch der P Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH aus §§ 683, 670 BGB ergeben, die nach § 257 BGB zu einem Befreiungsanspruch der Treuhänderin führen würde (OLG Rostock, 19.12.2007, Az.: 6 U 132/07, OLG Nürnberg, Az.: 2 U 782/07).

  • OLG Nürnberg, 17.01.2008 - 2 U 782/07

    Haftung des Treugeber-Kommanditisten als Kapitalanleger einer

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08
    Dass die Beklagten im Innenverhältnis wie Kommanditisten berechtigt und verpflichtet sind, ändert hieran nichts, da es sich bei dem Anspruch nach § 172 Abs. 4 HGB gerade nicht um einen Anspruch aus dem Innenverhältnis handelt (vgl. OLG Dresden, 06.03.2008, Az. 1 U 1477/07, OLG Nürnberg, Az.: 2 U 782/07).

    Aber selbst bei unterstellter Nichtigkeit des Treuhandvertrages würde sich ein gesetzlicher Freistellungsanspruch der P Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH aus §§ 683, 670 BGB ergeben, die nach § 257 BGB zu einem Befreiungsanspruch der Treuhänderin führen würde (OLG Rostock, 19.12.2007, Az.: 6 U 132/07, OLG Nürnberg, Az.: 2 U 782/07).

  • OLG Dresden, 06.03.2008 - 1 U 1477/07
    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08
    Dass die Beklagten im Innenverhältnis wie Kommanditisten berechtigt und verpflichtet sind, ändert hieran nichts, da es sich bei dem Anspruch nach § 172 Abs. 4 HGB gerade nicht um einen Anspruch aus dem Innenverhältnis handelt (vgl. OLG Dresden, 06.03.2008, Az. 1 U 1477/07, OLG Nürnberg, Az.: 2 U 782/07).

    Der Freistellungsanspruch bestünde nämlich auch ohne eine ausdrückliche Regelung gemäß §§ 675, 670 BGB , da die Treuhänderin den Kommanditanteil für Rechnung der Beklagten als Treugeber hält, letztere aber wirtschaftlich gesehen die vollen Rechte und Pflichten eines Kommanditisten haben sollte (vgl. BGHZ 76, 127 ff, zitiert nach juris, OLG Dresden, 06.03.2008, Az.: 1 U 1477/07).

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 135/87

    Inhaltskontrolle der Beteiligung an einer Publikums-KG; Recht zur Übernahme

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08
    Allerdings unterfallen die Klauseln nach der Rechtsprechung des BGH der richterlichen Inhaltskontrolle (BGHZ 104, 50-61, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08
    Da angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist, ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.v. Art. 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen, d.h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH, NJW 2006, 1952, 1953).
  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 250/78

    Treuhand-Kommanditist

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08
    Der Freistellungsanspruch bestünde nämlich auch ohne eine ausdrückliche Regelung gemäß §§ 675, 670 BGB , da die Treuhänderin den Kommanditanteil für Rechnung der Beklagten als Treugeber hält, letztere aber wirtschaftlich gesehen die vollen Rechte und Pflichten eines Kommanditisten haben sollte (vgl. BGHZ 76, 127 ff, zitiert nach juris, OLG Dresden, 06.03.2008, Az.: 1 U 1477/07).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08
    Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des BGH unschädlich, wenn die Abtretung des Freistellungsanspruchs gerade an den Gläubiger der zu tilgenden Schuld erfolgt (BGHZ 12, 136).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 17 U 401/08

    Freistellungsanspruch des Treuhänders: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Die Rechtsprechung vermeidet die vorzeitige Verjährung des Freistellungsanspruchs, indem sie dessen Fälligkeit im Wege der Vertragsauslegung bis zur Fälligkeit der Verbindlichkeit hinausschiebt (so etwa OLG Koblenz WM 2009, 939, 941 f.; OLG Köln, Beschl. v. 21. August 2008, 18 U 63/08, BeckRS 2009 09117; vgl. auch OLG Celle, WM 2009, 936, 937; a. A. LG Duisburg NZG 2008, 905, 907) oder § 159 Abs. 1 HGB entsprechend anwendet (OLG Jena WM 2009, 937, 939; OLG Rostock a.a.O., Tz. 60; LG Landshut WM 2007, 1656, 1661 f.; vgl. auch OLG Nürnberg a.a.O., 946 f.; dagegen wiederum LG Duisburg a.a.O.).
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