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   OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10   

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https://dejure.org/2010,28446
OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10 (https://dejure.org/2010,28446)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.12.2010 - 1 Ws 455/10 (https://dejure.org/2010,28446)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 1 Ws 455/10 (https://dejure.org/2010,28446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Strafvollstreckung, Widerruf der Strafaussetzung, Arbeitsauflage, Arbeitsweisung, Weisung, Abgrenzung zur Auflage, Anrechnung erbrachter Arbeitsleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Bewährungsauflagen und Bewährungsweisungen; Ableistung gemeinnütziger Arbeit im Rahmen der Aussetzung einer Reststrafe

  • Justiz Thüringen

    § 56 StGB, § 56b Abs 1 S 1 StGB, § 56b Abs 2 S 1 Nr 3 StGB, § 56c Abs 1 S 1 StGB, § 56c Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafrestaussetzung: Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung der Weisung zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit; Abgrenzung zwischen Auflage und Weisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Bewährungsauflagen und -weisungen; Ableistung gemeinnütziger Arbeit im Rahmen der Aussetzung einer Reststrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Strafvollstreckung, Widerruf der Strafaussetzung, Arbeitsauflage, Arbeitsweisung, Weisung, Abgrenzung zur Auflage, Anrechnung erbrachter Arbeitsleistungen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 10.11.1992 - 2 Ws 332/92

    Keine Anrechnung einer Alkoholtherapie analog § 36 BtMG

    Auszug aus OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10
    Sie sind auch nicht in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift anzurechnen, da sie anders als die Auflagen nicht der Genugtuung dienen und daher mit dem Bewährungswiderruf nicht nachträglich ihre Rechtfertigung verlieren (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.11.1992, Az.: 2 Ws 332/92, bei juris; LK-Hubrach, a.a.O., § 56f Rdnr. 53; MK-Groß, a.a.O., § 56f Rdnr. 34 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.12.1995 - 2 Ws 195/95

    Widerruf von Strafaussetzung. Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung einer

    Auszug aus OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10
    Rechtsprechung und Literatur machen jedoch u.a. dann eine Ausnahme, wenn eine Rechtsfolge endgültig festgelegt wird, was insbesondere bei Beschlüssen, durch die bei Widerruf der Strafaussetzung Leistungen zu Unrecht nach § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB angerechnet worden sind, der Fall ist (Meyer-Goßner, a.a.O.; OLG München MDR 1980, 517; OLG Hamm NStZ 1996, 303, 304).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1990 - 1 Ws 582/90
    Auszug aus OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10
    Im Fall der nachträglichen Erteilung einer Auflage muss dabei zusätzlich beachtet werden, dass dies nur zulässig ist, um das Genugtuungsbedürfnis der sich innerhalb der Bewährungszeit verändernden Bewährungssituation anzupassen, so etwa, wenn sich die Vermögensverhältnisse oder die Wiedergutmachungsvoraussetzungen wesentlich geändert haben (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.11.1990, 1 Ws 582/90, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.12.1997 - 3 Ws 973/97
    Auszug aus OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10
    Grundsätzlich ist durch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht nur dem Genugtuungsinteresse der Rechtsgemeinschaft, sondern auch dem der geschädigten Tatopfer genügt (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2009, 2 Ws 368/09, bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126 f.; OLG Celle StV 1981, 554).
  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07

    Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung

    Auszug aus OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (a.a.O.) und Hamm (Beschluss vom 13.12.2007, 3 Ws 688/07, bei juris).
  • OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09

    Arbeitsauflage; gemeinnützige Arbeit; Bewährung; Strafaussetzung; zwei Drittel;

    Auszug aus OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10
    Grundsätzlich ist durch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht nur dem Genugtuungsinteresse der Rechtsgemeinschaft, sondern auch dem der geschädigten Tatopfer genügt (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2009, 2 Ws 368/09, bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126 f.; OLG Celle StV 1981, 554).
  • OLG Celle, 16.07.1981 - 1 Ws 235/81
    Auszug aus OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10
    Grundsätzlich ist durch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht nur dem Genugtuungsinteresse der Rechtsgemeinschaft, sondern auch dem der geschädigten Tatopfer genügt (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2009, 2 Ws 368/09, bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126 f.; OLG Celle StV 1981, 554).
  • LG Freiburg, 13.04.1983 - III Q 43/83
    Auszug aus OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10
    Ob für den Fall, dass die Weisung wie bei der nach § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB erteilten - Aufenthalt in einem Heim oder in einer Anstalt - mit erheblichen Freiheitsbeschränkungen verbunden ist, eine Ausnahme gemacht werden muss (LG Freiburg StV 1983, 292) kann dahinstehen, denn eine die Freiheit ebenso erheblich beschränkende Weisung wie die in § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB genannte steht bei der in Ziff. 1 des Beschlusses vom 24.09.2009 erteilten Arbeitsweisung nicht in Rede.
  • VG Hamburg, 10.02.2017 - 9 K 6154/14

    Gefahrenabwehrrechtliches Kontakt- und Näherungsverbot - Untersagung planmäßig

    Es geht daher vornehmlich um eine Resozialisierung des Verurteilten, die Weisungen sollen ihm beim Erreichen des Bewährungsziels helfen (vgl. OLG Jena, Urt. v. 13.12.2010, 1 Ws 455/10, juris, Rn. 23; von Heintschel-Heinegg, in: Beck'scher Online Kommentar StGB, 32. Aufl. 2016, § 56c Rn. 1; Hubrach, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 56c Rn. 1).
  • LG Kaiserslautern, 26.09.2013 - 8 Qs 7/13

    Bewährungswiderruf: Nichterfüllung einer Arbeitsauflage nach Aussetzung einer

    Die Zulässigkeit der Anordnung ist im Widerrufsverfahren von Amts wegen zu prüfen, auch wenn der Verurteilte die Anordnung (Auflage oder Weisung) nicht angefochten oder beanstandet hat (OLG Jena, Beschluss vom 13.12.2010 - 1 Ws 455/10, Rn. 17, zitiert nach juris; LK-Hubrach, StGB, 12. A., § 56f, Rn. 24 m.w.N.; MüKo-Groß, StGB, 2. A., § 56f, Rn. 42).

    Dagegen spricht, dass die Abgrenzung, ob eine richterliche Anordnung in einem Bewährungsbeschluss Auflage oder Weisung ist, nach ihrer Zielrichtung vorzunehmen ist (OLG Jena, Beschluss vom 13.12.2010 - 1 Ws 455/10, Rn. 26, zitiert nach juris; MüKo-Groß, StGB, 2. A., § 56c, Rn. 2).

    So dienen Auflagen der Genugtuung für das begangene Unrecht, § 56b Abs. 1 S. 1 StGB, Weisungen hingegen dienen der Resozialisierung des Täters, § 56c Abs. 1 S. 1 StGB (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 13.12.2010 - 1 Ws 455/10, Rn. 26, zitiert nach juris).

    Hierbei wird vertreten, dass auch die Anordnung von Arbeitsleistungen das Ziel, welches wohl auch das Amtsgericht Rockenhausen verfolgt hat, haben kann, dem Verurteilten Hilfestellung zur Lebensführung zu leisten, ihm zu einem strukturierten Tagesablauf zu verhelfen und ihm bei seinem Bemühen zu helfen, keine Straftaten mehr zu begehen (OLG Jena, Beschluss vom 13.12.2010 - 1 Ws 455/10, Rn. 23, zitiert nach juris; ablehnend Groß in jurisPR-StrafR 8/2011 Anm. 3).

  • OLG Dresden, 07.09.2012 - 2 Ws 401/12

    Arbeitsauflage; Bewähungswiderruf

    Die Auflage vom 12. Oktober 2011 - entgegen der Rechtsansicht des Thüringer Oberlandesgerichts (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 1 Ws 455/10 -, zitiert nach juris) geht es vorliegend um eine solche - verstößt aber gegen das Willkürverbot.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Sie haben damit ausschließlich spezialpräventiven Charakter (Thüringer OLG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 1 Ws 455/10, zit. nach juris, Rn. 26; Stree/Kinzig aaO § 56c Rn. 1 mwN; Mosbacher aaO § 56c Rn. 1).
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