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   OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05   

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OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,4168)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.02.2005 - 9 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,4168)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 9 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,4168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 118 Abs. 1 S. 3 GWB, 13 VgV
    Vorabmitteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach Erteilung des Zuschlags für eine öffentliche Ausschreibung; Ein der vergaberechtlichen Nichtigkeitssanktion entgegenstehender Umstand; Auswirkung der Rüge eines Bieters wegen Nichtberücksichtigung seines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Zulässigkeit des Verfahrens auch zur Überprüfung eines bereits erteilten Zuschlags

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 118 Abs. 1 S. 3; VGV § 13 S. 1, 2, 6
    Zulässigkeit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach Erteilung des Zuschlags; Lauf der Zuschlagsfrist bei vergaberechtlichen Rügen eines übergangenen Bieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 544 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 521
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Jena, 09.09.2002 - 6 Verg 4/02

    Vorabentscheidung über Primärrechtsschutz

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    Wie der Senat bereits an anderer Stelle entschieden hat, löst selbst ein Informationsschreiben, das inhaltlich nicht die Anforderungen des § 13 S. 1 VgV erfüllt, nicht die Nichtigkeitssanktion des § 13 S. 6 VgV aus (vgl. Senat Beschl. vom 29.05.2002 VergabeR 2002, 543, 544 sub 2.; bestätigt mit Beschl. vom 09.09.2002 VergabeR 2002, 631, 635).

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung mit Blick auf den damaligen Wortlaut der Vorschrift (§ 13 S. 2 VgV a.F.) den Fristbeginn vom Zugang beim Bieter abhängig gemacht hatte (vgl. Senat VergabeR 2002, 631, 633; so auch KG VergabeR 2002, 235, 239), so hält er an dieser Rechtsprechung nach der Novellierung der Vergabeverordnung vom 15.02.2003 nicht länger fest (vgl. Müller-Wrede/Portz, § 13 VgV, Rn. 12, 13).

    Wie bereits im Beschluss des Senats vom 09.09.2002 ausgeführt, beruhten die abweichenden Entscheidungen dieser Vergabesenate nicht auf der Beantwortung dieser Rechtsfrage, sondern äußerten sich hierzu lediglich in Form unverbindlicher obiter dicta (vgl. Senat VergabeR 2002, 631, 634).

  • KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02

    Wirksamkeit eines verfrüht geschlossenen Vertrages

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    An dieser Auffassung hält er nach erneuter Prüfung fest (so auch BayObLG VergabeR 2002, 637, 638; OLG Koblenz VergabeR 2002, 384; Reidt/Stickler/ Glahs, § 13 VgV, Rn. 33; Müller-Wrede/Portz, § 13 VgV, Rn. 18 jeweils mit weiteren Nachw.; a.A. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429 ff.; KG VergabeR 2002, 235).

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung mit Blick auf den damaligen Wortlaut der Vorschrift (§ 13 S. 2 VgV a.F.) den Fristbeginn vom Zugang beim Bieter abhängig gemacht hatte (vgl. Senat VergabeR 2002, 631, 633; so auch KG VergabeR 2002, 235, 239), so hält er an dieser Rechtsprechung nach der Novellierung der Vergabeverordnung vom 15.02.2003 nicht länger fest (vgl. Müller-Wrede/Portz, § 13 VgV, Rn. 12, 13).

    Soweit andere Vergabesenate entgegen der oben dargelegten Rechtsauffassung des Senats und der weiterer Oberlandesgerichte die Nichtigkeitsfolge des § 13 S. 6 VgV auch auf Fälle einer unzureichenden bzw. unzutreffenden Begründung i.S.d. § 13 S. 1 VgV erstrecken wollen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429 ff.; KG VergabeR 2002, 235), so veranlasst das keine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 S. 1 GWB.

  • OLG München, 10.07.1985 - 7 U 1501/85

    Fehlen einer deutschen Bedienungsanleitung bei Kauf von Computer als Mangel der

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    " Fachliche Prüfung: Ihr Angebot/Nebenangebot(e) wird/werden ausgeschlossen, weil eine fremdsprachige Bedienungsanleitung nach Urteil des OLG München (7 U 1501/85) einen Fehler darstellt.

    Das Urteil des OLG München (7 U 1501/85) stellt dies klar.

    Insofern handelte es sich bei dem Schreiben vom 16.12.2004 lediglich um eine präzisierende Richtigstellung des zumindest im Kern zuvor geltend gemachten Mangels, wie insbesondere der erneute Hinweis auf die bereits im Schreiben vom 06.12.2004 in Bezug genommene Entscheidung des OLG München (7 U 1501/85) belegt.

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01

    Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    An dieser Auffassung hält er nach erneuter Prüfung fest (so auch BayObLG VergabeR 2002, 637, 638; OLG Koblenz VergabeR 2002, 384; Reidt/Stickler/ Glahs, § 13 VgV, Rn. 33; Müller-Wrede/Portz, § 13 VgV, Rn. 18 jeweils mit weiteren Nachw.; a.A. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429 ff.; KG VergabeR 2002, 235).

    Soweit andere Vergabesenate entgegen der oben dargelegten Rechtsauffassung des Senats und der weiterer Oberlandesgerichte die Nichtigkeitsfolge des § 13 S. 6 VgV auch auf Fälle einer unzureichenden bzw. unzutreffenden Begründung i.S.d. § 13 S. 1 VgV erstrecken wollen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429 ff.; KG VergabeR 2002, 235), so veranlasst das keine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 S. 1 GWB.

  • OLG Jena, 29.05.2002 - 6 Verg 2/02

    Nachprüfungszusage nach Vorabinformation

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    Wie der Senat bereits an anderer Stelle entschieden hat, löst selbst ein Informationsschreiben, das inhaltlich nicht die Anforderungen des § 13 S. 1 VgV erfüllt, nicht die Nichtigkeitssanktion des § 13 S. 6 VgV aus (vgl. Senat Beschl. vom 29.05.2002 VergabeR 2002, 543, 544 sub 2.; bestätigt mit Beschl. vom 09.09.2002 VergabeR 2002, 631, 635).

    aa) Insoweit hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung fest (vgl. Senat VergabeR 2002, 543, 544), wonach die Vergabestelle nach dem Sinn des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB gerade berechtigt und verpflichtet ist, eine vom Bieter erhobene vergaberechtliche Rüge auf ihre Begründetheit zu prüfen.

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    bb) Auf dieser Linie liegt auch eine neuere Entscheidung des BGH (vgl. Beschl. vom 09.02.2004 NZBau 2004, 229, 232), der sich der Senat anschließt.
  • BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation - Zuschlagsverbot für Unterangebot

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    An dieser Auffassung hält er nach erneuter Prüfung fest (so auch BayObLG VergabeR 2002, 637, 638; OLG Koblenz VergabeR 2002, 384; Reidt/Stickler/ Glahs, § 13 VgV, Rn. 33; Müller-Wrede/Portz, § 13 VgV, Rn. 18 jeweils mit weiteren Nachw.; a.A. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429 ff.; KG VergabeR 2002, 235).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99

    Haftung des Bauunternehmers bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    Ein berechtigtes Interesse hierfür besteht aus Sicht eines Antragstellers bereits insofern, als die Vergabestelle auf diese Weise daran gehindert ist, durch Wiederholung oder Bestätigung des umstrittenen Zuschlags einseitig die Sachlage so zu verändern, dass ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NZBau 2001, 261, 262).
  • OLG Koblenz, 25.03.2002 - 1 Verg 1/02

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    An dieser Auffassung hält er nach erneuter Prüfung fest (so auch BayObLG VergabeR 2002, 637, 638; OLG Koblenz VergabeR 2002, 384; Reidt/Stickler/ Glahs, § 13 VgV, Rn. 33; Müller-Wrede/Portz, § 13 VgV, Rn. 18 jeweils mit weiteren Nachw.; a.A. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429 ff.; KG VergabeR 2002, 235).
  • OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01

    Vorabinformation; Nichtigkeit des Zuschlages

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05
    Zwar neigt der Senat dazu, diese Frage mit der Vergabekammer zu verneinen, weil die zum Schutze des Bieters dienende Begründungspflicht lediglich den Zweck verfolgt, diesen über die tatsächlichen und rechtlichen Umstände seiner Nichtberücksichtigung aufzuklären, um ihm insbesondere die Möglichkeit zu verschaffen, auf dieser Grundlage die Aussichten eines Nachprüfungsverfahrens zu prüfen (vgl. OLG Dresden Beschl. vom 14.02.2003 Az.: WVerg 11/01; Reidt/ Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl., § 13 VgV, Rn. 21; Müller-Wrede/Portz, VOF, 2. Aufl., § 13 VgV, Rn. 10).
  • VK Thüringen, 18.01.2005 - 360-4003.20-030/04-MHL

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Nachweis eines

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16

    Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung

    Anderenfalls hätten es die Bieter in der Hand, die Wartefrist mit wiederholten Wertungsrügen, auf deren Überprüfung sich der Auftraggeber einlässt, beliebig oft neu auszulösen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2002 - 6 Verg 2/02 und Beschluss vom 14.02.2005 - 9 Verg 1/05, zitiert jeweils nach juris; Wagner, in: Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., § 101a GWB Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 14/07

    Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung - Einhaltung der gesetzlichen

    Ebenso wenig kann eine Absichtserklärung des Antragsgegners, den Zuschlag erst am 16. oder 17. Tage nach Ablauf der Frist erteilen zu wollen, den Lauf der gesetzlichen Frist verändern (verlängern) (vgl. Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 17.11.2003, Verg 6/2003, NZBau 2004, 172, 173; OLG Jena, Beschl. v. 14.2.2005, 9 Verg 1/05, VergabeR 2005, 521); Beschl. v. 29.05.2002, 6 Verg 2/02, VergabeR 2002, 631, 634).
  • OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde auch bei Direktvergabe!

    Durch die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kann die Vergabestelle daran gehindert werden, durch Wiederholung oder Bestätigung oder Verlängerung des umstrittenen Vertrages einseitig die Sachlage so zu verändern, das ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist (OLG München vom 10.3.2005 - Verg 4/05; OLG Jena vom 14.2.2005 - 9 Verg 1/05).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2008 - 15 Verg 8/08

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge: Zulässige Nachweise der

    Daher hat die Antragstellerin ein berechtigtes Interesse daran, durch das Nachprüfungsverfahren die Antragstellerin daran zu hindern, den umstrittenen Zuschlag zu wiederholen oder zu bestätigen und damit zu bewirken, dass ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz nicht mehr möglich ist (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 14.02.2005 - 9 Verg 1/05 - Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung des Nachprüfungsantrags durch

    Ein berechtigtes Interesse hierfür besteht aus der Sicht eines Antragstellers bereits insofern, als die Vergabestelle auf diese Weise daran gehindert ist, durch Wiederholung oder Bestätigung des umstrittenen Zuschlags einseitig die Sachlage so zu verändern, dass ein vergaberechtlicher Primärschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NZBau 2001, 261, 262; OLG Jena Beschluss vom 14.2.2005, 9 Verg 1/05).
  • VK Baden-Württemberg, 31.07.2008 - 1 VK 24/08

    Subjektives Recht auf umfassende Information

    Das OLG Thüringen (B. v. 14.02.2005 - Az.: 9 Verg 1/05) vertritt die Auffassung, dass der Bieter auch bei einer rechtzeitigen Vorabinformation mit unzureichender oder unzutreffender Begründung, jedenfalls die Möglichkeit hat, sein subjektives Recht auf eine umfassende und richtige Information einzufordern und ggf. im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zu erzwingen.
  • VK Nordbayern, 18.11.2011 - 21.VK-3194-36/11

    Begründung für Nichtberücksichtigung: Standardschreiben ausreichend?

    Ist eine Vorabinformation rechtzeitig erfolgt, so hat der Bieter die Möglichkeit, sein subjektives Recht auf eine umfassende Information einzufordern und ggf. im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zu erzwingen ( OLG Jena v. 14.02.2005 - 9 Verg 1/05 ).
  • VK Bund, 24.04.2007 - VK 2-21/07

    Neubau Haus 1.7 / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

    Den Anforderungen nach § 13 S. 1 VgV hat der Ag damit genügt (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschl. v. 25. März 2002 - 1 Verg 1/02; BayObLG, Beschl. v. 3. Juli 2002 - Verg 13/02; OLG Jena, Beschl. v. 14. Februar 2005 - 9 Verg 1/05).
  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Dann besteht aber auch ein berechtigtes Interesse des Antragstellers daran, zu verhindern, dass durch Wiederholung oder Bestätigung des umstrittenen Zuschlags die Sachlage einseitig so verändert wird, dass ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz ausgeschlossen ist (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 9 Verg 1/05; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 10; Burgi/Dreher-Vavra, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 173, Rdnr. 20, m.w.N.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, § 173 GWB, Rdnr. 29).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 2 VK 7/12

    Grund der Nichtberücksichtigung ist wahrheitsgemäß anzugeben!

    Vielmehr liegt es in seiner Hand, seine Rechte im Rahmen des ihm tatsächlich eröffneten Nachprüfungsverfahrens zur Geltung zu bringen (OLG Thüringen, Beschluss vom 14.02.2005 - 9 Verg 1/05).
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