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   OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02   

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https://dejure.org/2003,10105
OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02 (https://dejure.org/2003,10105)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.01.2003 - 4 U 725/02 (https://dejure.org/2003,10105)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 4 U 725/02 (https://dejure.org/2003,10105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfalls durch den Versicherungsnehmer; Einschlafen am Steuer als grob fahrlässiges Verhalten ; Feststellung der personalen Seite der groben Fahrlässigkeit durch die Grundsätze des Beweises des ...

  • Judicialis

    VVG § 61; ; ZPO § 531 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; BGB § 276
    Zur Annahme grober Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung durch Einschlafen am Steuer als Voraussetzung für Leistungsfreiheit der Kasko-Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 52/72

    Beurteilung eines Einnickens am Steuer als "Grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des §

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Einschlafen am Steuer gereicht dem Kraftfahrer im Regelfall zum (einfachen) Verschulden, wobei die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins zur Anwendung kommen (vgl. BGH, VersR 1974, 593 f., 594).

    Bei der Feststellung groben Verschuldens muss klargestellt werden, dass auf Grund der besonderen Umstände des gegenwärtigen Falles das Gericht die Überzeugung erlangt hat, der Kraftfahrer habe nicht nur bei der jedem Kraftfahrer obliegenden Pflicht zu ständiger, scharfer Selbstbeobachtung schuldhaft versagt, sondern sich über Umstände, die die Gefahr des Einnickens erkennbar machten, in einer Weise hinweg gesetzt, die sein Verhalten als besonders verwerflich und damit ein Verschulden als ein grobes erscheinen ließen (vgl. BGH, VersR 1974, 593 f., 594).

  • OLG Schleswig, 15.06.2000 - 7 U 143/99

    Grobe Fahrlässigkeit bei Verkehrsunfall durch Sekundenschlaf

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Es kann als wahr unterstellt werden, dass es Stand der medizinischen Wissenschaft ist, dass sogenannte Prodormal-Erscheinungen (wie Gähnen, Lidschwere etc.) einem Einnicken am Steuer vorangehen (vgl. OLG Schleswig, DAR 2001, 463).

    Aber selbst die Vertreter der Ansicht, dass dem Einschlafen am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen und deswegen auch von einem subjektiv grob fahrlässigen Verhalten des jeweiligen Fahrers, der am Steuer eingeschlafen ist, auszugehen ist, lassen Darlegung und Beweis eines Vertrages des Fahrers zu, der geeignet ist, das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. OLG Schleswig, DAR 2001, 463 und OLG Hamm, VersR 1998, 1276).

  • OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 3 U 109/96

    Einnicken am Steuer nicht grundsätzlich grob fahrlässig L

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Ein allgemeiner, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhender Erfahrungssatz, wonach der Schlaf einen körperlich und geistig intakten Menschen, der sich während der Fahrt als Fahrzeugführer im Straßenverkehr befindet, nicht ohne deutliche Vorankündigung überkomme und sich schon deshalb ein grobes Verschulden annehmen lasse, ist nicht bekannt (OLG Frankfurt/Main, 3. Zivilsenat, MDR 1998, 215 f., 215).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Fahrer des versicherten Pkw;

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Es könne auf Grund bestehender Erfahrungssätze als ausgeschlossen gelten, dass der Fahrer, bevor er während der Fahrt am Steuer einnicke, keine Anzeichen einer Übermüdung wahr genommen habe bzw. hätte wahrnehmen können (OLG Frankfurt/M, 8. Zivilsenat, NJW-RR 1993, 102 f., 120).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Gründe, die geeignet wären, eine Umkehr der grundsätzlich gegebenen Darlegungs- und Beweislast zu rechtfertigen, ergeben sich insbesondere nicht aus vorhandenen Beweisschwierigkeiten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1456).
  • OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer - Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Aber selbst die Vertreter der Ansicht, dass dem Einschlafen am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen und deswegen auch von einem subjektiv grob fahrlässigen Verhalten des jeweiligen Fahrers, der am Steuer eingeschlafen ist, auszugehen ist, lassen Darlegung und Beweis eines Vertrages des Fahrers zu, der geeignet ist, das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. OLG Schleswig, DAR 2001, 463 und OLG Hamm, VersR 1998, 1276).
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Dann reicht eine immerhin überwiegende Wahrscheinlichkeit für grobe Achtlosigkeit des Fahrers nicht (vgl. BGH in VersR 1977, 619 f., 620).
  • LG Frankenthal, 20.12.2005 - 7 O 75/04
    Jedoch könnte dieser Umstand für den Vorwurf grober Fahrlässigkeit - wenn er denn klägerseits erhoben worden wäre - nicht genügen, zumal sich die Zeugen ... und ... wie in der Vernehmung bekundet, jeweils mit dem Fahren abwechselten (vgl. Thüringer OLG vom 15.01.2003, 4 U 725/02 , wonach selbst ein Einschlafen am Steuer im Regelfall nur zum einfachen Verschulden gereicht, siehe auch BGH NJW 1974, 948 [BGH 05.02.1974 - VI ZR 52/72] ).
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