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OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04 |
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Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Beweis
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes …
Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden (siehe nur BGH NStZ 2001, 609 , Meyer-Goßner, StPO , 46. Aufl., § 261 Rn. 26, 29).Für den Alibibeweis, mit dem ein zwingendes Indiz dafür erbracht werden soll, dass der Angeklagte nicht der Täter sein kann, gilt der Grundsatz 'in dubio pro reo' indes nicht (BGHSt 25, 286 f., allerdings insoweit missverständlich, als danach nur das erwiesene Alibi Einfluss auf die Entscheidung haben könne;… KK-Schoreit, StPO , 5. Aufl., § 261 Rn. 66; vgl. auch BGH NStZ 2001, 609 ).
Zutreffend hat das Amtsgericht die Aussagen der Alibizeugen, bezüglich derer es zu einem non liquet gelangt war, mit der ihnen zukommenden Ungewissheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache der Täterschaft gewonnenen Beweisergebnisses eingestellt (siehe BGH NStZ 2001, 609 ) und ist dabei vertretbar und damit rechtsfehlerfrei zur Überzeugung von der Täterschaft des Betroffenen gelangt.
- OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98
Rotlichtverstoß - Schätzung der Rotlichtdauer durch Polizeibeamten
Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich unterscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, den von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf wäre, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02 und Senat, NZV 1999, 304 ;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVO , § 37 , Rn. 61).Diese hier fehlenden Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchst zulässigen Geschwindigkeit sind im vorliegenden Fall aber deshalb entbehrlich, weil von einer innerorts allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h ausgegangen werden kann bzw. davon, dass es sich insoweit um eine innerorts übliche und damit allgemeinkundige Gelbphase von 3 s handelte (vgl. Senatsbeschluss vom 25.2.2003, 1 Ss 33/02; KG, VRS 67, 63, 64;… Hentschel, aaO., § 37 StVO Rn. 61; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ) und der Betroffene bei dieser Sachlage bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in jedem Fall in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen.
- OLG Jena, 25.02.2003 - 1 Ss 33/02
Ordnungswidrigkeit, Verkehrsrecht, Rotlichtverstoß innerorts, Anforderungen an …
Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich unterscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, den von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf wäre, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02 und Senat, NZV 1999, 304 ;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVO , § 37 , Rn. 61).Diese hier fehlenden Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchst zulässigen Geschwindigkeit sind im vorliegenden Fall aber deshalb entbehrlich, weil von einer innerorts allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h ausgegangen werden kann bzw. davon, dass es sich insoweit um eine innerorts übliche und damit allgemeinkundige Gelbphase von 3 s handelte (vgl. Senatsbeschluss vom 25.2.2003, 1 Ss 33/02; KG, VRS 67, 63, 64;… Hentschel, aaO., § 37 StVO Rn. 61; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ) und der Betroffene bei dieser Sachlage bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in jedem Fall in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen.
- KG, 06.02.1984 - 3 Ws (B) 323/83
Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
Diese hier fehlenden Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchst zulässigen Geschwindigkeit sind im vorliegenden Fall aber deshalb entbehrlich, weil von einer innerorts allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h ausgegangen werden kann bzw. davon, dass es sich insoweit um eine innerorts übliche und damit allgemeinkundige Gelbphase von 3 s handelte (vgl. Senatsbeschluss vom 25.2.2003, 1 Ss 33/02; KG, VRS 67, 63, 64;… Hentschel, aaO., § 37 StVO Rn. 61; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ) und der Betroffene bei dieser Sachlage bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in jedem Fall in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen. - OLG Jena, 29.10.2003 - 1 Ss 138/03
Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
Zwar gibt es keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass zeitliche Schätzungen von Zeugen stets unzuverlässig sind; ihnen im Einzelfall zu folgen, ist daher nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2003, 1 Ss 138/03).
- OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06 Damit korrespondieren Grundsätze zur Einschätzung der Beweiskraft entsprechender Bekundungen, da die Schätzung eines Zeitablaufs im allgemeinen mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (OLG Düsseldorf NZV 1995, 197; OLG Jena VRS 107, 200 [202]; KG NZV 1995, 240; BayObLG NZV 1995, 497; SenE v. 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04 - = NJW 2004, 3439 = DAR 2005, 50 = NZV 2004, 651 = VRS 107, 384).