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   OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13   

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https://dejure.org/2013,21626
OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13 (https://dejure.org/2013,21626)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.04.2013 - 9 W 180/13 (https://dejure.org/2013,21626)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. April 2013 - 9 W 180/13 (https://dejure.org/2013,21626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 890 BGB, § 5 GBO
    Eintragung der Vereinnigung von Grundstücken mit eingetragener Belastung an nur einem Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 890; GBO § 5
    Eintragung der Vereinigung von Grundstücken mit eingetragener Belastung an nur einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 890 BGB, § 5 GBO
    Eintragung der Vereinnigung von Grundstücken mit eingetragener Belastung an nur einem Grundstück

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.11.1993 - 2Z BR 108/93

    Folgen der Zuschreibung und Verschmelzung von Grundstücken

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13
    Daher sind derzeit nicht beantragte oder in Aussicht stehende Verschmelzungen von Flurstücken, die möglicherweise die Annahme der Besorgnis der Verwirrung der Grundbuchlage rechtfertigen können (BayObLG DNotZ 1994, 242 f.), ohne Belang (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Brandenburg, a.a.O.; Demharter, a.a.O. Rn. 13; Waldner in Bauer/von Oefele, aaO., § 6 Rn. 26; aA Schöner/Stöber, a.a.O Rn. 636 m.w.N.; Kral in Hügel, GBO, § 5 Rn. 33).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05

    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13
    Bei der Grundstücksvereinigung nach § 890 BGB erstreckt sich das Grundpfandrecht für das bisher belastete Grundstück nach allgemeiner Meinung nicht auf das hiermit vereinigte weitere, bislang unbelastete Grundstück, sondern es setzt sich nur an dem bisher belasteten Grundstück - nunmehr also dem entsprechenden Teil des vereinigten Grundstücks - fort (BGH DNotZ 2006, 288 ff. m.w.N.).
  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13
    Verwirrung des Grundbuchs ist nämlich nicht zu besorgen, wenn auch nach der Eintragung der Vereinigung aus dem Grundbuch weiterhin ersichtlich bleibt, welcher Teil des dann einheitlichen Grundstücks mit welchem Recht (ggf. mit welchem Rang) belastet ist (KG Rpfleger 1989, 500 f.; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Brandenburg, a.a.O.; Demharter, aaO., § 5 Rn.14; Waldner in Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; Böttcher in Meikel, GBO, 10. Aufl., § 5 Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2009 - 5 Wx 9/09

    Grundbuchänderung: Zulässigkeit der Zusammenfassung zweier Grundstücke bei

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13
    Verwirrung im Sinne dieser Vorschrift ist zu besorgen, wenn die Eintragungen im Grundbuch durch die Vereinigung so unübersichtlich, unverständlich oder schwer verständlich würden, dass der Grundbuchinhalt nicht mit der für den Grundbuchverkehr erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und daraus Streitigkeiten von Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder sonstige Schwierigkeiten, insbesondere in der Zwangsversteigerung, resultieren können (BayObLG DNotZ 1994, S.242 f.; OLG Hamm Rpfleger 1998, S.154 f.; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 211 f.; OLG Brandenburg ZfIR 2010, 25 f.; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 5 Rn.13; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 635).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99

    Grundbuchmäßige Vereinigung dreier unterschiedlich belasteter Flurstücke

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13
    Verwirrung im Sinne dieser Vorschrift ist zu besorgen, wenn die Eintragungen im Grundbuch durch die Vereinigung so unübersichtlich, unverständlich oder schwer verständlich würden, dass der Grundbuchinhalt nicht mit der für den Grundbuchverkehr erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und daraus Streitigkeiten von Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder sonstige Schwierigkeiten, insbesondere in der Zwangsversteigerung, resultieren können (BayObLG DNotZ 1994, S.242 f.; OLG Hamm Rpfleger 1998, S.154 f.; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 211 f.; OLG Brandenburg ZfIR 2010, 25 f.; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 5 Rn.13; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 635).
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