Rechtsprechung
OLG Jena, 15.10.1997 - 6 W 549/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,30955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Abstammungsnachweis durch Familienstammbuch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 26.05.1997 - 6 W 246/97
Zwischenverfügung in Nachlasssachen
Auszug aus OLG Jena, 15.10.1997 - 6 W 549/97
Der Senat hat in seinen Beschlüssen v. 10.8.1994 (6 W 257/94 und vom 26.5. 1997 (6 W 246/97) entschieden, dass es sich bei den Geburtsscheinen und den Familienstammbüchern alter Form nicht um öffentliche Urkunden i.S.d. § 2356 Abs. 2 S. 1 BGB handelt.