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   OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11151
OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09 (https://dejure.org/2009,11151)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.10.2009 - 1 Ss 230/09 (https://dejure.org/2009,11151)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 1 Ss 230/09 (https://dejure.org/2009,11151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrenzverhältnis der Tateinheit i.S.d. § 19 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwischen dem Führen des Kraftfahrzeuges mit überhöhter Geschwindigkeit und das teils zeitgleiche Benutzen eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Neues, aber nichts Ungewöhnliches zum Mobiltelefon im Straßenverkehr aus Jena

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Handyverbot: Einheitliche Geldbuße bei Tateinheit mit zeitgleich weiteren Ordnungswidrigkeiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Handyverbot: Einheitliche Geldbuße bei Tateinheit mit zeitgleich weiteren Ordnungswidrigkeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Handyverbot: Einheitliche Geldbuße bei Tateinheit mit weiterer Ordnungswidrigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03

    Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne

    Auszug aus OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
    Die beiden Tatbestände greifen auch in ihrer Struktur ineinander, da schließlich nicht das Telefonieren sanktioniert, sondern gewährleistet werden soll, dass der Fahrer nicht abgelenkt wird und beide Hände für das Fahren frei hat (so die amtliche Begründung: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 4; siehe auch OLG Hamm NJW 2005, 2469, AG Bonn ZfS 2007, 473; OLG Saarbrücken VRS 110, 362 [TE m. § 24a StVG]; OLG Rostock VRS 107, 461-464 [Sicherheitsgurt]).
  • OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05

    Zulassung; Benutzung eines Handys; Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
    Die beiden Tatbestände greifen auch in ihrer Struktur ineinander, da schließlich nicht das Telefonieren sanktioniert, sondern gewährleistet werden soll, dass der Fahrer nicht abgelenkt wird und beide Hände für das Fahren frei hat (so die amtliche Begründung: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 4; siehe auch OLG Hamm NJW 2005, 2469, AG Bonn ZfS 2007, 473; OLG Saarbrücken VRS 110, 362 [TE m. § 24a StVG]; OLG Rostock VRS 107, 461-464 [Sicherheitsgurt]).
  • OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06

    Anwendung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs durch das Gericht -

    Auszug aus OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
    Auch wenn der Tatbestandskatalog als nur verwaltungsinterne Richtlinie keine Bindungswirkung für die Gerichte entfaltet (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2006, Az.: 1 Ss 54/06) und allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellt, war die Vorgabe vorliegend unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleich gelagerter Sachverhalte zu beachten, da diese in der Praxis einen breiten Anwendungsbereich erreicht hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2004, Az.: IV-2 Ss (OWi) 99/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
    Zur Abgrenzung gegenüber "nur gleichzeitig" oder "nur gelegentlich" einer Dauertat begangenen Verstößen ist es demnach erforderlich, dass Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegt (vgl. BGHSt 27, 66, 67).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgung eines Alkoholverstoßes nach

    Auszug aus OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
    Die beiden Tatbestände greifen auch in ihrer Struktur ineinander, da schließlich nicht das Telefonieren sanktioniert, sondern gewährleistet werden soll, dass der Fahrer nicht abgelenkt wird und beide Hände für das Fahren frei hat (so die amtliche Begründung: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 4; siehe auch OLG Hamm NJW 2005, 2469, AG Bonn ZfS 2007, 473; OLG Saarbrücken VRS 110, 362 [TE m. § 24a StVG]; OLG Rostock VRS 107, 461-464 [Sicherheitsgurt]).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2004 - 2 Ss OWi 99/04

    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
    Auch wenn der Tatbestandskatalog als nur verwaltungsinterne Richtlinie keine Bindungswirkung für die Gerichte entfaltet (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2006, Az.: 1 Ss 54/06) und allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellt, war die Vorgabe vorliegend unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleich gelagerter Sachverhalte zu beachten, da diese in der Praxis einen breiten Anwendungsbereich erreicht hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2004, Az.: IV-2 Ss (OWi) 99/04, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Selbst wenn - wie dies vereinzelt in der Literatur (vgl. Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128) und auch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/09 = BeckRS 2009, 04235) anklingt - in (wie hier) ländlich geprägten Amtsgerichtsbezirken noch kein den verfassungsgerichtlichen Anforderungen genügender Bereitschaftsdienst eingerichtet gewesen sein sollte (im Rahmen der Prüfung des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO kann das Revisionsgericht weitergehende Erkenntnisse aus der Begründetheitsprüfung noch nicht verwenden), wäre der fehlende Vortrag der Revision hierzu unschädlich.

    Hieraus kann dem Beschuldigten kein Nachteil erwachsen, so dass das Fehlen des gesetzlich gebotenen Eildienstes bzw. der Erreichbarkeit des Eildienstrichters objektiv Gefahr im Verzuge nicht zu begründen vermag (OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/09 = BeckRS 2009, 04235; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128).

  • KG, 16.11.2009 - 1 Ss 448/09

    Beurteilung einer Flasche als Waffe oder als gefährliches Werkzeug i.R.e.

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass im Rahmen der gegebenenfalls erforderlichen Prüfung, ob die Voraussetzungen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gemäß § 125 a StGB verwirklicht sind, eine Flasche nicht als Waffe gemäß § 125 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StGB angesehen werden kann (vgl. BVerfG NJW 2008, 3627 ff. [BVerfG 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07] zu § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB - bei [...] - Senat, Urteil vom 25. August 2009 - (4) 1 Ss 230/09 (149/09) -).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; Regelgeldbuße;

    Die Angabe der Kennziffer des Tatbestandskatalogs im Urteil dient demgegenüber lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009, a.a.O.) und kann für sich genommen allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 Ss 230/09 -, juris).
  • OLG Schleswig, 16.03.2021 - I OLG 40/21
    Mit dieser Einschätzung folgt der Senat der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte und insbe- sondere der des Thüringer Oberlandesgerichts einschließlich der Begründung (Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 Ss 230/09 -juris), welches u. a. ausgeführt hat: "Nach § 19 Abs. 1 OWiG wird nur eine Geldbuße festgesetzt, wenn dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, verletzt.
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