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   OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07   

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https://dejure.org/2008,36130
OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07 (https://dejure.org/2008,36130)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.01.2008 - 1 Ss 284/07 (https://dejure.org/2008,36130)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 1 Ss 284/07 (https://dejure.org/2008,36130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier eines Eichscheins - Übereinstimmungsvermutung bei polizeilichen Kopien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

    Abhängigkeit der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren von der Bedeutung der

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt danach voraus, dass ein bestimmtes Beweismittel und ein bestimmtes zu erwartendes Beweisergebnis benannt werden; zudem ist die Darlegung der Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste, bedeutsam sein konnten (BGH, Beschl. v. 3.5.1993 - 5 StR 180/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 6; BGH Beschluss v. 23.11.2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1382).

    Dort ist der Grundsatz einer bedeutungsabhängigen Aufklärungsintensität in § 77 Abs. 1 OWiG niedergelegt (BGH, Beschluss vom v. 23.11.2004 - KRB 23/04 a.a.O.).

  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    Ablichtungen, Abschriften und Auszüge von Originalschriftstücken können nach allgemeiner Ansicht Gegenstand des Urkundsbeweises sein und gemäß § 249 Abs. 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden (RGSt 36, 371, 372; BGHSt 27, 135, 137; 33, 196, 210; BGH NStZ 1986, 519, 520).
  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    In einem solchen Fall müssen jedoch weitere Beweisanzeichen vorliegen, um die für eine Verurteilung erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit plausibel begründen zu können (BGHSt 31, 86, 89).
  • BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85

    Begriff der Herausgabe von Gegenständen; Verletzung dinglicher Rechte an dem

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    Ablichtungen, Abschriften und Auszüge von Originalschriftstücken können nach allgemeiner Ansicht Gegenstand des Urkundsbeweises sein und gemäß § 249 Abs. 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden (RGSt 36, 371, 372; BGHSt 27, 135, 137; 33, 196, 210; BGH NStZ 1986, 519, 520).
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    Ablichtungen, Abschriften und Auszüge von Originalschriftstücken können nach allgemeiner Ansicht Gegenstand des Urkundsbeweises sein und gemäß § 249 Abs. 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden (RGSt 36, 371, 372; BGHSt 27, 135, 137; 33, 196, 210; BGH NStZ 1986, 519, 520).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    Erfahrungssätze sind zum einen die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse gewonnene Regeln, die keine Ausnahme zulassen (eine freie Beweiswürdigung ausschließen) und schon aus sich heraus eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zum Inhalt haben (BGHSt 37, 89, 91; BGH StV 2000, 69).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    Anerkannt ist ferner, dass der Tatrichter auch diejenigen Erfahrungssätze beachten muss, die insbesondere aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung bestehen, selbst wenn sie einen bestimmten Geschehensablauf nur nahe legen (BGHSt 37, 231, 234).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt danach voraus, dass ein bestimmtes Beweismittel und ein bestimmtes zu erwartendes Beweisergebnis benannt werden; zudem ist die Darlegung der Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste, bedeutsam sein konnten (BGH, Beschl. v. 3.5.1993 - 5 StR 180/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 6; BGH Beschluss v. 23.11.2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1382).
  • BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96

    Aufklärungspflicht - Beweiserhebung

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    Insoweit ist zu berücksichtigen das sich die Aufklärungspflicht einmal danach bemisst, wie gesichert das Beweisergebnis erscheint (BGH, Urt. v. 9.5.1996 - 1 StR 175/96, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 6).
  • BGH, 08.09.1999 - 2 StR 369/99

    Erfahrungssätze; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07
    Erfahrungssätze sind zum einen die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse gewonnene Regeln, die keine Ausnahme zulassen (eine freie Beweiswürdigung ausschließen) und schon aus sich heraus eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zum Inhalt haben (BGHSt 37, 89, 91; BGH StV 2000, 69).
  • OLG Jena, 09.08.2005 - 1 Ss 40/05

    Verfahren, Verkehr

  • OLG Jena, 08.05.2006 - 1 Ss 60/06

    Zu den notwendigen Urteilsfeststellungen bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem

  • RG, 02.10.1903 - 4135/03

    1. Übertragung fremdsprachiger Übersetzungen fremdsprachiger Urschriften durch

  • OLG Koblenz, 06.09.2016 - 1 OWi 3 SsRs 93/16

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für den Eintritt

    Folglich kann der Tatrichter mangels entgegenstehender konkreter Anhaltspunkte auch davon ausgehen, dass die von einer Bußgeldstelle hergestellten und in die Akte gehefteten Ausdrucke oder Kopien von Eichschein, Schulungsnachweis und Messprotokoll mit dem jeweiligen Original übereinstimmen (siehe auch Thür. OLG v. 16.01.2008 - 1 Ss 284/07 - VRS 114, 453).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche

    Beruht bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Nachweis des Verkehrsverstoßes auf dem Einsatz eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in der Regel die Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. z. B. Beschlüsse vom 2. Oktober 2009 - Ss (B) 85/2009 [92/09] -, 5. Dezember 2011 - Ss (Z) 242/11 [147/11] - und 5. März 2013 - Ss (B) 135/2012 [6 /13 OWi] - König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b m.w.N.), welcher allerdings nicht als solcher ausdrücklich bezeichnet werden muss, sondern sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann (vgl. Thüring. OLG VRS 114, 453, 454; Senatsbeschluss vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - Cierniak, Prozessuale Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsverstößen, ZfS 2012, 664, 667).
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 4 RBs 73/20

    Keine Pflicht zur Vorhaltung von Originalen in der Bußgeldakte

    Folglich kann der Tatrichter mangels entgegenstehender konkreter Anhaltspunkte auch davon ausgehen, dass die von einer Bußgeldstelle hergestellten und in die Akte gehefteten Ausdrucke oder Kopien von Eichschein, Schulungsnachweis und Messprotokoll mit dem jeweiligen Original übereinstimmen (siehe auch Thür. OLG vom 16. Januar 2008, 1 Ss 284/07, juris).
  • OLG Jena, 05.01.2012 - 1 SsBs 112/11

    Darstellen der "Behörde" als geeignetes Beweismittel i.S.d. Strafprozesses bzw.

    Deshalb handelt es sich nicht um reine Abbildungen im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO , auf die in den Urteilsgründen Bezug genommen werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 6.1.2008, 1 Ss 284/07, VRs 114 (2008), 453ff.).
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