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   OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95   

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https://dejure.org/1996,4535
OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95 (https://dejure.org/1996,4535)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.04.1996 - 1 Ss 273/95 (https://dejure.org/1996,4535)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. April 1996 - 1 Ss 273/95 (https://dejure.org/1996,4535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 294
  • StV 1996, 611
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95
    Sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 176, 184 c StGB sind solche Verhaltensweisen, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweisen (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 83, 167).

    Dies wird dann der Fall sein, wenn der Geschädigte durch den Angeklagten veranlaßt worden ist, sich in sexuellen Posen, unter besonderer Betonung der Geschlechtsorgane fotografieren zu lassen, wobei es nicht darauf ankommt, daß das Kind die Sexualbezogenheit der Handlung erkennt (vgl. BGHSt 29, 336 ff.).

  • BGH, 14.09.1995 - 1 StR 509/95

    Sexuelle Handlungen knapp über der Erheblichkeitsschwelle im Sinne einer minder

    Auszug aus OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95
    Darüber hinaus steht zu befürchten, daß das Amtsgericht sich durch die Wendung "vorliegend ist das Gericht nicht von dem Vorliegen eines minderschweren Falles ausgegangen, da es sich hier nicht um eine Tat gehandelt hat, die knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegt und als relativ harmlose Manipulation behandelt werden muß", von der rechtsfehlerhaften Ansicht hat leiten lassen, daß ein minderschwerer Fall nur dann in Betracht kommt, wenn die sexuelle Handlung knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegt (vgl. BGH, Beschluß vom 14.09.1995 - 1 StR 509/95, teilweise abgedruckt in NStZ 1996, Seite 121).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95
    Seine Berücksichtigung darf deshalb nicht auf den Akt der konkreten Strafzumessung beschränkt werden, sondern hat bereits bei der vorgeschalteten Entscheidung über das Vorliegen eines minder schweren Falles zu erfolgen (so BGHSt 35, 148 ff. für die mit der Verurteilung eintretende Nebenfolge des Verlustes der Beamtenrechte, Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 46 Rnr. 5, 25 b).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände notwendig, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97 ff.).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 321/84

    Sexuelle Handlung - Vornahme - Begriffsbestimmung

    Auszug aus OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine ambivalente Tätigkeit, die nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweist, einen objektiv als sexuelle Handlung erkennbaren Vorgang betrifft, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls kennt (vgl. LK Laufhütte 10. Aufl., § 184 c, Rnr. 6; BGH NStZ 85, 24; BGH NStE § 176 Nr. 7).
  • BGH, 09.11.1982 - 1 StR 672/82

    Sexueller Mißbrauch - Kind - Sexuelle Handlung - Sexualbezogenheit

    Auszug aus OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95
    Sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 176, 184 c StGB sind solche Verhaltensweisen, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweisen (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 83, 167).
  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 3 Ss 72/07

    sexueller Missbrauch; midner schwerer Fall; Gesetzesänderung; milderes Gesetz

    Danach kommt die Annahme eines minder schweren Falles des sexuellen Missbrauchs von Kindern insbesondere in Betracht, wenn eine knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegende Handlung erfolgte (BGH NStZ 1993, 225 f.; BGHR § 176 Abs. 1 StGB minder schwerer Fall 2; OLG Jena NStZ-RR 1996, 294 (295)); fehlende Folgeschäden oder fehlende Vorstrafen legen die Prüfung eines minder schweren Falles sehr nahe.

    Danach kommt die Annahme eines minder schweren Falles des sexuellen Missbrauchs von Kindern insbesondere in Betracht, wenn eine knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegende Handlung erfolgte (BGH NStZ 1993, 225 f.; BGHR § 176 Abs. 1 StGB minder schwerer Fall 2; OLG Jena NStZ-RR 1996, 294 (295)); fehlende Folgeschäden oder fehlende Vorstrafen legen die Prüfung eines minder schweren Falles sehr nahe.

    Danach kommt die Annahme eines minder schweren Falles des sexuellen Missbrauchs von Kindern insbesondere in Betracht, wenn eine knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegende Handlung erfolgte (BGH NStZ 1993, 225 f.; BGHR § 176 Abs. 1 StGB minder schwerer Fall 2; OLG Jena NStZ-RR 1996, 294 (295)); fehlende Folgeschäden oder fehlende Vorstrafen legen die Prüfung eines minder schweren Falles sehr nahe.

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