Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.04.2014 - 2 U 609/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23936
OLG Jena, 16.04.2014 - 2 U 609/13 (https://dejure.org/2014,23936)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.04.2014 - 2 U 609/13 (https://dejure.org/2014,23936)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. April 2014 - 2 U 609/13 (https://dejure.org/2014,23936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.11.1994 - 29 U 70/92
    Auszug aus OLG Jena, 16.04.2014 - 2 U 609/13
    Sinn und Zweck der notariellen Niederschrift ist es, der Beweissicherung der in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse und abgegebenen Erklärungen zu dienen (vgl. Blanke, BB 1995, 681, 682).
  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 16.04.2014 - 2 U 609/13
    Auf die Beschlussfassung, mit der die Hauptversammlung dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Aktiengesellschaft als dem herrschenden Unternehmen und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft als dem abhängigen Unternehmen zustimmte, ist § 293 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz anzuwenden (BGH, Beschluss vom 30.01.1992, II ZB 15/91, zitiert nach juris, Rn. 6,7, 9,10; BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, zitiert nach juris, Rn. 23, 24), so dass der Beschluss einer Mehrheit bedarf, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus OLG Jena, 16.04.2014 - 2 U 609/13
    Auf die Beschlussfassung, mit der die Hauptversammlung dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Aktiengesellschaft als dem herrschenden Unternehmen und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft als dem abhängigen Unternehmen zustimmte, ist § 293 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz anzuwenden (BGH, Beschluss vom 30.01.1992, II ZB 15/91, zitiert nach juris, Rn. 6,7, 9,10; BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, zitiert nach juris, Rn. 23, 24), so dass der Beschluss einer Mehrheit bedarf, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
  • BGH, 19.05.2015 - II ZR 181/14

    Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft: Niederschrift der Hauptversammlung bei

    Das Berufungsgericht (OLG Jena, Urteil vom 16. April 2014 - 2 U 609/13, juris) hat ausgeführt, die Beschlüsse der Hauptversammlung seien nach § 241 Nr. 2 AktG nichtig, weil sie entgegen § 130 Abs. 1 Satz 1 AktG nicht ordnungsgemäß notariell beurkundet worden seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht