Rechtsprechung
OLG Jena, 16.05.2018 - 1 UF 1/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 119 BGB, § 67 FamFG, § 68 Abs 2 FamFG, § 113 Abs 1 S 1 FamFG, § 162 Abs 1 S 1 ZPO
Wirkung eines Rechtsmittelverzichts beider Beteiligter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nordhausen, 18.10.2017 - 2 F 522/16
- OLG Jena, 16.05.2018 - 1 UF 1/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 56/84
Widerrufsmöglichkeit eines einem Gericht gegenüber erklärten …
Auszug aus OLG Jena, 16.05.2018 - 1 UF 1/18
Sie ist auch nicht wegen Willensmängeln nach §§ 119 ff. BGB anfechtbar, selbst wenn sich der Beteiligte über die Tragweite der Erklärung oder über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels geirrt hat (BGH, NJW 1985, 2334; OLG Hamm, FGPrax 2003, 205). - BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts
Auszug aus OLG Jena, 16.05.2018 - 1 UF 1/18
Das durch § 162 Abs. 1 ZPO vorgeschriebene Verfahren der Verlesung und Genehmigung von Protokollerklärungen ist somit nicht im Sinne eines zwingenden Formerfordernisses zu verstehen; es soll lediglich Gewähr für die Richtigkeit des Protokolls bieten und damit seine Beweiskraft untermauern (BGH, NJW-RR 2007, 1451-1452). - OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 63/03
Wiedereinsetzung nach Rücknahme des Beschlußanfechtungsantrags
Auszug aus OLG Jena, 16.05.2018 - 1 UF 1/18
Sie ist auch nicht wegen Willensmängeln nach §§ 119 ff. BGB anfechtbar, selbst wenn sich der Beteiligte über die Tragweite der Erklärung oder über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels geirrt hat (BGH, NJW 1985, 2334; OLG Hamm, FGPrax 2003, 205). - BGH, 05.12.2001 - 1 StR 482/01
Rechtsmittelverzicht; Hinweispflicht; Irreführung; Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Jena, 16.05.2018 - 1 UF 1/18
Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2002, 114 m.w.N.).