Rechtsprechung
OLG Jena, 17.09.2008 - 4 U 978/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Thüringer Oberlandesgericht
§§ 62, 63 VVG a.F.
Vertragliche Obliegenheiten im Gebäudeversicherungsvertrag - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der vertraglichen Obliegenheiten im Gebäudeversicherungsvertrag; Bedeutung einer für den gesamten Bereich der Schadensversicherung geltenden Rettungsobliegenheit; Verpflichtung eines Versicherer zur Erteilung von Weisungen an den Versicherungsnehmer zur ...
- Judicialis
- prettl.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 62; VVG § 63 (a.F.)
Zu den vertraglichen Obliegenheiten im Gebäudeversicherungsvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragliche Obliegenheiten im Gebäudeversicherungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§§ 62, 63 VVG a.F.
Vertragliche Obliegenheiten im Gebäudeversicherungsvertrag - bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
- kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)
Keine Verpflichtung des Versicherers zur Feststellung von Schadenhergang und Schadensfolgen
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gebäudeversicherung - Hausschwamm - keine Obliegenheiten des VR in der Gebäudeversicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss Versicherer Weisungen zur Schadensminderung bzw. -abwendung erteilen? (IMR 2009, 1030)
Verfahrensgang
- LG Gera, 11.10.2006 - 2 O 125/06
- OLG Jena, 17.09.2008 - 4 U 978/06
- LG Gera, 09.09.2009 - 2 O 125/06
- OLG Jena, 02.09.2010 - 4 U 824/09
- BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 965
- BauR 2009, 140
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Gera, 09.09.2009 - 2 O 125/06
Auszug aus OLG Jena, 17.09.2008 - 4 U 978/06
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 11.10.2008, Az.: 2 O 125/06, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Gera vom 11.10.2006, Aktenzeichen 2 O 125/06, die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 4.500,--EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2006 sowie eine Nebenforderung in Höhe von weiteren 60, 33 EUR zu zahlen,.
- BGH, 12.07.1972 - IV ZR 23/71
Rettungspflicht - Verletzung der Rettungspflicht - Schadensabwendung - …
Auszug aus OLG Jena, 17.09.2008 - 4 U 978/06
Mit der in den §§ 62, 63 VVG a.F. normierten (sog.) Rettungsobliegenheit - diese gelten für den gesamten Bereich der Schadensversicherung (…Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 62 Rz. 1) - wird der Versicherungsnehmer angehalten, die Entwicklung des Schadens nicht mit Blick auf die bestehende Deckung sich selbst zu überlassen, sondern in jedem Fall um seine Abwendung, und wenn dies nicht mehr möglich ist, um seine Eindämmung bemüht zu sein (BGH VersR 1972, 1039). - OLG Koblenz, 13.01.2006 - 10 U 145/03
Leitungswasserschäden - Beschränkung des Risikoausschlusses auf echten …
Auszug aus OLG Jena, 17.09.2008 - 4 U 978/06
Nur auf der Grundlage solcher fundierter Feststellungen kann jedoch die Rechtsfrage beantwortet werden, ob der seinem Wortlaut nach unbeschränkte Risikoausschluss des § 9 Abs. 4 lit. e VGB 88 im Sinne der von dem Kläger zitierten - teleologisch einschränkenden - Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz (RuS 2007, 326) gegebenenfalls dann zu Gunsten des Versicherers eingreift, wenn der Leitungswasserschaden zum Wachstum des "besonders zerstörerischen echten Hausschwamms" geführt hat.
- BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10
Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für …
Anders als der Kläger meint, steht zwischen den Parteien auch nicht aufgrund des ersten in dieser Sache ergangenen Berufungsurteils vom 17. September 2008 (welches unter anderem in ZfSch 2009, 28 f. veröffentlicht ist) bindend fest, dass die Schwammschadenklausel auf einen Befall mit Echtem Hausschwamm beschränkt sei. - OLG Celle, 10.10.2016 - 8 U 94/16
Wohngebäudeversicherung - Wasserschaden - Beweislast für Vorschädigungen
"Ist ein Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalls schon erheblich vorgeschädigt, so ist der Versicherungsnehmer insoweit an den Schadenbeseitigungskosten zu beteiligen, als es an einem in das versicherte Risiko fallenden Schadensbild fehlt (vgl. OLG Koblenz, ZfSch 2010, 390; OLG Jena, ZfSch 2009, 28). - OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
Leitungswasserversicherung; Kausalität; Reserveursache; Verjährung
Ist ein Gebäude im Zeitpunkt eines Versicherungsfalles bereits erheblich vorgeschädigt, ist der Versicherungsnehmer insoweit an den Schadenbeseitigungskosten zu beteiligen, als es an einem in das versicherte Risiko fallenden Schadensbild fehlt (OLG Jena NJW-RR 2009, 965). - LG Münster, 21.11.2019 - 115 O 68/19
Gebäudeversicherung - Sturmschäden - notwendige Beseitigungsmaßnahmen
Der Obliegenheitsverpflichtete ist gehalten, die Entwicklung des Schadens nicht mit Blick auf die bestehende Deckung sich selbst zu überlassen, sondern in jedem Fall um seine Abwendung oder Eindämmung bemüht zu sein (BGH…, Urt. vom 12.07.1972, Az.: IV ZR 23/71, NJW 1972, 1809; OLG Jena, Urt. vom 17.09.2008, Az.: 4 U 978/06, BeckRS 2009, 5836).