Rechtsprechung
OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 11 RVG
Vergütungsfestsetzung gegen den Auftraggeber - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigungsfähigkeit von nicht gebührenrechtlichen Einwendungen im Verfahren der Festsetzung der Vergütung eines Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 11
Berücksichtigung von nicht gebührenrechtlichen Einwendungen im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 11 RVG
Vergütungsfestsetzung gegen den Auftraggeber
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 20.03.2012 - 2 O 111/07
- OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 10.09.2008 - 2 W 176/08
Festsetzbarkeit von Kosten bei Geltendmachung einer nicht gebührenrechtlichen …
Auszug aus OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12
Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137). - OLG Koblenz, 22.12.2005 - 14 W 816/05
Rechtsanwaltsvergütungsfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Ablehnung bei Einwand …
Auszug aus OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12
Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137). - OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/09
Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen an Kommanditisten
Auszug aus OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12
Soweit der Antragsgegner behaupte, er habe bereits zweimal 500, 00 EUR gezahlt, so ergebe sich aus den vom Antragsgegner vorgelegten Quittungen, dass die Zahlungen für die anwaltliche Tätigkeit im Berufungsverfahren 8 U 136/09 vor dem Thüringer Oberlandesgericht erfolgt seien.
- OLG Jena, 15.01.2015 - 1 W 9/15
Rechtsanwaltsvergütung: Beachtlichkeit der Einwendung fehlender Beauftragung
Zwar haben im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind sind (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Mai 2012 - 9 W 209/12, juris Rn. 11 mwN).