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   OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12   

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https://dejure.org/2012,12342
OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12 (https://dejure.org/2012,12342)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.05.2012 - 9 W 209/12 (https://dejure.org/2012,12342)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - 9 W 209/12 (https://dejure.org/2012,12342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 11 RVG
    Vergütungsfestsetzung gegen den Auftraggeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit von nicht gebührenrechtlichen Einwendungen im Verfahren der Festsetzung der Vergütung eines Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 11
    Berücksichtigung von nicht gebührenrechtlichen Einwendungen im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 10.09.2008 - 2 W 176/08

    Festsetzbarkeit von Kosten bei Geltendmachung einer nicht gebührenrechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12
    Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137).
  • OLG Koblenz, 22.12.2005 - 14 W 816/05

    Rechtsanwaltsvergütungsfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Ablehnung bei Einwand

    Auszug aus OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12
    Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/09

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen an Kommanditisten

    Auszug aus OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12
    Soweit der Antragsgegner behaupte, er habe bereits zweimal 500, 00 EUR gezahlt, so ergebe sich aus den vom Antragsgegner vorgelegten Quittungen, dass die Zahlungen für die anwaltliche Tätigkeit im Berufungsverfahren 8 U 136/09 vor dem Thüringer Oberlandesgericht erfolgt seien.
  • OLG Jena, 15.01.2015 - 1 W 9/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Beachtlichkeit der Einwendung fehlender Beauftragung

    Zwar haben im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind sind (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Mai 2012 - 9 W 209/12, juris Rn. 11 mwN).
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