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   OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 547/00   

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https://dejure.org/2000,3728
OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 547/00 (https://dejure.org/2000,3728)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.09.2000 - 6 W 547/00 (https://dejure.org/2000,3728)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. September 2000 - 6 W 547/00 (https://dejure.org/2000,3728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GBO § 29 Abs. 3; GBO § 20; Thür. GenFrRGVO § 5
    Genehmigungsfreihheit; Nachweis; Behördenerklärung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29 Abs. 3; GBO § 20; Thür. GenFrRGVO § 5
    Erklärungen der veräußernden Gemeinde über Genehmigungsfreiheit genügt für Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsfreihheit; Kommunales Vorkaufsrecht; Formerfordernis; Geschäftsverteilungsplan

  • Judicialis

    GBO § 29 Abs. 3; ; GBO § 20; ; Thür. GenFrRGVO § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29 Abs. 3, § 20; Thür. GenFrRGVO § 5
    Genehmigungsfreihheit; Nachweis; Behördenerklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Rechtsgeschäfte von Gemeinden genehmigungsfrei?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Mühlhausen - 2 T 79/00
  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 547/00

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 22
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 28.08.1997 - 6 W 407/97

    Negativattest nach BauGB ist zu siegeln

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 547/00
    Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften der Gemeinden und Landkreise vom 21.1.1997 (GVBl. S. 83) vorgesehene Erklärung des über ein Grundstück verfügenden Landkreises, bzw. der verfügenden Gemeinde, dass die Veräußerung nach §§ 67 Abs. 4 ThürKO iVm. § 1 der Verordnung vom 21.1.1997 genehmigungsfrei sei, muss ebenso wie das Zeugnis über die Nichtausübung des kommunalen Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3, 4 BauGB (Senatsbeschluss v. 28.8. 1997, 6 W 407/97) dem GBA in der Form des § 29 Abs. 3 GBO vorliegen.

    Dass entsprechende Erklärungen der Form des § 29 Abs. 3 GBO bedürfen, hat der Senat durch Beschluss vom 28.08.1997 (6 W 407/97) für das Negativattest nach § 28 Abs. 1 S. 3 und 4 BauGB bereits entschieden.

  • OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15

    Vollwertigkeitsbescheinigung einer Gemeinde in gesiegelter Form erforderlich

    Für solche gilt - im Gegensatz zu sogenannten bezeugenden Urkunden - nicht der zweite und dritte Abschnitt des Burkundungsgesetzes, sondern die Formvorschrift des § 29 Abs. 3 GBO (Demharter, GBO, 29. Aufl., § 29 Rn. 39/40, 45; Brambring in Meikel, GBR, 8. Aufl., § 29 Rn. 115 ff.; Schöner/Stöber, GBR, 15. Aufl., Rn. 161; zur Unanwendbarkeit von § 67 BeurkG ferner OLG Jena Rpfleger 2001, 22 - in juris Rz. 7).

    Nach alldem genügt die in der - nicht mit Siegel oder Stempel der Erstbeteiligten versehenen - notariellen Kaufvertragsurkunde enthaltene Negativbescheinigung nicht der Form des § 29 Abs. 3 GBO (so im Ergebnis auch OLG Jena Rpfleger 2001, 22 ; Demharter, a.a.O. Rn. 47; ferner hierzu Schöner/Stöber Rn. 4078).

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