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   OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12   

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https://dejure.org/2012,22546
OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,22546)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.07.2012 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,22546)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,22546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 5 Abs. 3 b) ARB 94
    Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser Beendigung eines Rechtsstreits ihres Versicherungsnehmers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 5 Abs. 3 Buchst. b
    Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser Beendigung eines Rechtsstreits ihres Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de

    ARB 94 § 5 Abs. 3 Buchst. b
    Umfang der Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines Vergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsstreit verglichen: Zahlt Rechtsschutzversicherung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 5 Abs. 3 b) ARB 94
    Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser Beendigung eines Rechtsstreits ihres Versicherungsnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Prozessvergleich und die Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfassende Deckungszusage einschränkende Rechtsschutzklausel ist im Interesse des Versicherungsnehmers eng auszulegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1839
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Die Klausel hat den Zweck, Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Erledigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (so der BGH in seinem Urteil v. 25.01.2006 zur ähnlichen Klausel des § 2 Abs. 1 b ARB 1975 - IV ZR 207/04, zit. nach juris; ebenso schon BGH VersR 1977, 809).
  • BGH, 20.02.1985 - IVa ZR 137/83

    Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei freiwilliger Übernahme der

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Die Klausel hat den Zweck, Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Erledigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (so der BGH in seinem Urteil v. 25.01.2006 zur ähnlichen Klausel des § 2 Abs. 1 b ARB 1975 - IV ZR 207/04, zit. nach juris; ebenso schon BGH VersR 1977, 809).
  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 20 U 233/98

    Deckungsausschluß bei einer dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens nicht

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
  • LG Bielefeld, 10.03.2003 - 8 O 172/02

    Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch bei Leistung auf Grund eines

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Der Kläger hatte - nach seinem Vortrag im Vorprozess (8 O 172/02) - Herrn Sch. einen Betrag von 220.000,- DM zur (sicheren und profitablen) Verwaltung übergeben, um im späteren Bedarfsfall seine Rente aufzubessern.
  • OLG Nürnberg, 04.06.1981 - 8 U 341/81

    Rechtsschutzversicherer; Vergleich; Übernahme der Kosten; Aufteilungsmaßstab;

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
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