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   OLG Jena, 19.10.2004 - 8 U 259/04   

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https://dejure.org/2004,16679
OLG Jena, 19.10.2004 - 8 U 259/04 (https://dejure.org/2004,16679)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.10.2004 - 8 U 259/04 (https://dejure.org/2004,16679)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 8 U 259/04 (https://dejure.org/2004,16679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des nicht selbst auf der gemeinsamen Baustelle tätigen Unternehmers bei Haftungsprivilegierung des Verrichtungsgehilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 448
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2004 - 8 U 259/04
    Dies kommt dem Beklagten nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses zugute, so dass auch der Beklagte von der Haftung für Personenschäden freigestellt ist (BGHZ 157, 9 ff.; Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 30. Aufl. 2004, RdNr. 26).

    § 840 Abs. 2 BGB regelt, dass sich der Zeuge B. im gesamtschuldnerischen Innenverhältnis gegenüber dem Beklagten nicht darauf berufen kann, nicht ordnungsgemäß überwacht worden zu sein (BGHZ 157, 9 ff.).

    Der Gesamtschuldnerausgleich ist somit nicht möglich, sondern durch §§ 106 Abs. 3, 104 Abs. 1 SGB VII gestört (BGHZ 157, 9 ff.).

    Das rechtfertigt sich zum einen daraus, dass andernfalls die Haftungsprivilegierung unterlaufen würde (BGHZ 157, 9 ff.).

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 198/00

    Haftungsprivilegierung zu Gunsten des versicherten Unternehmers selbst

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2004 - 8 U 259/04
    Zwar setzt die Anwendung des § 106 Abs. 3 SGB VII voraus, dass der inanspruchgenommene Arbeiter zur Unfallzeit selbst auf der gemeinsamen Betriebsstätte zugegen war (BGHZ 148, 209 ff.; 148, 214 ff.; Schmitt, SGB VII , 2. Aufl. 2004, § 106 RdNr. 10).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2004 - 8 U 259/04
    Zwar setzt die Anwendung des § 106 Abs. 3 SGB VII voraus, dass der inanspruchgenommene Arbeiter zur Unfallzeit selbst auf der gemeinsamen Betriebsstätte zugegen war (BGHZ 148, 209 ff.; 148, 214 ff.; Schmitt, SGB VII , 2. Aufl. 2004, § 106 RdNr. 10).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2002 - 10 U 253/01

    Haftungsbeschränkung zulasten eines bei einem koordinierten Abladevorgang

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2004 - 8 U 259/04
    Es lag daher ein koordinierter Abladevorgang vor, der eine gemeinsame Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII darstellt (OLG Karlsruhe, VersR 2003, 506 ff.; Schmitt, SGB VII , 2. Aufl. 2004, § 106 RdNr. 9).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 26 U 13/12

    Zur Frage, ob die einen Unfall auslösenden Arbeiter als Verrichtungsgehilfen der

    Danach können in den Fällen, in denen zwischen mehreren Schädigern ein Gesamtschuldverhältnis besteht, Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner (Zweitschädiger) auf den Betrag beschränkt sein, der auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (Erstschädiger) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers gestört wäre (vgl. grundsätzlich BGHZ 157, 9 ff m.w.N.; Thüringer Oberlandesgericht, MDR 2005, 448).
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