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   OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09   

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https://dejure.org/2009,20379
OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09 (https://dejure.org/2009,20379)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.11.2009 - 1 UF 58/09 (https://dejure.org/2009,20379)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. November 2009 - 1 UF 58/09 (https://dejure.org/2009,20379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 1570, 1573 Abs. 2, 1578 b Abs. 1, 2 BGB
    Zu den Voraussetzungen einer Befristung und/oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruches ab Rechtskraft der Ehescheidung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Herabsetzung und Befristung von Geschiedenenunterhalt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen fuer Herabsetzung und Befristung des Geschiedenenunterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 815
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09
    Ob die für die Begrenzung ausschlaggebenden Umstände allerdings bereits im Ausgangsverfahren zuverlässig vorhersehbar sind, lässt sich nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beantworten (BGH, FamRZ 2008, 134, 135 f.).

    Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen vorgetragen, die - wie die Aufnahme oder Fortführung einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit in dem vom Unterhaltsberechtigten erlernten oder vor der Ehe ausgeübten Beruf - einen Wegfall ehebedingter Nachteile und damit eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nahe legen, obliegt es dem Unterhaltsberechtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder für eine längere "Schonfrist" für die Umstellung auf den Lebensstandard nach den eigenen Einkünften sprechen (BGH, FamRZ 2008, 134, 136).

  • BGH, 25.06.2008 - XII ZR 109/07

    Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Ausgleich einer

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09
    War die nacheheliche Einkommensdifferenz nicht auf ehebedingte Nachteile, sondern darauf zurückzuführen, dass beide Ehegatten schon vorehelich infolge ihrer Berufsausbildung einen unterschiedlichen Lebensstandard erreicht hatten, konnte es im Einzelfall dem unterhaltsberechtigten Ehegatten nach einer Übergangszeit zumutbar sein, auf einen Lebensstandard nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu verzichten und sich stattdessen mit dem Lebensstandard zu begnügen, den er auch ohne die Ehe erreicht hätte (BGH, FamRZ 2008, 1508 m w N).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2008, 1508) muss sich die Übergangszeit vom Wegfall ehebedingter Nachteile bis zum Fortfall des Aufstockungsunterhalts nach § 1573 Abs. 2 BGB nicht schematisch an der Ehedauer orientieren.

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09
    Die Antragsgegnerin müsse berufsbedingte Nachteile konkret darlegen (OLG Celle, FuR 2008, 318; BGH, Urteil vom 18.03.2009, XII ZR 74/08).

    Kind- oder elternbezogene Gründe, die zu einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus aus Gründen der Billigkeit führen könnten, sind deswegen vom Unterhaltsberechtigten darzulegen und ggf. zu beweisen (BGH, FamRZ 2009, 770 f.).

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09
    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung nach § 323 Abs. 2 ZPO vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (BGH, FamRZ 2007, 793, 799).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09
    Die Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit näherten sich mit zunehmender Verfestigung der Trennung, insbesondere wenn die Scheidung nur noch eine Frage der Zeit ist, immer mehr den Maßstäben des nachehelichen Unterhalts an (BGH, FamRZ 2008, 963).
  • OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09

    Zumutbarkeit der Erzielung von Einkünften im Altbundesgebiet aus Arbeitstätigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09
    Nach der Rechtsprechung der BGH, der der Senat (Urteil vom 27.08.2009; 1 UF 123/09) sich angeschlossen hat, ist bei der Subsumtion unter § 1578 b BGB nicht mehr entscheidend auf die Ehedauer, sondern darauf abzustellen, ob sich eine nacheheliche Einkommensdifferenz, die den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt begründen könnte, als ein ehebedingter Nachteil darstellt, der einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigen könnte.
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 114/08

    Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09
    In dem Umfang, in dem das Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres fremdbetreut wird oder unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse fremdbetreut werden könnte, kann sich der betreuende Elternteil nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung des Kindes berufen (BGH, a.a.O.; FamRZ 2009, 1124).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2009 - 10 UF 175/08

    Aufstockungsunterhalt: Berechnung und Befristung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09
    Wenn das Einkommen eines Ehegatten aufgrund der geringeren Chancen am Arbeitsmarkt, etwa infolge einer weniger fundierten Berufsausbildung oder wegen längerer Zeiten, in denen eine Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt worden ist, hinter dem Einkommen des anderen Ehegatten zurückbleibt, so besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt (OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2009, Az. 10 UF 175/08, Quelle: www.juris.de).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09
    Es komme nicht entscheidend auf die Dauer der Ehe an (BGH, FamRZ 2008, 1325 und 1508).
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