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   OLG Jena, 20.07.1999 - 3 U 1623/98   

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https://dejure.org/1999,10081
OLG Jena, 20.07.1999 - 3 U 1623/98 (https://dejure.org/1999,10081)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.07.1999 - 3 U 1623/98 (https://dejure.org/1999,10081)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 3 U 1623/98 (https://dejure.org/1999,10081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 126 566
    Gewerbemietrecht: Schriftformerfordernis - Mitwirkungspflicht an der Errichtung eines formwirksamen Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 906
  • NZM 2002, 840 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Jena, 20.07.1999 - 3 U 1623/98
    In diesem Fall erfordert die Schriftform des § 126 BGB nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.09.1997 (NJW 1998, 58 ff.) jedenfalls dann keine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher grafischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt (vgl. auch Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 566 BGB Rdn. 5).

    Für einen an den mündlichen Absprachen der Mietvertragsparteien nicht beteiligten Dritten, insbesondere für einen unter Umständen allein auf den schriftlichen Mietvertrag angewiesenen späteren Grundstückserwerber, der nach § 571 BGB in bestehende Mietverträge eintreten muss und dessen Schutz die Formvorschrift des § 566 BGB in erster Linie dient (vgl. BGH, NJW 1998, 58, 61; Emmerich/Sonnenschein, aaO., § 566 Rdn. 1), ist der genaue Mietgegenstand allein aufgrund der Angaben unter Ziffer 1.1.

  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 20.07.1999 - 3 U 1623/98
    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und bisher überwiegender Meinung war es im Falle einer in dem von den Parteien unterzeichneten Ursprungsvertrag enthaltenen Bezugnahme auf weitere von ihnen nicht unterzeichnete Urkunden zur Wahrung der Schriftform grundsätzlich erforderlich, dass die in Bezug genommenen anderen Urkunden der unterzeichneten Urkunde als Anlage beigefügt und mit dieser im Augenblick der Unterzeichnung entsprechend dem Willen beider Parteien körperlich fest verbunden werden, z.B. durch Heften, Leimen oder Zusammenbinden (vgl. BGHZ 40, 255 ff., 263; OLG Jena, ZMR 1997, 291 ff.; Emmerich/Sonnenschein, aaO., § 566 Rdn. 5; Palandt/Heinrichs, BGB , 57. Aufl., § 126 Rdn. 4; Staudinger/Emmerich, BGB , 13. Aufl., § 566 Rdn. 28 m.w.N.).

    Denn die Urkunden müssen in Übereinstimmung mit dem Willen der Parteien im Augenblick der Erfüllung der Schriftform als einheitliche Urkunde äußerlich erkennbar werden (vgl. BGHZ 40, 255, 263; OLG Jena, ZMR 1997, 291, 292).

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97

    Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

    Auszug aus OLG Jena, 20.07.1999 - 3 U 1623/98
    Im Anschluss an seine Entscheidung vom 24.09.1997 zum Schriftformerfordernis bei einem aus mehreren Blättern bestehenden Ursprungsvertrag hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.01.1999 (WuM 1999, S. 286) nunmehr allerdings klargestellt, dass die in der erstgenannten Entscheidung entwickelten Grundsätze auch "für einen Mietvertrag und seine Anlagen" Geltung beanspruchen.
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Jena, 20.07.1999 - 3 U 1623/98
    Eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Formverstoßes kann deshalb nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen ganz besonderer Umstände bejaht werden (BGH, NJW-RR 1990, 518, 519).
  • OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99

    Vorliegen eines Mietvertrags über die Nutzung eines Grundstückes bei fehlerhafter

    Allerdings können besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen (BGH NJW-RR 1990, 518 [BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88] ), welche z.B. dann gegeben ist, wenn die Vertragsparteien die schriftliche Beurkundung vereinbart haben, eine derartige Beurkundung aber ausgeblieben ist (BGH WM 1964, 184; OLG Jena NZM 1999, 906).
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