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   OLG Jena, 20.09.2005 - 1 Ws 358/05   

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https://dejure.org/2005,49995
OLG Jena, 20.09.2005 - 1 Ws 358/05 (https://dejure.org/2005,49995)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.09.2005 - 1 Ws 358/05 (https://dejure.org/2005,49995)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. September 2005 - 1 Ws 358/05 (https://dejure.org/2005,49995)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 30.08.2004 - 2 Ws 190/04

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit nach Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Jena, 20.09.2005 - 1 Ws 358/05
    Da die Zuwiderhandlungen schuldhaft begangen worden sein müssen, wobei Fahrlässigkeit ausreicht (OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 364), setzt ein den Widerruf rechtfertigender Verstoß gegen eine Geldauflage Zahlungsfähigkeit oder selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit voraus (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 323).
  • OLG Jena, 28.09.2005 - 1 Ws 261/05
    Auszug aus OLG Jena, 20.09.2005 - 1 Ws 358/05
    Ebenso Senatsbeschluss vom 28.9.2005, 1 Ws 261/05.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 1 Ws 438/97
    Auszug aus OLG Jena, 20.09.2005 - 1 Ws 358/05
    Da die Zuwiderhandlungen schuldhaft begangen worden sein müssen, wobei Fahrlässigkeit ausreicht (OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 364), setzt ein den Widerruf rechtfertigender Verstoß gegen eine Geldauflage Zahlungsfähigkeit oder selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit voraus (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 323).
  • OLG Nürnberg, 25.08.2009 - 2 Ws 332/09

    Bewährungswiderruf wegen schuldhaften Auflagenverstoßes: Unterbliebene erneute

    Die Leistungsfähigkeit aufzuklären und positiv festzustellen, ist indes Sache des Gerichts (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.09.2005, Az. 1 Ws 358/05; OLG Düsseldorf, StV 1995, 595).
  • LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    Die wohl herrschende Lehre geht davon aus, dass nur dann widerrufen werden darf, wenn das Gericht positiv feststellt, dass der Verurteilte (zumindest zeitweise) zahlungsfähig oder selbstverschuldet zahlungsunfähig gewesen sei, und dass es Sache des Gerichts sei, diese Zahlungsfähigkeit aufzuklären und darzulegen; den Verurteilten treffe insofern keine Beweislast (so OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Strafverteidiger 1995, S. 595; NStZ-RR 1997, S. 323; Thüringer Oberlandesgericht, 1 Ws 358/05, Beschluss vom 20. September 2005; OLG Stuttgart, 4 Ws 16/08, Beschluss vom 18. Januar 2008; Lackner-Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 56f Rn. 6; wohl auch: OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, S. 364 f.; Schönke-Schröder-Stree, StGB, 27. Aufl., 2006, § 56f Rn. 8).
  • OLG Jena, 21.02.2006 - 1 Ws 100/06

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Die Leistungsfähigkeit aufzuklären und positiv festzustellen, ist zwar Sache des Gerichts; den Verurteilten trifft insofern keine Beweislast (Senatsbeschluss vom 20.09.2005, Az.: 1 Ws 358/05).
  • OLG Jena, 28.09.2005 - 1 Ws 261/05

    Widerruf der Strafaussetzung

    Die Leistungsfähigkeit aufzuklären und positiv festzustellen, ist Sache des Gerichts; den Verurteilten trifft insofern keine Beweislast (OLG Hamm, StV 1993, 259; OLG Düsseldorf, StV 1995, 595; Beschluss des Senats vom 20.09.2005, 1 Ws 358/05).
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