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   OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09   

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https://dejure.org/2009,37997
OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,37997)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.04.2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,37997)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. April 2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,37997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in einer Haftsache nach § 230 Abs. 2 Strafprozesordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 230 Abs. 2
    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in einer Haftsache nach § 230 Abs. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 16.01.2009 - 2 Ws 12/09

    Verhältnismäßigkeit des Sicherungshaftbefehls bei Verbüßung von Strafhaft in

    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09
    Ob dieser Unterschied auch zu einer abweichenden Beurteilung des Einflusses einer Inhaftierung in anderer Sache führen muss (dafür OLG Celle, Beschluss vom 16.1.2009, 2 Ws 12/09, bei juris), braucht hier nicht entschieden zu werden, obwohl seit dem 16.12.2008, dem Tag der Rechtskraft der Bewährungswiderrufe in den anderen Verfahren, feststehen dürfte, dass der Angeklagte noch längere Zeit inhaftiert sein wird, so dass eine Vorführung beim Amtsgericht S möglich ist.

    Das Oberlandesgericht Celle hielt eine Frist von zweieinhalb Monaten für ausreichend (OLG Celle, Beschluss vom 16.1.2009, aaO.), das Landgericht Berlin jedenfalls 5 Monate für zuviel (LG Berlin, Beschluss vom 27.4.1994, 504 Qs 36/94, bei juris).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09
    Es gilt das Übermaßverbot (BVerfGE 32, 87, 94).
  • LG Berlin, 27.04.1994 - 504 Qs 36/94
    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09
    Das Oberlandesgericht Celle hielt eine Frist von zweieinhalb Monaten für ausreichend (OLG Celle, Beschluss vom 16.1.2009, aaO.), das Landgericht Berlin jedenfalls 5 Monate für zuviel (LG Berlin, Beschluss vom 27.4.1994, 504 Qs 36/94, bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2018 - 2 Ws 5/18

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis

    Jedenfalls unterliegen auch der Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO und seine Aufrechterhaltung dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit; es gilt das Übermaßverbot (BVerfGE 32, 87 ; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.04.2009 - 1 Ws 141/09 - juris).
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