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   OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09   

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OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09 (https://dejure.org/2010,32035)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.07.2010 - 2 U 279/09 (https://dejure.org/2010,32035)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - 2 U 279/09 (https://dejure.org/2010,32035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Umrandung eines Wortbestandteils begründet keine Verwechslungsgefahr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 208
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    Auch soweit die Marke ihre Kennzeichnungskraft aus der Kombination von Wortbestandteil und graphischer Umrandung ("Oval") beziehen könnte, kann wegen der Kombination zweier Elemente ohne jegliche Unterscheidungskraft nur von äußerst geringer Kennzeichnungskraft gesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder I) und ist der Schutzumfang der Marke auf das beschränkt, was nicht zur Darstellung der beschreibenden Angabe erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2004, 775 - EURO 2000).

    (2) Bei der Marke "EUR im Oval" besitzt der Wortbestandteil "EUR" allerdings ebenfalls keine Unterscheidungskraft, und ist deshalb z.B. in Wortkombinationen nicht prägend (BGH GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BGH GRUR 2004, 778 - URLAUBDIREKT).

    Denn die bei der Verwendung als "Brandprägestempel" naheliegende grafische Gestaltungsform der Umrandung durch Oval ist mit dem beschreibenden oder freizuhaltenden Bestandteil zu vergleichen, der nicht Verwechslungsgefahr begründend sein kann (BGH GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BGH GRUR 2004, 778 - URLAUBDIREKT).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    Gedankliche Assoziationen sind kein eigener Verletzungstatbestand, sondern konkretisieren nur die erforderliche Verwechslungsgefahr (BGH GRUR 2002, 542 - BIG).

    Anlass zu einer solchen Schlussfolgerung kann für den Verkehr insbesondere dann bestehen, wenn ein Unternehmen mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist (BGH GRUR 2002, 542 - BIG).

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    Die Aufgabe der Förderung von gewerblichen Interessen kann sich aber auch durch Auslegung aus der Satzung des Klägers ergeben (BGH GRUR 2000, 1093 - Wettbewerbsverein IV; GRUR 2005, 689 - Sammelmitgliedschaft III).

    Insoweit wird der Kläger, unabhängig von einer bestehenden Vermutung (BGH GRUR 2000, 1093 - Fachverband), unzweifelhaft auch tätig.

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    Das setzt mehr als den Umstand voraus, dass das Produkt bekannt oder beliebt ist und auch mehr, als die bloße Bekanntheit des Zeichens als solchem (BGH GRUR 2003, 332 - Abschlussstück).

    Neben markenrechtlichen Ansprüchen können Ansprüche aus dem UWG nur dann bestehen, wenn sie sich gegen ein Verhalten richten, das als solches nicht Gegenstand einer markenrechtlichen Regelung ist (BGH GRUR 2003, 332 - Abschlussstück).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    (2) Bei der Marke "EUR im Oval" besitzt der Wortbestandteil "EUR" allerdings ebenfalls keine Unterscheidungskraft, und ist deshalb z.B. in Wortkombinationen nicht prägend (BGH GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BGH GRUR 2004, 778 - URLAUBDIREKT).

    Denn die bei der Verwendung als "Brandprägestempel" naheliegende grafische Gestaltungsform der Umrandung durch Oval ist mit dem beschreibenden oder freizuhaltenden Bestandteil zu vergleichen, der nicht Verwechslungsgefahr begründend sein kann (BGH GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BGH GRUR 2004, 778 - URLAUBDIREKT).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Malteserkreuz" (GRUR 2006, 859 ), denn in dem dort entschiedenen Falle war das Bildelement gerade nicht bloß ornamental.

    Aber auch das bloße Bildbestandteil "Oval" weist mangels Verkehrsdurchsetzung keine Unterscheidungskraft auf und kann deshalb, anders als unterscheidungskräftige Bildbestandteile (BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz) nicht für sich allein Gegenstand einer Verwechslungsgefahr sein.

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    Auch soweit die Marke ihre Kennzeichnungskraft aus der Kombination von Wortbestandteil und graphischer Umrandung ("Oval") beziehen könnte, kann wegen der Kombination zweier Elemente ohne jegliche Unterscheidungskraft nur von äußerst geringer Kennzeichnungskraft gesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder I) und ist der Schutzumfang der Marke auf das beschränkt, was nicht zur Darstellung der beschreibenden Angabe erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2004, 775 - EURO 2000).

    Entscheidend für die Beurteilung der Steigerung der Kennzeichnungskraft ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder I).

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    Außerdem wäre aber auch insoweit das Vorliegen von Zeichenähnlichkeit zu verlangen (BGH GRUR 2004, 594 Ferrari Pferd).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    Er hat damit einen Anspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geltend gemacht, der mit einer Verletzung von § 4 Nr. 9b) UWG gerade übereinstimmt, ohne dass ein von der markenrechtlichen Regelung nicht erfasster Unlauterkeitstatbestand hinzutritt oder das betreffende Geschehen wettbewerbsrechtlich unter anderen Gesichtspunkten gewürdigt werden muss als bei der markenrechtlichen Beurteilung (BGH GRUR 2008, 628 - Imitationswerbung).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
    (3) Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist nicht gegeben (vgl. BGH GRUR 1999, 240 - Stephanskrone I; ausführlich Eichelberger WRP 2006, 316 ff.).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 146/02

    Sammelmitgliedschaft III

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • LG Erfurt, 12.03.2009 - 3 O 987/08
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