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   OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09   

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https://dejure.org/2010,14185
OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09 (https://dejure.org/2010,14185)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.01.2010 - 1 Ws 525/09 (https://dejure.org/2010,14185)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 1 Ws 525/09 (https://dejure.org/2010,14185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde eines Nebenklägers gegen das Unterbleiben einer seine notwendigen Auslagen betreffenden Kostenentscheidung; Verteilung der Kostentragungspflicht der notwendigen Auslagen des Nebenklägers bei vollem Erfolg eines auf das Strafmaß beschränkten ...

  • Justiz Thüringen

    § 400 Abs 1 StPO, § 464 Abs 3 S 1 Halbs 1 StPO, § 464 Abs 3 S 1 Halbs 2 StPO, § 472 Abs 1 StPO, § 473 Abs 3 StPO
    Kostenrecht: Notwendige Auslagen des Nebenklägers bei vollem Erfolg eines auf das Strafmaß beschränkten Rechtsmittels des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde des Nebenklägers gegen das Unterlassen der seine notwendigen Auslagen betreffenden Grundentscheidung; Notwendige Auslagen des Nebenklägers bei vollem Erfolg eines auf das Strafmaß beschränkten Rechtsmittels des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 26.08.1974 - 2 Ws 152/74
    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09
    Vor der Neuregelung war es - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung, dass bei vollem Erfolg eines beschränkten Rechtsmittels des Angeklagten hinsichtlich der Auslagen des Nebenklägers der für die Privatklage geltende § 471 Abs. 3 Nr. 1 StPO entsprechend anzuwenden war mit der Folge, dass eine Verteilung der Auslagen nach Billigkeitsgesichtspunkten erfolgte (OLG Hamm AnwBl. 1979, 240; OLG Celle NJW 1975, 68).
  • OLG Celle, 25.09.2007 - 1 Ws 345/07

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen eine für ihn

    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09
    Die Gegenmeinung argumentiert, § 400 Abs. 1 StPO enthalte lediglich einen gesetzlich geregelten generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers, der die Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung nicht beseitige und damit die Zulässigkeit der Kostenbeschwerde nicht berühre (so etwa OLG Celle, Beschluss vom 25.09.2007, 1 Ws 345/07, bei juris, OLG Köln a.a.O., jeweils mit zahlr. Nachw.).
  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97

    Beschränktes Rechtsmittel, Erfolg des Rechtsmittels, Kostenentscheidung,

    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09
    Als Grundsatz gilt danach, dass der Verurteilte die notwendigen Auslagen der Nebenklage zu tragen hat, wovon ganz oder teilweise abgewichen werden kann, soweit es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten (OLG Celle, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.09.01, Az.: 1 Ws 329/01, bei juris; OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221, 222; OLG Zweibrücken MDR 1993, 698; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 473 Rdnr.76 unter Aufgabe der in der 24. Aufl. vertretenen Gegenauffassung).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 406/08

    Kosten der Nebenklage bei erfolgreicher Strafmaßberufung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09
    Durch die Anknüpfung der Unanfechtbarkeit der Kostenentscheidung an den Begriff der Statthaftigkeit in § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO bezieht sich die Regelung nicht auf diejenigen Fälle, in denen gegen die Hauptentscheidung zwar an sich ein Rechtsmittel statthaft wäre, im konkreten Fall dem jeweiligen Prozessbeteiligten aber mangels Beschwer nicht zusteht (OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2008, Az.: 2 Ws 406/08, bei juris).
  • OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01

    Kostenbeschwerde - Nebenkläger kann Kostenentscheidung ohne die Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09
    Als Grundsatz gilt danach, dass der Verurteilte die notwendigen Auslagen der Nebenklage zu tragen hat, wovon ganz oder teilweise abgewichen werden kann, soweit es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten (OLG Celle, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.09.01, Az.: 1 Ws 329/01, bei juris; OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221, 222; OLG Zweibrücken MDR 1993, 698; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 473 Rdnr.76 unter Aufgabe der in der 24. Aufl. vertretenen Gegenauffassung).
  • OLG Saarbrücken, 13.03.1990 - 1 Ws 68/90
    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09
    Dies müsse konsequent auch im Verhältnis zu Nebenklägern gelten (Meyer-Goßner, a.a.O., § 473 Rdnr. 23; KK-Gieg, StPO, 6. Aufl., § 473 Rdnr.10; OLG Saarbrücken StV 1990, 366).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.1993 - 1 Ws 344/92
    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09
    Als Grundsatz gilt danach, dass der Verurteilte die notwendigen Auslagen der Nebenklage zu tragen hat, wovon ganz oder teilweise abgewichen werden kann, soweit es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten (OLG Celle, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.09.01, Az.: 1 Ws 329/01, bei juris; OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221, 222; OLG Zweibrücken MDR 1993, 698; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 473 Rdnr.76 unter Aufgabe der in der 24. Aufl. vertretenen Gegenauffassung).
  • OLG Hamm, 18.09.2014 - 2 Ws 211/14

    Unzulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen eine Auslagenentscheidung bei

    Dies wird übereinstimmend dahingehend verstanden, dass die Kostenbeschwerde unzulässig ist, wenn die Hauptentscheidung schon nach ihrer Art schlechthin nicht angefochten werden kann oder die betreffende Person grundsätzlich unabhängig von der Frage der Beschwer im Einzelfall zur Einlegung eines Rechtsmittels nicht befugt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.1998, 3 Ws 464/98, zitiert nach juris, Rn 2; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Juli 2004, 2 Ws 143/04, zitiert nach juris, Rn 9; OLG Celle, Beschluss vom 25.09.2007, 1 Ws 345/07, zitiert nach juris, Rn 8; OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2008, 2 Ws 406/08, zitiert nach juris, Rn 11; OLG Hamm, Beschluss vom 14.02.2008, 2 Ws 25/08, Rn 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 22.01.2010, 1 Ws 525/09, zitiert nach juris, Rn 9).
  • OLG Braunschweig, 19.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Statthafte sofortige Beschwerde gegen fehlende Entscheidung im Urteil über Kosten

    § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 1998, Az.: 3 Ws 464 - 466/98, Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. August 2002, Az.: 5 Ws 54/02 , Rn. 5; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. September 2001, Az.: 1 Ws 329/01 , Rn. 12; OLG Jena, Beschluss vom 22. Januar 2010, 1 Ws 525/09 , Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 2012, Az.: 4b Ws 25/12 , Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Braunschweig, 10.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Rechtsmittel Nebenkläger, Anfechtung einer Kostenentscheidung, Statthaftigkeit

    § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 1998, Az.: 3 Ws 464 - 466/98, Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. August 2002, Az.: 5 Ws 54/02, Rn. 5; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. September 2001, Az.: 1 Ws 329/01, Rn. 12; OLG Jena, Beschluss vom 22. Januar 2010, 1 Ws 525/09, Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 2012, Az.: 4b Ws 25/12, Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
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