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   OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17   

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https://dejure.org/2018,58424
OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17 (https://dejure.org/2018,58424)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17 (https://dejure.org/2018,58424)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17 (https://dejure.org/2018,58424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 33 Abs 1 S 1 Nr 9 OWiG, § 51 Abs 1 OWiG, § 51 Abs 2 OWiG
    Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids: Heilung von Zustellungsmängeln durch tatsächlichen Zugang beim Verteidiger; Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt der Zustellung eines Bußgeldgescheides an den Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17
    Denn das Fehlen der Voraussetzungen der gesetzlichen Fiktion der Zustellungsvollmacht des § 51 Abs. 3 OWiG schließt die Erteilung einer nicht an die Einhaltung einer besonderen Form gebundenen rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht mit im Einzelfall zu bestimmendem Umfang nicht aus (vgl. BGH NStZ 1997, 293; Göhler-Seitz/Bauer, OWiG, 17. Aufl., § 51 Rdnr. 44a m. w. N.).

    Die Rechtsfigur der "rechtsgeschäftlichen Zustellvollmacht" ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs längst anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.1997, Az. 1 StR 772/96, bei juris = NStZ 1997, 293), weshalb eine Vorlage schon deswegen ausscheidet, weil sich der Senat insoweit dem Bundesgerichtshof anschließt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 121 GVG Rdnr. 8).

  • OLG Oldenburg, 14.10.2008 - Ss 337/08

    Zulässigkeitsanforderungen einer Revisionseinlegung im Strafprozessrecht;

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17
    Aus dieser Ausnahmeregelung folgt, dass umgekehrt in den Fällen der nicht zulassungsbedürftigen Rechtsbeschwerde - wie vorliegend - Verfahrenshindernisse (auf eine zulässige Rechtsbeschwerde) ohne Beschränkung zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2008, Az. Ss 337/08 bei juris, m. w. N.).
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17
    Ist dem Rechtsmittelgericht aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels die Prüfung der angefochtenen Entscheidung eröffnet, untersucht es von Amts wegen nicht nur, ob im Anschluss an diese Entscheidung Verfahrenshindernisse eingetreten sind, sondern auch, ob der Tatrichter Verfahrenshindernisse übersehen oder zu Unrecht unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, a. a. O.; BGHSt 16, 115).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11

    Rechtsfolgen der Zustellung eines Bußgeldurteils an die Staatsanwaltschaft durch

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17
    Soweit sich die Verteidigung wegen der fehlenden Heilung der Zustellung auf die Entscheidung des OLG Celle vom 30.08.2011, Az. 311 SsRs 126/11, bezieht, liegt dieser nicht nur insoweit ein abweichender Sachverhalt zugrunde, als im dortigen Fall die Zustellung ausdrücklich an die Kanzlei als solche und ohne jeden namentlichen Hinweis auf den bevollmächtigten Verteidiger erfolgte; sie unterscheidet sich von der vorliegenden Fallgestaltung auch dadurch, dass nicht - wie hier - der bevollmächtigte Verteidiger, der als Zustellungsadressat auch tatsächlich Kenntnis von dem Eingang des Bußgeldbescheides in seiner Kanzlei und von dessen Inhalt erlangt hatte, sondern der Betroffene selbst den Einspruch eingelegt hatte.
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17
    Nachfolgend ist sie noch vor dem 27.04.2015, nämlich jedenfalls durch die spätestens am 23.04.2015 eingetretene Heilung etwaiger Mängel der Zustellung des Bußgeldbescheides vom 07.04.2015 am 10.04.2015 an den Verteidiger des Betroffenen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG erneut unterbrochen und zugleich nach § 26 Abs. 3 StVG auf sechs Monate verlängert worden (vgl. BGHSt 45, 261).
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17
    Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse sind Umstände, die so schwer wiegen, dass von ihrem Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt und die nicht nur im Interesse des Betroffenen, sondern auch im allgemeinen Interesse gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000, Az. 2 StR 56/00, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 06.01.2016 - 1 OWi 1 SsBs 9/15

    Unwirksamkeit der Zustellung an eine Rechtsanwaltskanzlei ohne Adressierung an

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17
    Ihm muss vielmehr bekannt sein, dass sich der Bußgeldbescheid in seiner Kanzlei befindet und er deshalb Zugriff auf das Dokument hat (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.01.2016, Az. 1 Owi 1 SsBs 9/15, bei juris, m. w. N.).
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