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   OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 442/05   

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https://dejure.org/2006,33732
OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 442/05 (https://dejure.org/2006,33732)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.03.2006 - 6 U 442/05 (https://dejure.org/2006,33732)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. März 2006 - 6 U 442/05 (https://dejure.org/2006,33732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    ZPO § 924; ZPO § 917; BGB § 709; BGB § 242
    Arrestgrund; Verwirkung; Gesellschafterpflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Verwirkung des Widerspruchsrechts aus § 924 Zivilprozessordnung (ZPO); Auslegung und Schutzzweck des § 917 ZPO; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Arrestgrundes; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arrestgrundes bei unstetem Aufenthalt des ...

  • Judicialis

    ZPO § 924; ; ZPO § 917; ; BGB § 709; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 924 § 917; BGB § 709 § 242
    Voraussetzungen und Sinn des Arrests i.S.d. § 917 ZPO; Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 924 ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 20.10.1998 - 22 W 53/98
    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 442/05
    Zwar trifft es zu, dass ein auf das Schuldnervermögen bezogenes strafbares Schuldnerverhalten in aller Regel einen Arrestgrund i.S.d. § 917 Abs. 1 ZPO ergibt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1192; NJW-RR 1999, 1592), sofern glaubhaft ist, dass der Schuldner noch über weiteres, der Zwangsvollstreckung unterliegendes Vermögen verfügt, auf das in ähnlicher Weise eingewirkt werden kann (BGH VersR 1975, 764).

    Keinesfalls genügt allein der Verweis auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bzw. auf die seitens des Klägers nunmehr erstattete Strafanzeige nicht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592), weil sonst der Gläubiger es in der Hand hätte, einen Arrestgrund auf diese Weise zu schaffen.

  • OLG Köln, 16.02.1994 - 2 U 186/92

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer vertraglichen Regelung der Auswirkung

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 442/05
    Schutzwürdiges Vertrauen des Gläubigers kann jedoch erst entstehen, wenn der Gläubiger aufgrund einer in der Hauptsache ergangenen Entscheidung weiß, dass der arrestmäßig gesicherte Anspruch besteht (vgl. OLG Frankfurt OLGR 1995, 106).
  • OLG Jena, 26.04.2006 - 6 U 1102/05

    Quoad-usum-Einlage; Durchstzungssperre; Durchsetzungssperre bei

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 442/05
    Die in diesem Verfahren (Az. 3 O 1165/02 Landgericht Mühlhausen) ergangenen Teilurteile sind Gegenstand der beim erkennenden Senat anhängigen Berufungsverfahren mit den Az. 6 U 1132/04 und 6 U 1102/05.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1986 - 4 U 69/86
    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 442/05
    Zwar trifft es zu, dass ein auf das Schuldnervermögen bezogenes strafbares Schuldnerverhalten in aller Regel einen Arrestgrund i.S.d. § 917 Abs. 1 ZPO ergibt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1192; NJW-RR 1999, 1592), sofern glaubhaft ist, dass der Schuldner noch über weiteres, der Zwangsvollstreckung unterliegendes Vermögen verfügt, auf das in ähnlicher Weise eingewirkt werden kann (BGH VersR 1975, 764).
  • OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 441/05

    Arrestgrund aus Gesellschafterverhalten

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 442/05
    6 U 441/05.
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 442/05
    Gegen § 296 Abs. 2 ZPO hat das Landgericht nicht verstoßen, weil nicht ersichtlich war, inwiefern die Zulassung des nachgereichten Vorbringens die Entscheidung des Rechtsstreits verzögern würde; im übrigen kann der Kläger sich einen Verstoß gegen § 296 Abs. 2 ZPO nicht berufen (BGH NJW 1981, 928; NJW 1991, 1896).
  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 163/90

    Anfechtung der Zulassung in erster Instanz zurückgewiesener Angriffs- und

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 442/05
    Gegen § 296 Abs. 2 ZPO hat das Landgericht nicht verstoßen, weil nicht ersichtlich war, inwiefern die Zulassung des nachgereichten Vorbringens die Entscheidung des Rechtsstreits verzögern würde; im übrigen kann der Kläger sich einen Verstoß gegen § 296 Abs. 2 ZPO nicht berufen (BGH NJW 1981, 928; NJW 1991, 1896).
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